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EuGH-Urteil: Französisches Bienengift-Verbot war rechtens

Pixabay, ajcespedes, Hummel, Tomate, Blüte

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(21.10.2020) Seit September 2018 sind in Frankreich fünf für Bienen hoch gefährliche Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide verboten. Gegen dieses Verbot klagte der französische Pflanzenschutzverband. Nun kam das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union: Die von Frankreich erlassenen Verbote waren rechtens.

2018 wurde der Einsatz der drei Neonicotinoide Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin EU-weit eingeschränkt. Da die Pestizid-Wirkstoffe sehr gefährlich für Bienen und andere Bestäuber sind, beschlossen die Mitgliedstaaten mehrheitlich, den Einsatz im Freiland zu verbieten. Die Gifte sollten nur noch in geschlossenen Gewächshäusern verwendet werden dürfen, wenn die behandelten Pflanzen ihre gesamte Lebensdauer darin verbringen. Frankreich ging jedoch noch weiter: Das Land beschloss, den Einsatz dieser drei Insektengifte sowie von zwei weiteren Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide vollständig zu verbieten.

Pestizid-Verbote im nationalen Alleingang umstritten

Darüber, ob ein Mitgliedstaat den Einsatz von Pestizid-Wirkstoffen, die auf EU-Ebene zugelassen sind, im Alleingang verbieten kann, gibt es immer wieder Diskussionen. Zuletzt gab es in Österreich große Zweifel daran, ob Glyphosat im Alleingang verboten werden kann. Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) beriefen sich bei der Forderung nach einem deutschlandweiten Glyphosat-Verbot immer wieder darauf, dass ein solches Vorgehen nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Das Gerichtsurteil aus Frankreich und auch die Lage in Österreich zeigt jedoch, dass ein nationales Verbot durchaus möglich ist, wenn es denn politisch gewollt ist.

Problem Notfallgenehmigung

Obwohl der Einsatz zumindest der drei gefährlichsten Neonicotinoide EU-weit eingeschränkt wurde, kommen die Gifte in zahlreichen Mitgliedstaaten dennoch weiterhin auch im Freiland zum Einsatz, vor allem beim Anbau von Zuckerrüben. Sogenannte Notfallzulassungen, die auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt sind, machen es möglich. Link zur aktuellen Meldung Selbst in Frankreich, das ja eigentlich ein Vorreiter im Verbot der gefährlichen Insektengifte war, wurden nun solche Notfallzulassungen erteilt. Sie sollen für die kommenden drei Jahre gelten. Gegen diese Genehmigungen gibt es in Frankreich großen Widerstand aus der Zivilgesellschaft, die jahrelang auf das Verbot der gefährlichen Gifte gedrängt hatte.

Auch in Deutschland werden seit den Einschränkungen immer wieder Anträge auf Notfallzulassungen gestellt. Bisher wurden diese jedoch abgelehnt. Auch für das kommende Jahr wurde im September von der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker ein solcher Antrag gestellt. Landwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen. Jetzt muss sie durchsetzen, dass in Deutschland keine Notfallgenehmigungen für die im Freiland verbotenen Neonicotinoide erteilt werden und sich dafür stark machen, dass das Verbot EU-weit konsequent durchgesetzt wird.

Artenvielfalt retten

Regelmäßig erreichen uns neue Untersuchungen, die belegen, wie schlecht es um die Artenvielfalt steht. Und immer wieder wird als Hauptursache die intensive Landwirtschaft und der damit verbundene massive Einsatz von Pestiziden ausgemacht. Zuletzt wurde das deutlich im „Bericht zur Lage der Natur“, der von der Europäischen Umweltagentur vorgelegt wurde. Um die Vielfalt unserer Insekten und anderer Arten zu schützen ist ein Verbot einzelner Pestizide, die als besonders gefährlich identifiziert wurden, zwar ein erster wichtiger Schritt. Doch dafür müssen die Verbote auch konsequent durchgesetzt werden. Und damit allein lässt sich das Artensterben nicht aufhalten: Ein grundsätzliches Umdenken in Politik und Landwirtschaft ist nötig. Wir brauchen eine Landwirtschaft, die ohne chemisch-synthetische Ackergifte auskommt sowie vielfältige Agrar- und Landschaftsstrukturen, die Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten.

Weitergehende Informationen:

Pressemitteilung des EuGH zum Gerichtsurteil

Aktueller "Bericht zur Lage der Natur" der Europäischen Umweltagentur EEA

Unterzeichnen Sie hier die Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten"

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