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Pestizide im Bordeaux-Wein: Transparenz unerwünscht

Valérie Murat steht vor Gericht, weil sie die Öffentlichkeit über den Pestideinsatz im Anbau der weltberühmten Bordeaux-Weine informiert hat (Bilder: Alerte aux Toxiques & Pierre Doucher / unsplash)

Valérie Murat steht vor Gericht, weil sie die Öffentlichkeit über den Pestideinsatz im Anbau der weltberühmten Bordeaux-Weine informiert hat (Bilder: Alerte aux Toxiques & Pierre Doucher / unsplash)

(26.10.2021) Im Februar wurde die französische Aktivistin Valérie Murat zu horrenden Straf- und Schadensersatzzahlungen verurteilt. Sie hatte Bordeaux-Weine, die mit einem Label für besonders umweltfreundlichen Anbau ausgezeichnet waren, auf Pestizidrückstände untersuchen lassen und die Ergebnisse veröffentlicht. Das war dem Branchenverband für Bordeaux-Weine ein Dorn im Auge: Der Verband erstattete Anzeige – und will nun verhindern, dass Valérie Murat gegen das Urteil aus erster Instanz in Berufung gehen kann. Auch an anderer Stelle will der Verband Transparenz über das Ausmaß von Pestizid-Einsätzen im Weinbau offenbar unbedingt unterbinden.

Für die Wahrheit vor Gericht

Im September 2020 veröffentlichte die Winzertochter Valérie Murat mit ihrem Verein „Alerte aux Toxiques“ („Giftalarm!“) eine Laboranalyse von 22 Bordeaux-Weinen aus der Gironde-Region in Frankreich. Die mit einem Label für besonders umweltfreundlichen Anbau gekennzeichneten Weine wiesen allesamt Rückstände von Pestiziden auf. Die Auflagen für das Label verbieten den Pestizideinsatz zwar nicht, Verbraucher:innen dürften sich von solchem Greenwashing aber trotzdem hinters Licht geführt fühlen. Als Reaktion auf die veröffentlichten Analysen zerrte der Branchenverband der Bordeaux-Winzer (Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux, kurz CIVB) die Aktivistin im Herbst 2020 wegen kollektiver Verunglimpfung der Branche vor Gericht. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht in der Kleinstadt Libourne im Herzen des Bordeaux-Anbaugebiets urteilte im Februar 2021, dass Valérie Murat Straf- und Schadensersatzzahlungen in Höhe von über 125.000 Euro an den Brancheverband und die 25 anderen Kläger:innen zu leisten habe.

Ein Gerichtsprozess mit unbezahlbaren Folgen

Obwohl Valérie Murat einen Antrag auf Berufung gegen dieses Urteil eingereicht hat, entkommt sie den horrenden Strafzahlungen vorerst nicht. Denn aufgrund einer sogenannten „nicht-aufschiebenden Klausel“ im Gerichtsurteil ist sie dazu verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Urteilssprechung vom 25. Februar ohne Verzögerung die 125.000 Euro zu bezahlen – ein Betrag, der in etwa der Summe von zehn Jahresgehältern der Pestizid-Gegnerin entspricht. Da weder sie noch ihr Verein über derartige Geldsummen verfügen, musste sie im April mit monatlichen Raten-Zahlungen in Höhe von 800 Euro beginnen. Würde sie die Zahlungen komplett verweigern, so könnte ihr Berufungsantrag wegen Verweigerung der Urteilsvollstreckung abgelehnt werden.

Rache oder Rechtssprechung?

