Erörterungstermin zum AKW-Neubau in der Slowakei:
Neuauflage des UVP-Verfahrens gefordert

(30. November 2015) Im Münchner Gasteig fand die Anhörung zum Umweltverträglichkeitsverfahren „Neubau einer Atomanlage am Standort Bohunice, Slowakei“ statt, nachdem vor wenigen Wochen am selben Ort die Umweltverträglichkeit zum ungarischen AKW-Neubauprojekt verhandelt wurde.
Das Umweltinstitut München hat sich auch an diesem Verfahren beteiligt und sowohl im Vorverfahren 2014 als auch zum Umweltverträglichkeits-Bericht 2015 eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Vor einem Podium von etwa 20 VertreterInnen der slowakischen Regierung, verschiedener Ministerien und Experten sollte den EinwenderInnen Gelegenheit gegeben werden, ihre Fragen vorzutragen.
Alles schon entschieden?
Ähnlich wie in Ungarn gibt es auch in der Slowakei bereits einen Regierungsbeschluss, in dem der Atomkraft-Ausbau festgeschrieben ist. Dies führte sogar dazu, dass das slowakische Umweltministerium auf die von der EU gesetzlich vorgeschriebene Anforderung einer Variantenprüfung verzichtet hat. Das heißt, es wurden keine Alternativen zum geplanten Projekt betrachtet, etwa ob der zusätzliche Energiebedarf auch durch den Ausbau erneuerbarer Energien gedeckt werden könnte. Dieses Vorgehen ist unerhört, denn eine Regierungsentscheidung kann das EU-Gesetz nicht aushebeln. Es nährt den Verdacht, dass die Weichen längst gestellt sind und sämtliche fundierten Einwände keinen Einfluss auf die Entscheidung haben.
Black Box-Verfahren lässt keine Bewertung zu
Hinzu kommt, dass im UVP-Bericht noch immer sechs verschiedene mögliche Reaktortypen genannt werden, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Alle Typen sind noch nirgends auf der Welt im Einsatz, es gibt also keinerlei Betriebserfahrung. Außerdem haben die verschiedenen Reaktortypen unterschiedliche Sicherheitssysteme, so dass eine Bewertung über die Sicherheit der Anlage und möglicher Auswirkungen bei Stör- und Unfällen gar nicht möglich ist. Genau dies ist aber Sinn einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, nämlich dass potenzielle Auswirkungen bei Unfällen mit radioaktiver Freisetzung betrachtet werden können.
Was nicht sein darf, kann auch nicht sein Im UVP-Bericht wird schließlich festgestellt, dass es zu keinen grenzüberschreitenden Auswirkungen kommen kann. Die Begründung ist abenteuerlich: Die Anforderungen der Regierung an die Erbauer des Reaktors seien so, dass keine großen Unfälle passieren können. Und das Vertrauen, dass dies auch genau so umgesetzt wird, ist offenbar grenzenlos.
Forderung nach Neuauflage des UVP-Verfahrens
Da also wesentliche Faktoren für eine Bewertung des Projekts nicht vorliegen, fehlt für eine sinnvolle Erörterung jegliche Basis. Deshalb hat das Umweltinstitut eine entsprechende Erklärung abgegeben, eine Neuauflage des Verfahrens und einen UVP-Bericht mit aussagekräftigen prüfungsrelevanten Daten gefordert, der auch der Öffentlichkeit wieder zur Stellungnahme vorgelegt wird. Im Anschluss an die Erklärung haben wir die Anhörung verlassen.
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