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Stop TTIP besiegt EU-Kommission vor Gericht

(Luxemburg, 10.05.2017) Über 30 Monate verhandelte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Klage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop TTIP" gegen die EU-Kommission. Heute wurde entschieden: Die Ablehnung der EBI durch die Kommission war nicht rechtmäßig.

In seinem Urteil gibt der EuGH der Klage voll statt. Das Gericht beruft sich dabei auf den "Grundsatz der Demokratie, der zu den grundlegen Werten gehört, auf die die Union sich gründet" und stellt fest, dass TTIP und CETA "unbestreitbar eine Änderung der Rechtsordnung der Union herbeiführen" würden und daher Teil einer demokratischen Debatte sein müssen. Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Für die Kommission, die solche Handelsabkommen am liebsten hinter verschlossenen Türen verhandeln will, ist es eine herbe Niederlage. 

Kritisch ist jedoch die lange Dauer des Verfahrens. Rund 30 Monate verhandelte das Gericht über unsere Klage. In der Zwischenzeit ist CETA auf europäischer Ebene ratifiziert worden. Die Kommission hat, obwohl sie klar im Unrecht war, einen Teil ihrer Ziele erreicht. Bei der angekündigten Reform des Instruments EBI sollte - neben vielen anderen - dieser Aspekt eine Rolle spielen. Ein Vorbild könnte die Regel bei bayerischen Volksbegehren sein: Wenn die Landesregierung ein Volksbegehren ablehnt, folgt automatisch eine Prüfung durch das Verfassungsgericht - und zwar mit einer Frist von nur drei Monaten.

Wie geht es weiter?

Der EuGH hat mit seinem heutigen Urteil die Entscheidung der Kommission, unsere Europäische Bürgerinitiative nicht zuzulassen, aufgehoben. Wir könnten nun eine EBI gegen TTIP und CETA starten. Das werden wir (zumindest vorerst) nicht tun. CETA wurde auf europäischer Ebene bereits ratifiziert, TTIP ist offiziell noch im "Eisschrank" und die wichtigsten Kampagnenziele - Aufmerksamkeit für das Thema und ein arbeitsfähiges Bündnis gegen diese Abkommen auf europäischer Ebene - haben wir erreicht.

Wir fordern jetzt, dass im Europäischen Parlament eine Anhörung stattfinden muss, in der wir unsere Kritik an der aktuellen Handelspolitik darlegen können. Hätte die Kommission unsere Initiative 2014 registriert, hätten wir eine solche Anhörung nach der Unterschriftenübergabe automatisch bekommen. Das ist das Mindeste, was wir nach diesem Urteil erwarten können. Und es gilt umso mehr, als dass Handelskommissarin Malmström plant, TTIP nach dem Wahljahr 2017 wieder aus dem Eisschrank zu holen.

Der Sieg vor Gericht richtet sich nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft. Der Europäische Gerichtshof stärkt Europäische Bürgerinitiativen und stellt ganz explizit fest, dass internationale Handelsverträge Gegenstand einer EBI sein dürfen. Insgesamt ist das ein guter Tag für die Demokratie.

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