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Fauler Kompromiss zu Konzernklagerechten in TTIP

(02.07.2015)  Jetzt steht fest: Schon nächsten Mittwoch (8. Juli) soll das Plenum des Europäischen Parlaments über die Resolution zu TTIP abstimmen. Und aller Voraussicht nach wird die Resolution keine Absage an Sonderklagerechte für Konzerne beinhalten. Das bisherige System zur Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten (ISDS) soll vordergründig durch ein neues System ersetzt werden. Doch das vorgeschlagene System ist alter Wein in neuen Schläuchen, denn Konzerne sollen auch darunter das Recht erhalten, Staaten auf Schadenersatz zu verklagen, wenn eine politische Entscheidung ihre Gewinne schmälert.

Der Vorschlag ist das Ergebnis eines von Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) ausgehandelten Kompromisses zwischen Sozialdemokraten, Konservativen und Liberalen um die TTIP-Resolution zu retten.

Noch Anfang der Woche hatte es so ausgesehen, als ob sich das Parlament beim Streit um ISDS im Kreis drehe. Doch hinter den Kulissen arbeitete Schulz wohl schon länger an einer Formulierung, die im Plenum und vor allem auch in seiner eigenen Partei, eine Mehrheit finden würde. Am Dienstag holte er sich dann grünes Licht für den ausgehandelten Kompromiss von seinen Parteifreunden aus der S&D Fraktion im Europa-Parlament.

Das besagt der Vorschlag von Schulz im Wortlaut:

[Das Parlament fordert die Kommission dazu auf...]

"replace the ISDS system with a new system for resolving disputes between investors and states which is subject to democratic principles and scrutiny where potential cases are treated in a transparent manner by publicly appointed, independent professional judges in public hearings and which includes an appellate mechanism, where consistency of judicial decisions is ensures, the jurisdiction of courts of the EU and of the Member States is respected and where private interests cannot undermine public policy objectives".

Ein fauler Kompromiss als Nebelkerze

Der von Schulz vorgeschlagene Text ist eine Nebelkerze: Die Formulierung ist darauf ausgelegt, dass Sozialdemokraten den Beschluss als Sieg verkaufen können, obwohl sich Konservative und Liberale in den wesentlichen Punkten durchgesetzt haben. Nur auf den ersten Blick ist der Vorschlag eine Absage an ISDS. Schreibt man die Abkürzung aus, dann lautet der zentrale Satz wörtlich übersetzt: „das System für die Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten (ISDS) [zu] ersetzen durch ein System zur Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten…“.

Über diese politische Realsatire könnte man fast schon lachen. Weniger lustig ist allerdings was dahinter steht, denn Schulz Vorschlag löst das zentrale Problem von ISDS nicht: Konzerne bekommen die Möglichkeit, den Staat auf Schadensersatz vor einem außerstaatlichen Gericht zu verklagen, wenn sie ihre Gewinne durch eine politische Entscheidung beeinträchtigt sehen. Während die Rechte von Unternehmen einseitig gestärkt werden, sinkt die Handlungsfreiheit unserer gewählten Parlamente. Daran ändert sich auch nichts, wenn man die Bezeichnung ändert und nicht mehr von ISDS spricht.

Halbherzige Verbesserungen

Immerhin soll das neue System einige wichtige Kritikpunkte an der bisherigen Praxis von ISDS aufgreifen. So soll das neue System transparent sein, dem Gericht sollen unabhängig ernannte Berufsrichter vorstehen und es soll ein Berufungsverfahren geben. Alles eigentlich Grundvoraussetzungen für ein Gericht, die jedoch von dem bisherigen ISDS-System nicht erfüllt werden. Das neue System soll außerdem die nationale und europäische Gerichtsbarkeit respektieren und öffentliche Interessen berücksichtigen. Doch die Formulierung lässt vollkommen offen, was dies konkret bedeutet und wie dies gewährleistet werden soll.

Auch innerhalb der Sozialdemokraten hielt sich die Begeisterung für Schulz' Vorschlag daher in engen Grenzen. So stimmten bei der Fraktionssitzung der S&D am Dienstag 56 Abgeordnete dafür und 34 dagegen. Das zeigt, dass das Thema auch bei den Sozialdemokraten weiterhin hoch umstritten ist. Trotzdem kann Schulz voraussichtlich mit einer Mehrheit bei der Abstimmung am Mittwoch rechnen, denn die Verfahrensregeln für den weiteren Ablauf kommen ihm dabei zugute:

Nein zu ISDS heißt Nein zur TTIP-Resolution

Schulz wird als nächstes seinen Änderungsantrag im Plenum des Parlaments einbringen. Damit der Antrag tatsächlich zur Abstimmung kommt, muss eine Mehrheit im Plenum dafür stimmen. Dies gilt aber als sehr wahrscheinlich, da Schulz' Antrag auch von Konservativen und Liberalen unterstützt wird. Da es sich um einen Kompromissantrag des Parlamentspräsidenten handelt, würden damit nach Regel 174 der Parlamentsordnung alle anderen Änderungsanträge zum gleichen Thema entfallen. Den Abgeordenten bliebe nur noch die Wahl zwischen Schulz' Vorschlag und dem ursprünglichen Resolutionstext, der aber noch positiver zu ISDS formuliert ist. Änderungsantrag 27, der eine klare Ablehnung von Sonderklagerechten für Konzerne enthält, stünde gar nicht mehr zur Abstimmung.

Abgeordnete, die gegen ISDS sind, könnten dann nur noch gegen die gesamte Resolution stimmen. Letzteres dürfte gerade sozialdemokratischen Abgeordneten schwerfallen, da sie sich damit gegen die eigene Fraktion und den Berichterstatter für die Resolution, Bernd Lange (SPD) stellen würden. Das von Schulz gewählte Verfahren ist also bestens geeignet, TTIP-kritische Parteikollegen auf Linie zu bringen.

Wer zeigt Zähne? Wer knickt ein?

Im Rahmen unserer Aktion "Zähne zeigen" haben wir die Abgeordneten aufgefordert, keiner Resolution zuzustimmen, die keine klare Absage an ISDS beinhaltet. Knapp 240.000 Emails wurden über die Aktion bereits an die Mitglieder des Europäischen Parlaments verschickt. Viele Abgeordnete - gerade auch aus der SPD - haben daraufhin mitgeteilt, dass sie gegen Konzernklagerechte sind.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und informieren, welche Abgeordneten nächste Woche tatsächlich Zähne zeigen - und wer für den faulen Kompromissvorschlag von Martin Schulz stimmt.

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