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Insektensterben: Verbotene Pesitzide werden in der EU weiter eingesetzt

Pixabay, ajcespedes, Hummel, Tomate, Blüte

© ajcespedes / pixabay.com

(07.08.2020) Trotz eines EU-weiten Verbots von drei Neonicotinoiden im Freiland werden diese Gifte in vielen Mitgliedsstaaten weiterhin eingesetzt. Auch in Deutschland gibt es nun Forderungen, diese Pestizide im Rahmen sogenannter Notfallzulassungen wieder einsetzen zu dürfen. Dabei wurden die Gifte aus gutem Grund verboten: Sie stellen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt.

Im April 2018 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, den Einsatz von drei besonders gefährlichen Neonicotinoiden (Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin) im Freiland zu verbieten. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – stimmte für das Verbot. Doch schon im Jahr des Verbots wurden in mehreren Ländern Anträge auf Notfallzulassungen für Pestizide mit den drei Wirkstoffen gestellt - auch in Deutschland. In Deutschland wurden die Anträge damals abgelehnt, in mehreren anderen Ländern jedoch nicht. Wegen dem laxen Umgang mit dem Verbot durch zahlreiche Mitgliedstaaten schaltete sich Anfang des Jahres zwar die EU-Kommission ein und schränkte die Umgehung des Verbots ein. Doch davon ist nun nicht mehr viel zu bemerken: Derzeit gelten in Polen, Rumänien, Österreich, Kroatien, Estland, Belgien, Finnland, Lettland, Dänemark, Litauen und Tschechien insgesamt 29 Ausnahmegenehmigungen. Und dass, obwohl einige dieser Länder für ein EU-weites Verbot der Wirkstoffe stimmten, darunter etwa Österreich und Dänemark. Selbst in Frankreich, das eigentlich ein Vorreiter im Verbot der gefährlichen Insektengifte war, sollen nun scheinbar Notfallzulassungen erteilt werden.

Wozu dienen die Notfallzulassungen?

Die Ausnahmegenehmigungen gelten in erster Linie für den Einsatz als Beize für Zuckerrübensaatgut. Das Saatgut wird mit dem Insektengift ummantelt und beim Keimen von der Pflanze aufgenommen. Da Neonicotinoide systemisch wirken, wird das Gift in der ganzen Pflanze verteilt – von der Wurzel bis in den Nektar und Pollen. Die Befürworter der Notfallregelung, wie zum Beispiel der Verein der Zuckerindustrie, betonen immer wieder, dass Zuckerrüben für Bienen und andere Bestäuber unattraktiv sind, da sie vor der Blüte geerntet werden und die Insekten die Pflanzen deshalb nicht anfliegen. Doch im so genannten Guttationswasser, das die Pflanzen über die Blätter ausscheiden, sind die Gifte auch mehr als 200 Tagen nach der Aussaat noch in hohen Konzentrationen nachweisbar. Die Insekten nehmen diese Tröpfchen auf und können durch die darin enthaltenen Gifte geschädigt werden. Ein weiteres gravierendes Problem ist, dass die zur Beize genutzten Neonicotinoide im Boden verbleiben und auch von blühenden Unkräutern im Zuckerrübenbestand und von Nachfolgekulturen aufgenommen werden können. Letzteres war ein Grund, weshalb selbst Landwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) das EU-weite Verbot 2018 unterstützte.

Weiterer Einsatz von Neonics unvertretbar

Die industrielle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und dem steigenden Pestizideinsatz gilt als einer der Hauptgründe für den dramatischen Rückgang der Insektenbestände. Insbesondere Gifte aus der Gruppe der Neonicotinoide tragen nachweislich dazu bei, dass diese weiter schrumpfen. Angesichts des dramatischen Insektensterbens ist das Vorgehen einiger Mitgliedstaaten, diese Insektengifte durch Notfallgenehmigungen trotz des EU-weiten Verbots weiter zum Einsatz kommen zu lassen, unvertretbar.

Landwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen. Jetzt muss sie durchsetzen, dass in Deutschland keine Notfallgenehmigungen für die verbotenen Neonicotinoide erteilt werden und sich dafür stark machen, dass das Verbot EU-weit konsequent durchgesetzt wird.

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