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Freispruch im Pestizidprozess

Das Team das Umweltinstituts feiert den Freispruch von Karl Bär (Mitte, im weißen Hemd) durch das Landesgericht Bozen (© Jörg Farys / Umweltinstitut).

Das Team das Umweltinstituts feiert den Freispruch von Karl Bär (Mitte, im weißen Hemd) durch das Landesgericht Bozen (© Jörg Farys / Umweltinstitut).

(09.05.2022) Der sechste Verhandlungstag im Südtiroler Pestizidprozess brachte vergangenen Freitag endlich das lang erwartete Urteil: Das Landesgericht Bozen hat unseren Mitarbeiter Karl Bär von allen Vorwürfen freigesprochen. So endet die Klage mit einem wegweisenden Sieg für die Informations- und Meinungsfreiheit.

Vor Gericht wegen Pestizidkritik

Am 15. September 2020 musste unser Mitarbeiter Karl Bär (derzeit freigestellt zur Wahrnehmung seines Bundestagsmandats) zum ersten Mal auf der Anklagebank Platz nehmen und sich gegen den Vorwurf der üblen Nachrede zum Schaden der Südtiroler Landwirtschaft und der Markenfälschung verteidigen. Der Hintergrund: unsere satirische "Pestizidtirol"-Kampagne aus dem Jahr 2017, mit der wir die Öffentlichkeit auf den hohen Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau aufmerksam machen wollten. Auf unsere Kritik an der umwelt- und gesundheitsschädlichen Praxis reagierte der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler damals nicht, indem er den Dialog mit uns suchte. Stattdessen beschloss er, uns vor Gericht zu zerren und brachte 1.375 Obstbäuerinnen und Obstbauern aus der Region dazu, sich seiner Klage anzuschließen.

Aus Südtirol wird "Pestizidtirol"

Die juristische Attacke gegen das Umweltinstitut war dabei nicht die erste, mit der die Südtiroler Landesregierung und die dortige Obstlobby Kritiker:innen zum Schweigen bringen wollten. Auch die lokalen Aktivist:innen aus Mals, einer kleinen Gemeinde im Vinschgau, die sich 2014 per Bürgerentscheid zur ersten pestizidfreien Gemeinde Europas erklären wollten - sollten mit Klagen und anderen Schikanen eingeschüchtert werden. Der Einsatz der Malser:innen war auch der Hintergrund für unsere "Pestizidtirol"-Kampagne. Nachdem die Südtiroler Landesregierung und die dortige Obstlobby nichts unversucht ließen, um das Referendum in Mals zum Scheitern zu bringen, beschlossen wir, auch die deutsche Öffentlichkeit über den  hohen Pestizideinsatz in den Südtiroler Obstplantagen aufzuklären.

Unser Kampf gegen die SLAPP-Ohrfeige

Bei der Klage aus Südtirol handelte es sich um einen klassischen SLAPP: Die Abkürzung steht für "Strategic Lawsuit against Public Participation" und bezeichnet missbräuchliche Klagen, die darauf ausgelegt sind, kritische Äußerungen von öffentlichem Interesse zu unterdrücken und diejenigen, die sie vorbringen, juristisch zum Schweigen zu bringen. Uns war klar, dass wir uns mit aller Kraft gegen diesen Angriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit wehren mussten. Daher beschlossen wir, uns nicht „nur" vor Gericht zu verteidigen, sondern den Südtiroler SLAPP in der Öffentlichkeit so bekannt wie möglich zu machen.
Dies führte bereits vor dem Prozessbeginn im Herbst 2020 zu einer Welle der Empörung, die Arnold Schuler dazu bewegte, die Rücknahme der Anzeigen anzukündigen.

Urteil nach monatelangen Verzögerungen

Doch bis es schließlich wirklich soweit war, verging noch mehr als ein Jahr. Nachdem die Kläger:innen zunächst den Rückzug vom Rückzug der Anzeigen angetreten hatten, erkannten sie zwar letzten Endes doch, dass die Debatte um den Pestizideinsatz in Südtirol nicht vor Gericht geführt werden sollte. Doch bis die Vollmachten aller 1376 Kläger:innen eingesammelt waren und auch noch der letzte verbliebene Landwirt seinen Strafantrag zurückgezogen hatte, dauerte es bis Januar diesen Jahres. Erst dann war der Vorwurf der üblen Nachrede vom Tisch.

Damit war der Prozess für uns aber trotzdem noch nicht vorbei, da es sich beim Vorwurf der Markenfälschung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, das auch ohne Kläger:innen bestehen blieb.

Beim letzten Prozesstag am vergangenen Freitag beantragte die Staatsanwältin jedoch für dieses angebliche Delikt eine Änderung der Anklage in üble Nachrede. Der Richter nahm den Änderungsantrag an, was zu einem sofortigen Freispruch führte. Die Begründung des Richters: Unzulässigkeit des Verfahrens nach dem Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter". Unsere Reaktionen auf das Urteil lesen Sie hier in unserer Pressemitteilung.

Sieg für die Meinungsfreiheit!

Mit dem Freispruch ist der Versuch der Südtiroler Landesregierung und der Obstlobby, Kritik am Pestizideinsatz juristisch zu unterbinden, endgültig gescheitert. Dass Südtirol ein Pestizidproblem hat, ist eine Wahrheit, die wir aussprechen dürfen - und auch weiterhin aussprechen werden. Damit ist das Urteil wegweisend für Menschen in ganz Europa, die sich für eine gesunde Umwelt einsetzen und dafür juristisch angegriffen werden. Kurz nachdem die EU-Kommission einen Vorschlag für ein weitreichendes Anti-SLAPP-Gesetz vorgelegt hat, können wir das Urteil als weiteren großartigen Erfolg gegen SLAPPs und für die Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa feiern!

Der Südtiroler Pestizidprozess ist endlich Geschichte – er hat uns viel Zeit, Kraft und Geld gekostet. Alleine hätten wir es nicht geschafft, uns so erfolgreich gegen die juristische Attacke zu wehren. Vielen Dank an alle, die uns in den letzten Jahren mit Tatkraft, Solidarität und Geld unterstützt haben!

Foto-Galerie mit Eindrücken vom Tag der Urteils-Verkündung
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