Ein nationales Glyphosat-Verbot ist möglich!

(01.12.2017) Glyphosat wird in der EU für fünf weitere Jahre zugelassen, nachdem eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zugestimmt hat. Die Abstimmung in Brüssel kann nicht wiederholt werden, obwohl das entscheidende Votum aus Deutschland gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung zustande kam. Jetzt diskutieren viele Länder über nationale Verbote und Ausstiegspläne. Unsere Recherchen zeigen: Das ist im europäischen Recht explizit vorgesehen.
Frankreichs Präsident Macron kündigte noch am Tag der Entscheidung an, dass das Land innerhalb von drei Jahren Glyphosat-frei sein wird. Luxemburg und Italien folgten mit ähnlichen Ankündigungen. Nachdem die Kärntner Landesregierung ein Glyphosat-Verbot plant, wird die Debatte auch in Österreich sehr konkret. In Deutschland wird das Ackergift ein Thema in den Sodierungsgesprächen zwischen Union und SPD sein. Die Grünen wollen noch dieses Jahr einen Antrag in den Bundestag einbringen.
Wir haben uns gefragt, ob europäisches Recht diesem positiven Ansätzen entgegensteht. Unsere Recherchen haben klar ergeben, dass nationale Verbote möglich sind. Es gibt dafür explizite Regeln in der Pestizid-Verordnung und Präzedenzfälle. EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis fasste es 2016 gut zusammen: "Die Zulassung eines Wirkstoffs in der EU bedeutet nur, dass die Mitgliedsstaaten Pflanzenschutzmittel in ihrem Gebiet zulassen können, aber nicht, dass sie das tun müssen."
Unsere Ergebnisse und Quellen:
Kurz und Knapp: Ist ein nationales Glyphosat-Verbot möglich?
Ein Gutachten des Europareferats des Bundestags hat inzwischen ebenfalls festgestellt, dass nationale Verbote von Pestiziden möglich sind, auch wenn sie auf EU-Ebene zugelassen sind. Die SPD, die Grünen und die Linke fordern den Ausstieg Deutschlands aus der Glyphosat-Anwendung.
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