Hormonwirksame Chemikalien: EU-Kommission vor Gericht

In der Beschichtung von Kassenbons findet sich häufig Bisphenol A, eine Chemikalie mit östrogenhaltiger Wirkung.
Foto: Tim Reckmann, Flickr
(17.11.2015, Luxemburg) Die EU-Kommission verschleppt die Regulierung von hormonwirksamen Chemikalien. Deshalb muss sie sich nun vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen. Am gestrigen Dienstag fand in Luxemburg dazu die erste Anhörung statt. Die Klage, die die schwedische Regierung eingereicht hatte, wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Regierungen der Mitgliedsstaaten unterstützt.
Das Europäische Parlament hatte bereits 2009 beschlossen, dass die Kommission Kriterien festlegen soll, welche Stoffe als hormonwirksam gelten.
Diese Chemikalien sollten für die Verwendung als Pestizidwirkstoffe verboten werden. Später beschloss das Parlament zudem, das hormonwirksame Chemikalien als prioritäre Stoffe in der Chemikalienrichtlinie REACH gelten sollen. Die Kommission stoppte jedoch die Festlegung von Kriterien im Jahre 2013. Kommissionspräsident Junker entzog das Thema der Zuständigkeit der Generaldirektion Umwelt und gab es an die sehr viel weniger kritische Generaldirektion Gesundheit. Diese beauftragte bereits ein Jahr zuvor die Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit einer Einschätzung. Im Widerspruch zu den Vorgaben des Parlaments und anders als die zuvor von der Kommission beauftragten WissenschaftlerInnen kam die EFSA zu dem Schluss, dass statt eines Verbots von hormonwirksamen Chemikalien eine Grenzwertfestsetzung ausreicht. Ausserdem begann die Kommission mit einer Auswertung, was ein Verbot hormonwirksamer Chemikalien für die Wirtschaft bedeuten würde. Das zeigt deutlich: Hinter der Verweigerung der Kommission stecken milliardenschwere Interessen der chemischen Industrie.
Das Europäische Parlament beschwerte sich mehrfach und fraktionsübergreifend über die Missachtung der Kommission. Nun muss sich die Kommission für ihr Vorgehen, das wahrscheinlich den EU-Verträgen widerspricht, vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Wir sagen: Richtig so! Bei hormonwirksamen Chemikalien muss das Vorsorgeprinzip gelten!
Was sind hormonwirksame Chemikalien?
Hormonwirksame Chemikalien, auch endokrine Disruptoren genannt, greifen in das Hormonsystem von Menschen und Tieren ein. Sie können in vielen ganz alltäglichen Produkten vorkommen, wie z.B. als Weichmacher in Plastik, als Pestizide in der Landwirtschaft, in Kosmetika oder in Lacken und Baustoffen. Ein wichtiges Beispiel ist der Stoff Bisphenol A, aus dem der Kunsttoff Polcyarbonat hergestellt wird und der sich auch in hoher Konzentration in der Beschichtung von Kassenbons befindet. Bisphenol A entfaltet im menschlichen Körper eine Wirkung, die dem Sexualhormon Östrogen ähnelt. Ein anderes Beispiel ist 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure. Der Wirkstoff des aus dem Vietnamkrieg bekannten Entlaubungsmittels "Agent Orange" wird als Unkrautvernichtungsmittel in der Landwirtschaft und Privatgärten eingesetzt.
Hormonwirksame Chemikalien verursachen immer größere Umwelt- und Gesundheitsprobleme. Die globale Dachorganisation der Endokrionologen schätzt, dass alleine in den europäischen Gesundheitssystemen Kosten von über 150 Milliarden Euro pro Jahr auf diese Stoffe zurückgehen.
Das extrem sensible Hormonsystem reagiert teilweise schon auf kleinste Mengen, wobei die gleiche Dosis abhängig von Einwirkungszeitpunkt völlig unterschiedliche Wirkungen entfalten kann. Deshalb lassen sich de facto keine wissenschaftlich fundierten, allgemeinen Grenzwerte festsetzen. Dennoch verfolgen die chemische Industrie, die EFSA und auch die US-Umweltbehörde EPA einen Grenzwertansatz, um ein Verbot zu verhindern.
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