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Neue Bienengifte: Wir verklagen das BVL

Biene fliegt Blüte an

Foto: sumikophoto - Fotolia

(17. März 2017) Nach einem langen Briefwechsel mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) haben wir uns entschieden, das Amt zu verklagen. Es geht uns um unser Recht auf Informationen über die Zulassungsverfahren der Insektengifte Flupyradifuron und Cyantraniliprol. Sie stellen höchstwahrscheinlich eine Gefahr für Bienen und andere nützliche Insekten dar.

Die chemische Industrie und die industrielle Landwirtschaft reagieren mit immer neuen Wirkstoffen darauf, dass Ackergifte durch Resistenzen ihre Wirkung verlieren oder durch unseren Protest verboten werden. Gegen Insektengifte, die auch für nützliche Insekten wie Honigbienen, Hummeln und Schmetterlinge eine tödliche Gefahr darstellen, konnten Imkerverbände und die Umweltbewegung in den letzten Jahren Erfolge verbuchen. Vier Gifte aus der Wirkstoffklasse der Neonicotinoide wurden von der EU-Kommission europaweit mit einem Teilverbot belegt. In Deutschland gelten sogar noch weitere Einschränkungen. Und als Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt diese Einschränkungen letztes Jahr lockern wollte, scheiterte er an unserem Widerstand.

Was dürfen wir wissen? - Nichts!

Doch andere gefährliche Insektengifte sind nach wie vor überall im Einsatz (z.B. Thiacloprid) und in den Jahren 2015 und 2016 wurden neue, ähnliche Wirkstoffe von der EU-Kommission zugelassen (Sulfoxaflor, Flupyradifuron und Cyantraniliprol). Doch es sind noch keine Pestizide mit diesen Stoffen im Einsatz, denn die konkreten Mischungen und Einsatzgebiete müssen von den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten genehmigt werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig. Das staatliche Julius-Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) sind ebenfalls beteiligt.

Mit dem BVL streiten wir seit Monaten darüber, was wir über diese Genehmigungsverfahren wissen dürfen. Das Amt in Braunschweig stellt sich dabei auf die Position, dass wir gar nichts wissen dürfen. Schon die Information, ob überhaupt ein Zulassungsantrag gestellt wurde oder nicht, ist aus der Sicht des BVL ein Geschäftsgeheimnis der Firmen, die die Mittel herstellen.

Wenn sich diese Rechtsposition durchsetzt, würden wir erst von der Zulassung in Deutschland erfahren, wenn das Verfahren schon abgeschlossen ist und die Mittel eingesetzt werden dürfen. Es gäbe für uns und die Öffentlichkeit keine Möglichkeit, den Ämtern bei ihrer Arbeit auf die Finger zu schauen. Aus diesem Grunde gibt es Regeln wie das Umweltinformationsgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz und die Aarhus-Konvention. Die Vergiftung unserer Umwelt und die Zerstörung der Artenvielfalt betrifft uns alle und deshalb dürfen wir alle wissen, wann und wie die Behörden Entscheidungen treffen, die sich darauf auswirken.

Das Verhalten des BVL ist zudem auch im europäischen Vergleich besonders restriktiv und öffentlichkeitsscheu. Vergleichbare Behörden in anderen Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel das österreichische Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), melden laufende Zulassungsverfahren standardmäßig nach Brüssel. Die EU-Kommission veröffentlicht diese Angaben in der europäischen Pestiziddatenbank. So wissen wir, dass zum Beispiel in Österreich oder Bulgarien Zulassungsverfahren für Flupyradiforun laufen - für Deutschland aber dürfen wir das nicht wissen.

Jetzt klagen wir!

Wir werden das BVL nun vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig auf die Herausgabe dieser Informationen verklagen. Dieser Entschluss ist seit längerem gereift. Wir glauben, dass wir das Amt zwingen können, transparenter zu arbeiten. Das lohnt sich für die Umwelt, denn die Erfahrung zeigt, dass ohne öffentlichen Druck wenig Fortschritt erreicht werden kann.

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