Reformiert die EU das Pestizidrecht?

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(18.6.2020) Anfang 2018 schlugen wir Alarm: Die EU- Kommission wollte die europäischen Regeln für die Zulassung von Pestizid-Wirkstoffen und Pestizid-Rückständen in Lebensmitteln reformieren. Die Chemieindustrie witterte eine Chance und lobbyierte massiv für eine Schwächung des Vorsorgeprinzips. Jetzt ist klar: Die wichtigen Verordnungen bleiben bestehen. In ihren Berichten erkennt die Kommission allerdings massive Mängel in der Umsetzung an. Lösen sollen dieses Problem vor allem die Mitgliedstaaten - mit sanften Methoden, die offensichtlich nicht funktionieren.
Als die EU-Kommission das europäische Pestizidrecht einer Evaluation auf die „Performance und Fitness der Regeln“ (REFIT) unterzog, schrillten bei uns alle Alarmglocken. Denn mit dem REFIT-Programm wollte Präsident Jean-Claude Junker die Regeln der EU vor allem „fit“ für die Wirtschaft und den internationalen Wettbewerb machen – auch auf Kosten der Umwelt. Deshalb riefen wir in Januar 2018 dazu auf, sich am Konsultationsprozess zu den Verordnungen zu beteiligen. Tausende folgten unserem Aufruf und schrieben der Kommission ihre Meinung. Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben: Es ist unser gemeinsamer Erfolg, dass die Verordnungen nicht geschleift werden. Zum Guten ändern wird sich jedoch leider kaum etwas.
Konkret geht es um zwei EU-Verordnungen, welche die Zulassung von Pestiziden (Verordnung 1107/2009) und die Festsetzung von Grenzwerten von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln (Verordnung 396/2005) regeln - als direkt in der ganzen Union geltendes Recht. Den Bericht zur Evaluation der beiden Verordnungen veröffentlichte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides Ende Mai. Zugleich veröffentlichte sie zudem einen Bericht über die „Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ (Richtlinie 2009/128) und wenige Tage danach einen Fahrplan für Änderungen an dieser Richtlinie.
Dass die Verwendung von Ackergiften an sich nicht nachhaltig ist, wissen UmweltschützerInnen, Bio-LandwirtInnen und AnwohnerInnen von intensiv und chemiegestützt bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen schon lange. Jetzt erkennt die Kommission zumindest endlich an, dass ihre Richtlinie mit dem irreführenden Namen nicht den gewünschten Erfolg hat.
Schuld daran sind laut der Kommission vor allem „die anderen“. In ihrer Evaluation der Pestizid-Verordnung kritisiert sie die Mitgliedstaaten ausführlich: Diese würden sich zu viel unnötige Arbeit bei der Zulassung der Mittel machen und von den Herstellerfirmen zu geringe Gebühren verlangen; nicht ausreichend nach Alternativen für bekannte, besonders gefährliche Mittel suchen; zu viele Notfallzulassungen für eigentlich nicht erlaubte Pestizideinsätze erteilen und zu wenig kontrollieren, so dass rund 10% der Mittel illegal auf dem Markt sind. Mit dieser Kritik liegt die Kommission absolut richtig.
Besonders deutlich wird die Kommission hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie: „Die meisten Mitgliedstaaten haben die von der Kommission in ihren ursprünglichen Nationalen Aktionsplänen (NAP) festgestellten Mängel in den überarbeiteten NAP nicht behoben, sodass es fast überall an Ehrgeiz und übergeordneten, ergebnisorientierten Zielen fehlt, mit denen eine Verringerung der mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und der Abhängigkeit davon erreicht werden könnte.“ Die Kommission sieht also großes Potential für die Reduzierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der bestehenden Regeln. Dass das bisher nicht funktioniert hat und die Rahmenbedingungen doch gerade durch die Agrarsubventionen der EU selbst gelegt werden, ignoriert sie dabei.
Bei ihrer Evaluation der Verordnung über die Rückstandshöchstwerte von Pestiziden geht die Kommission ausführlich auf Einfuhrtoleranzen ein. Dabei handelt es sich um Grenzwerte für Pestizide in importierten Lebens- und Futtermitteln, die auf Antrag von Firmen oder Handelspartnern höher festgelegt werden, als sie auf in der EU legal hergestellten Produkten auftreten dürfen. Hier sieht sich die Kommission konfrontiert mit „den Erwartungen der europäischen VerbraucherInnen, dass importierte Lebensmittel keine Pestizide enthalten sollten, die in der EU nicht zugelassen sind“. Auf der anderen Seite werfen die Regierungen von Staaten, mit denen die EU Handel treibt (z.B. die USA, Brasilien und Kanada) der Kommission immer wieder vor, dass die europäischen Regeln zu streng seien. Mit einer Gesetzesänderung sollen nun Umweltaspekte bei Grenzwerten für Pestizide in Lebensmitteln stärker berücksichtigt und damit (neben Gesundheitsrisiken) eine zweite Grundlage für die Ablehnung von Importtoleranzen geschaffen werden. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber eigentlich sollte es im Sinne von VerbraucherInnen und LandwirtInnen in der EU überhaupt keine Ausnahmen für Pestizide in importierten Lebensmitteln geben.
An den beiden Verordnungen will die Kommission nur Kleinigkeiten verändern. Die Richtlinie „über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden“ wird jedoch vollständig überarbeitet. Damit ist auch die Katze aus dem Sack, wie die am 20. Mai lautstark angekündigte Halbierung des Pestizideinsatzes erreicht werden soll. Dieses Ziel soll in der „Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ (Richtlinie 2009/128) verbindlich festgeschrieben werden. Für die Reform gibt es auch schon einen Fahrplan: Anfang 2022 will sie einen Richtlinienentwurf vorlegen und Ende des laufenden Jahres in einer öffentlichen Konsultation die Meinung der BürgerInnen einholen.
Doch damit macht es sich die Kommission zu leicht. Die Umsetzung in einer Richtlinie bedeutet, dass die Mitgliedstaaten es umsetzen müssen. Dabei hat die Kommission gerade erst zu Recht festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten an Engagement für eine Reduzierung der Pestizide fehlt. Und obwohl die Kommission besonders schädliche Pestizide identifiziert hat und deren Nutzung besonders stark zurückdrängen will, verzichtet sie auf die eigentlich logische Schlussfolgerung und schlägt keine Verbote von Wirkstoffen vor. Ein Systemwechsel bei der Agrarpolitik ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die Reduzierung soll innerhalb des aktuellen Systems mit technischen Maßnahmen, Fortbildungen und Kontrollen erreicht werden. Das heißt: Eine Strategie, die seit über zehn Jahren erwiesenermaßen nicht funktioniert, wird weiterverfolgt.
Zum Weiterlesen: Die Originaltexte
Der Bericht über die Evaluation der beiden Verordnungen (englisch)
Der Bericht über Richtlinie 2009/128 (deutsch)
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation aus dem Jahr 2018 (englisch)
Verordnung 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln
Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Richtline 2009/128 über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
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