Home  trenner  Meldungen  trenner  Kommt das Glyphosat-Verbot in Österreich?

Kommt das Glyphosat-Verbot in Österreich?

Pixabay, ajcespedes, Hummel, Tomate, Blüte

© Jörg Farys

(26.08.2020)  In Österreich herrscht derzeit große Uneinigkeit darüber, ob das Land glyphosathaltige Spritzmittel im Alleingang verbieten kann. Die EU-Kommission hat sich zwar gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Doch die Form, in der die EU ihre Bedenken geäußert hat, ist rechtlich nicht bindend.

Ursprünglich hätten glyphosathaltige Spritzmittel in Österreich bereits zum vergangenen Jahreswechsel verboten werden sollen. Der entsprechende Gesetzesantrag dazu wurde von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) initiiert. Wegen eines Formfehlers konnte das Verbot jedoch nicht in Kraft treten. Im Mai 2020 reichte Österreich dann den korrekten Gesetzesentwurf, mit dem glyphosathaltige Pestizide verboten werden sollen, in Brüssel ein.

Verbote auf nationaler Ebene sind rechtlich schwierig

Doch für einen einzelnen Mitgliedstaat ist es rechtlich schwierig, Pestizide mit Wirkstoffen zu verbieten, die auf EU-Ebene zugelassen sind, da ein solches Vorgehen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt mit sich bringen kann.

Möchte ein Mitgliedstaat dennoch Regelungen erlassen, die den EU-Binnenmarkt betreffen, so haben die EU-Kommission und die anderen EU-Länder die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von drei Monaten dazu zu äußern. Kurz vor dem Ende der Frist übermittelte die EU-Kommission ihre Bedenken zu einem österreichischen Glyphosat-Verbot. Als Grund führt die Kommission an, dass ein Totalverbot von Glyphosat nicht mit dem europäischen Pestizidrecht vereinbar sei und dass weder aus rechtlicher noch aus wissenschaftlicher Sicht ausreichenden Gründe für ein solches Verbot vorlägen.

Durch diese Äußerung fühlte sich das österreichische Landwirtschaftsministerium in seiner Haltung bestätigt, dass ein Glyphosat-Verbot im Alleingang nicht möglich sei. Tatsächlich hat die EU-Kommission ihre Bedenken jedoch nur in einer sogenannten „Bemerkung“ geäußert. Im Gegensatz zu einer „ausführlichen Stellungnahme“ ist eine „Bemerkung“ rechtlich nicht bindend. Ob eine Stellungnahme oder eine Bemerkung abgegeben wird, entscheiden die ErstellerInnen jeweils selbst.

Allerdings äußerte nicht nur die EU-Kommission ihre Bedenken, sondern neben Italien und Ungarn auch Tschechien. Tschechien hat dabei als einziges Land tatsächlich eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Diese hat eine aufschiebende Wirkung: Innerhalb der nächsten drei Monate können nun weitere Stellungnahmen eingereicht werden.

Die SPÖ und die Grünen wollen das Verbot glyphosathaltiger Spritzmittel nach Ablauf dieser Frist trotz allem umsetzen. Doch auch Österreichs Landwirtschaftsministerin Köstinger (ÖVP) muss sich dafür aussprechen.

Schneller Glyphosat-Ausstieg auch in Deutschland

Bisher behauptet auch die deutsche Bundesregierung, dass ein umfassendes Glyphosatverbot auf nationaler Ebene nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Die zuständigen Ministerinnen für Landwirtschaft (Julia Klöckner, CDU) und Umwelt (Svenja Schulze, SPD) verteidigten diese Haltung immer wieder. Sie schieben damit die Verantwortung nach Brüssel und sitzen so die im Koalitionsvertrag vereinbarte „schnellstmögliche“ Beendigung des Glyphosateinsatzes in Deutschland aus. Wir fordern die Bundesregierung auf, nun ebenfalls ein Gesetz vorzulegen, das Glyphosat noch im Jahr 2020 verbietet, um die Umwelt und unsere Gesundheit vor weiterem Schaden zu schützen.

Zurück nach oben