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Neue Bienengifte: Unsere Klage gegen das BVL

Holzhammer am Richterpult

Foto: sumikophoto - Fotolia

(10. Juli 2017) Im März 2017 haben wir Klage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Es geht darin um unser Recht auf Informationen über die Zulassungsverfahren der Insektengifte Flupyradifuron und Cyantraniliprol. Die umstrittenen Wirkstoffe sind hochgiftig für Bienen und andere Bestäuber. So reicht ein einziger Teelöffel des Gifts Flupyradifuron aus, um über sechs Millionen Bienen zu töten.

                                            +++ UPDATE +++

(13.04.2018) Gestern wurde unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig verhandelt: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss Informationen über Zulassungsanträge für die neuen Insektengifte Flupyradifuron und Cyantraniliprol offenlegen. 

Das Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg! Es zwingt die Behörden zu mehr Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft. Die Zerstörung der Ökosysteme betrifft uns alle. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass auch alle wissen dürfen, ob Behörden an der Zulassung neuer Pestizide arbeiten.

Jetzt ist es wichtig, dass das BVL schnell offenlegt, für welche neuen Insektengifte Zulassungsanträge vorliegen und dass eine öffentliche Diskussion darüber stattfindet. Das Insektensterben ist dramatisch. Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverantwortlich, neue für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge hochgefährliche Insektizide zu genehmigen, während andere Pestizide (Neonicotinoide) genau deshalb kurz vor einem Verbot stehen. 

Sehen Sie hier das Interview zur Verhandlung mit unserem Referent Karl Bär in quer.

Hier geht es zu unser Leserbriefaktion, mit der wir auf die Gefahren der neuen Bienengifte aufmerksam machen wollen. 

Zum Hintergrund: BVL verweigert Auskunft

Das BVL hatte uns eine Auskunft darüber verweigert, ob Anträge für eine Zulassung von Pestiziden mit diesen beiden Wirkstoffen vorliegen. Begründet hat das Amt seine Verweigerung damit, dass schon allein die Information, ob überhaupt ein Zulassungsantrag vorliegt, ein Geschäftsgeheimnis der Herstellerfirmen sei. Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, würden wir erst von einem Zulassungsverfahren erfahren, wenn die Gifte genehmigt sind. Zu spät, um sich zu beteiligen. Wir sehen in diesem Verhalten einen Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach dem Umweltinformationsgesetz und klagen vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig auf Herausgabe der Information. Inzwischen hat unsere Anwältin Akteneinsicht erhalten und eine ausführliche Klagebegründung beim Verwaltungsgericht in Braunschweig abgegeben. In den nächsten Wochen erwarten wir die ausführliche Klageerwiderung des Amts. Danach könnte es vor Gericht schnell gehen.

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