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Hormonwirksame Chemikalien: Schallende Ohrfeige für EU-Kommission

Wegweiser zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

© kamasigns / Fotolia

(15.12.2015, Luxemburg) Die EU-Kommission hat bei der Regulierung von Chemikalien, die ins Hormonsystem eingreifen, gegen europäisches Recht verstoßen. Sie hatte bis zum 13.12.2013 Zeit, um Kriterien festzulegen, welche Chemikalien als hormonwirksame Chemikalien gelten sollen. Pestizide oder Biozide, die solche Chemikalien enthalten, dürfen dann nicht mehr zugelassen werden.

Doch die Kommission hat bis heute keine Kriterien festgelegt. Die schwedische Regierung hat die Kommission deshalb vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gezogen. Heute kam das Urteil. Das Ergebnis und die deutliche Sprache des Urteils sind eine schallende Ohrfeige für die Kommission. Zu Recht!

Mehr zum Verfahren und eine Antwort auf die Frage, was hormonwirksame Chemikalien sind, finden Sie hier. Im Folgenden finden Sie einige Zitate aus der Pressemitteilung des Gerichtshofes. 

Bereits der Titel der Mitteilung ist eindeutig: "Die Kommission hat gegen Unionsrecht verstoßen, indem sie keine Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften erlassen hat."  

"Endokrinschädigend" sind Chemikalien, die ins Hormonsystem eingreifen. Das Gericht macht zudem deutlich, wie eindeutig die Rechtslage ist. Die Kommission muss, so könnte man zwischen den Zeilen lesen, das Recht absichtlich gebrochen haben: "Das Gericht stellt in seinem Urteil vom heutigen Tag zunächst fest, dass aus der Verordnung ausdrücklich hervorgeht, dass der Kommission eine klare, genaue und unbedingte Verpflichtung oblag, bis spätestens 13. Dezember 2013 delegierte Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften zu erlassen. Die Kommission hat solche Rechtsakte jedoch nicht erlassen. Da der Wortlaut der Verordnung absolut klar ist und keinen Raum für Missverständnisse lässt, ist die Verpflichtung auch nicht unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs oder ihres Zwecks auszulegen."  

Des weiteren stellt das Gericht fest, dass sich die Kommission ihrer Verpflichtung nicht entziehen kann, indem sie neue ökonomische Folgenabschätzungen vornimmt oder behauptet, das von Rat und Parlament beschlossene Vorgehen sei wissenschaftlich umstritten. Die Kommission darf bei der Ausübung der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Befugnisse das "vom Gesetzgeber gewünschte Gleichgewicht zwischen der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts (...) einerseits und der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt andererseits" nicht in Frage stellen.  

Die Kommission hatte sich mit dem Argument, dass die Kosten für die Wirtschaft zu hoch sind, bewusst gegen den von Rat und Parlament beschlossenen Ansatz zum Schutz der VerbraucherInnen und der Umwelt gestellt. Es gibt zwar im Gefüge der EU viele Parlamentsbeschlüsse, die die Kommission einfach ignorieren könnte. Dieser gehört nicht dazu.  

Die Kommission muss jetzt endlich Kriterien vorlegen und hormonwirksame Substanzen vom Markt entfernen.

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