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Europas Chemieriesen klagen gegen Bienengift-Verbote

Biene fliegt Blüte an

Foto: sumikophoto - Fotolia

(24. Mai 2017) Die Konzerne Bayer, BASF und Syngenta klagen vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission und drohen mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Sie fordern die Aufhebung eines Teilverbots, das die EU-Kommission im Jahr 2013 für die besonders bienengefährlichen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil ausgesprochen hat.

Es handelt sich dabei, abgesehen von Fipronil, um sogenannte Neonicotinoide, die bereits in sehr geringen Mengen eine dauerhafte Störung des zentralen Nervensystems auslösen und zum Tod von Bienen und anderen Insekten führen. 2008 starben innerhalb kurzer Zeit über 11.000 Bienenvölker am Oberrheingraben an giftigen Staubwolken, die bei der Aussaat von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut entstanden waren. Am 15.02.2017 hat die entscheidende Phase des Verfahrens begonnen.

Wenn das Gericht den Chemiekonzernen recht gibt, werden nicht nur die Bienen den extrem giftigen Stoffen wieder ausgesetzt, sondern es könnte auch in Zukunft deutlich schwerer werden, umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide zu verbieten. Das Urteil steht immer noch aus.

Gespräch mit dem Präsidenten des Europäischen Berufsimkerverbands

Herr Walter Haefeker, der Präsident des Europäischen Berufsimkerverbandes, ist selbst biozertifizierter Berufsimker und engagiert sich für eine bienen- und umweltfreundliche Agrarpolitik. Er war bei der mündlichen Verhandlung dabei und hat die EU-Kommission bei der Verhandlung unterstützt. Wir haben ihn gefragt, wie das Verfahren abgelaufen ist.

Schmetterling

Imker Walter Haefekter bei der Arbeit. Foto: W. Haefeker

Herr Haefeker, das Verfahren lief anders ab, als Sie es erwartet hatten. Warum?

Normalerweise sprechen in der mündlichen Verhandlung nur die Anwälte. Unerwarteterweise wurde ich vom Anwalt der Kommission gebeten, Fragen der Richter als Experte zu beantworten. Dem musste die Gegenseite zustimmen. Das haben Bayer, BASF und Syngenta auch getan, weil sie dachten, sie hätten ja auch ganz tolle Experten dabei, die sie dann ebenfalls zur Beantwortung der Fragen der Richter in Stellung bringen konnten. Im Fall von Bayer ging es zum Beispiel um die Entwicklung der Völkerzahlen. Die Richter suchten nach einer Erklärung dafür, dass trotz der zum Teil erheblichen Bienenverluste, die offiziellen Statistiken keinen dramatischen Rückgang zeigen. Ich hatte die Möglichkeit zu erklären, dass die Honigbienen davon profitieren, dass Imker mit erheblichem Aufwand die Populationen immer wieder aufbauen. Hummeln und Solitärbienen haben jedoch keine derartige Betreuung und entsprechend ist dort der Rückgang.  

Die Kläger behaupten, dass von den mit Teilverboten belegten Mitteln keine Gefahr für Bienen ausgeht. Dabei gibt es zahlreiche Studien, die das Gegenteil beweisen. Dennoch halten die Kläger an ihrer Behauptung fest. Wie haben Syngenta und Co das begründet?

