Parlament stimmt für Wiederzulassung von Glyphosat mit Auflagen
Bild: emjay smith / Fotolia
(13.04.2016) Das Europaparlament ließ zu unserer großen Enttäuschung die Möglichkeit verstreichen, sich für ein Verbot von Glyphosat in Europa einzusetzen und damit ein Zeichen für den Verbraucherschutz und gegen den massenhaften Einsatz von Gift in unserer Landwirtschaft zu setzen.
Denn in Brüssel wurde heute Mittag über eine Resolution zur Wiederzulassung von Glyphosat in Europa abgestimmt.
Die abgestimmte Resolution enthält folgende Empfehlungen:
- Der Wirkstoff soll für sieben weitere Jahre zugelassen werden, mit
- einem Verbot für Privatanwender und
- einem Verbot für den Einsatz in öffentlichen Parks und Gärten sowie auf öffentlichen Spielplätzen.
- Die sogenannte "Sikkation" (Vorerntebehandlung) soll stark eingeschränkt werden.
- Wenn anstatt von Glyphosat Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes zur Anwendung kommen können, dann soll der Einsatz von Glyphosat verboten sein.
Die Empfehlungen des Parlaments sind ein Fortschritt gegenüber den Plänen der EU-Kommission. Diese sahen keinerlei Anwendungsbeschränkungen und eine Zulassung für 15 Jahre vor. Noch vor einem guten Monat sah es ganz so aus, als würde die Kommission sich damit durchsetzen.
Trotzdem können wir mit dem heutigen Abstimmungsergebnis nicht zufrieden sein: Das Parlament begründet seinen Beschluss damit, dass Glyphosat möglicherweise krebserregend und hormonell wirksam ist. Doch krebserregende und hormonell wirksame Stoffe dürfen nach der EU-Gesetzgebung überhaupt keine Zulassung erhalten.
Tatsächlich hatte sich der Umweltausschuss des Parlaments noch am 22. März für ein vollständiges Verbot des Unkrautvernichters ausgesprochen. Doch durch zahlreiche Änderungsanträge wurde der Ursprungstext im Plenum verwässert. Insofern ist das Abstimmungsergebnis von heute ein fauler Kompromiss, der die widerstrebenden Positionen im Parlament widerspiegelt.
Noch ist beim Thema Glyphosat aber nichts entschieden, da der Beschluss für die EU-Kommission erstens nicht bindend ist und sich zweitens bereits einige Mitgliedsstaaten äußerst kritisch zu Glyphosat und einer vermeintlichen Wiederzulassung geäußert haben.
Glyphosat muss aus dem Verkehr gezogen werden. Dass das möglich ist, zeigt der ökologische Landbau, der ohne den Unkrautvernichter auskommt.
Wir bleiben dran und machen weiter Druck auf die Politik, um ein vollständiges Verbot von Glyphosat zu erwirken. Das Umweltinstitut fordert die Bundesregierung auf, am 18./19. Mai bei der Abstimmung innerhalb des zuständigen Fachausschusses gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen!
Weitergehende Informationen:
Ursprüngliche Resolution mit Änderungsanträgen (in englischer Sprache)
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