Der CIVB versucht nun mit aller Kraft, zu verhindern, dass ein zweites Gericht das Urteil aus Libourne überprüft und der Prozess eventuell neu aufgerollt wird. Auf Valérie Murats Berufungsantrag reagierten die Ankläger:innen mit einem Ablehnungsantrag. Das Argument der Gegenseite: Da sie nicht den vollen „Schadensersatz“ gezahlt habe, habe sie sich der Urteilsvollstreckung aus der ersten Instanz verweigert und sei daher nicht berechtigt, in Berufung zu gehen. Die Kläger:innen verlangen sogar, dass Valérie das Haus, in dem ihre Mutter lebt, verkauft, um die 125.000 Euro zu bezahlen. Auch behauptet der CIVB, dass Valérie Murat sich dem Urteil widersetzt habe, weil sie ihre „verunglimpfenden Bemerkungen“ fortsetze. Tatsächlich spricht Valérie Murat in der Öffentlichkeit nach wie vor über den Pestizideinsatz im Weinbau und lässt sich nicht den Mund verbieten. Angeordnet vom Gericht waren aber auch nur die Löschung der Publikation über die Pestizidrückstände der 22 Weine – eine Anordnung, der Valérie auch Folge geleistet hat. Valérie Murats Anwalt kommentierte die Praktiken der Kläger:innen folgendermaßen: „Es geht nicht mehr um Rechtsprechung, hier geht es um Rache.“ Am 13. Oktober verhandelte ein Gericht in Bordeaux nun über den Berufungsantrag. Eine Entscheidung wird Mitte November erwartet.

Pestizid-Belastung von Anwohnern soll im Dunkeln bleiben

Doch nicht genug damit, dass die Weinlobby nichts unversucht lässt, um an Valérie Murat ein Exempel zu statuieren – der Präsident des CIVB versucht nun sogar, eine offizielle Untersuchung über die Pestizid-Belastung im Weinbau zu blockieren. Der neue Dorn im Auge von Bernard Farges, Präsident des CIVB, ist die sogenannte PestiRiv-Studie, eine von der französischen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) und der Behörde für öffentliche Gesundheit (SPF) beauftragte Studie über die Pestizidbelastung von Anwohner:innen von Weinbergen in Frankreich.

Die Pestiriv-Untersuchung

Auf die Gefahren, denen Menschen, die zwischen den Weinbergen leben, ausgesetzt sind, macht die französische Anti-Pestizid-Organisation Générationes Futures schon seit zehn Jahren aufmerksam. Bereits 2015 zeigte außerdem eine Untersuchung, dass Kinder unter 15 Jahren in der Stadt Preignac in der Gironde fünfmal häufiger an bestimmten Krebsarten als der französische Durchschnitt erkranken. Jetzt haben endlich auch die zuständigen Behörden den Handlungsbedarf erkannt und eine breit angelegte Untersuchung zur Pestizid-Exposition der Bevölkerung in den Weinbaugebieten aufgelegt: Für PestiRiv planen die Behörden Haar- und Urinproben von 500 Erwachsenen und 750 Kindern, die in einem Umkreis von 500 Metern zu Weinbergen leben, auf Rückstände der fünfzig gefährlichsten in Frankreich zugelassenen Pestizide zu untersuchen.

Obwohl Proben aus allen sechs großen Weinregionen Frankreichs untersucht werden sollen, hält der CIBV die Studie für voreingenommen, weil mehr als die Hälfte der Proben aus der Gironde-Region kommen soll, in der die weltberühmten Bordeaux-Weine angebaut werden. Die Gironde ist allerdings auch Frankreichs größtes Weinbaugebiet: Hier wird auf einer Fläche von über 110.000 Hektar Wein angebaut. Zum Vergleich: Die Weinanbaugebiete Beaujolais, Burgund, Champagne, Elsass, Savoyen und Korsika kommen zusammen auf etwa die gleiche Fläche. Trotzdem zweifelt Bernard Farges in einem Brief an die Präfektin der Gironde-Region die Wissenschaftlichkeit der geplanten Studie an und sagt jegliche Unterstützung der Weingüter in der Region für die Studie ab. Zwei Journalisten der französischen Zeitung Le Monde, die über den Fall berichteten, interpretieren dies als „eine kaum verhüllte Drohung“, die den Erfolg von PestiRiv gefährden könnte. Die Behörden sind schließlich auf die Kooperation der Winzer:innen angewiesen, um die Ergebnisse der Haar- und Urinproben mit den realen Spritzeinsätzen zu vergleichen.

Was Sie tun können

Valérie Murat benötigt bei ihrem Kampf gegen die Intransparenz des CIBV tatkräftige Unterstützung, etwa bei der Finanzierung ihrer Anwaltskosten. Spenden können Sie über das Crowdfunding, das Valérie eingerichtet hat, um wenigstens einen Teil ihrer Kosten zu decken.

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