Die Anwälte der Industrie haben eingeräumt, dass ihre Produkte als Insektizide natürlich gefährlich für Insekten sind. Dazu gehören auch die Bienen. Aber diese Produkte seien die modernsten und sichersten Produkte für den Pflanzenschutz und weniger gefährlich als frühere Wirkstoffgenerationen. Auch für die Konsumenten seien diese modernen Wirkstoffe besonders vorteilhaft. Sie würden selektiv nur Insekten angreifen und seien für den Menschen vollkommen harmlos.  Im Syngenta-Verfahren hat der Anwalt des Chemiekonzerns in seinem Plädoyer tatsächlich behauptet, man könne das Beizmittel Fipronil gefahrlos trinken! Er hätte leider noch keine Gelegenheit gehabt, das selbst auszuprobieren, aber er sei überzeugt, dass das Mittel so sicher sei. In der Mittagspause hatte ich dann mit den Anwälten der Kommission und den anwesenden Experten der EFSA gesprochen und sie auf das toxikologische Profil hingewiesen. Toxnet führt unter anderem als Folge der Aufnahme von Syngentas Wirkstoff Thiamethoxam an, dass es zu Krämpfen, Herzrhythmusstörungen und Tod kommen kann. Ich hatte Anwälten der Kommission dann vorgeschlagen, im Schlussplädoyer nochmal diesen Punkt anzusprechen und mit Bezug auf das Fachwissen der Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) dem Kollegen der Gegenseite doch dringend zu empfehlen, diesen Selbstversuch zu unterlassen. Bei aller Begeisterung seines Klienten für sein Produkt, sollte man auch als Anwalt nicht alles für bare Münze nehmen. Diese Idee hat der Anwalt der Kommission dann auch brillant umgesetzt und damit den Richtern eindrucksvoll vorführen können, was von der Glaubwürdigkeit der Behauptungen von Syngenta zu halten ist.

Der Bayer-Konzern beruft sich in seiner Klage auch darauf, dass das Unternehmen „im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche Rahmenbedingungen brauche“. Könnte man den Spieß nicht auch umdrehen und Bayer und Co wegen all der toten Bienen verklagen?

Das ist eine sehr gute Frage. Die Konzerne haben einen so großen Einfluss auf Politik und Zulassungsbehörden, wie wir beim Dieselskandal gerade eindrucksvoll vorgeführt bekommen, dass ich mich manchmal wundere, warum sich die Unternehmen überhaupt einem Zulassungsverfahren unterwerfen. Die Antwort ist, dass mit der Zulassung etwas anderes sehr Wertvolles verbunden ist: ein Haftungsausschluss. Obwohl klar war, dass 2008 ein Produkt von Bayer für die katastrophalen Bienenschäden verantwortlich war, war der Konzern nicht in der Haftung. Das Produkt war staatlich geprüft und zugelassen. Die Zahlungen von Bayer an betroffene Imker waren damals freiwillig und ohne Anerkennung von Schuld. Die betroffenen Imker wurden damals vom Bundesland Baden-Württemberg dazu gezwungen, einen Rechtsmittelverzicht zu unterschreiben, um dann eine viel zu geringe Entschädigung zu erhalten. Ein ganz dunkles Kapitel. Das Verhalten von Bayer war nicht etwa durch ein schlechtes Gewissen wegen des großen, durch ein Produkt des Herstellers entstandenen Schadens, motiviert. Vielmehr investierte man einen bestimmten Betrag, um doppelt sicher zu gehen, dass keinerlei Schadensersatzansprüche seitens der Imker auf das Unternehmen zukommen konnten. Dabei war das Land Baden-Württemberg gerne behilflich und bemühte sich aktiv, die dafür notwendige Summe für Bayer möglichst gering zu halten.

Was schätzen Sie, wie wird das Verfahren ausgehen?

Ich bin optimistisch für die Bienen. Die Richter haben sehr gute Fragen gestellt und die Industrie hat einige sehr schöne Eigentore geschossen. Journalisten würde ich insbesondere bei Interviews mit Vertretern von Syngenta empfehlen, immer eine Flasche Thiamethoxam dabei zu haben, falls ein Lobbyist wieder einmal das dringende Bedürfnis verspürt, die Ungefährlichkeit moderner Insektizide für den Menschen unter Beweis zu stellen.  

Das Gespräch in der gesamten Länge können Sie hier nachlesen.

Mehr über das Arten- und Bienensterben können Sie hier nachlesen.

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