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Pestizidkritikerin zu 125.000 Euro Schadensersatz verurteilt

Wegen einer Veröffentlichung über Pestizid-Rückstände in Bordeaux-Weinen wurde Valérie Murat zu horrenden Schadensersatzzahlungen verurteilt.

Grafik: Umweltinstitut München

(26.2.2021) Wegen einer Untersuchung über Pestizidrückstände in Bordeaux-Weinen wurde die französische Aktivistin Valérie Murat in erster Instanz zu Schadensersatzzahlungen von über 125.000 Euro verurteilt. Ein Branchenverband für Bordeaux-Weine hatte die Aktivistin wegen Verunglimpfung angeklagt – ein nur allzu häufiger Vorwurf bei Knebelklagen gegen unliebsame Wahrheiten. Das Urteil sendet ein fatales Signal an alle Menschen, die für eine Landwirtschaft ohne gefährliche Pestizide streiten – aber der Kampf ist noch lange nicht vorbei.

Bordeaux-Weine: Ein lukratives Geschäft

„In vino veritas“ - das gilt anscheinend nicht, wenn es um Weine aus der Gegend rund um Bordeaux geht. Deren guten Ruf versucht der Branchenverband für Bordeaux-Weine (Conseil Interprofessionnel du Vin de Bordeaux, kurz CIVB) derzeit mit allen Mitteln zu verteidigen und schreckt dabei nicht davor zurück, unerwünschte Kritik per Gerichtsentscheidung verbieten zu lassen.

Es geht schließlich um viel Geld: Das Bordelais ist das größte zusammenhängende Anbaugebiet für Qualitätsweine weltweit – etwa 3.000 „Chateau“ genannte Weingüter produzieren hier auf 120.000 Hektar im Jahresdurchschnitt knapp sechs Millionen Hektoliter Wein, die in der ganzen Welt in den Supermarktregalen landen. Neben der Massenproduktion für das untere bis mittlere Preissegment werden im Bordelais auch Spitzenweine hergestellt, für die vermögende Liebhaber:innen dreistellige Eurobeträge pro Flasche bezahlen.

Pestizideinsatz mit schlimmen Folgen

Die Massenproduktion der Bordeaux-Weine geht mit einem gewaltigen Einsatz von Pestiziden einher, unter dem Umwelt und menschliche Gesundheit leiden. Im konventionellen Weinbau werden ohnehin im Vergleich zu anderen Kulturen sehr viele Pestizide eingesetzt; noch dazu sind die Weinreben im feuchtwarmen Klima der Bordeaux-Appellationen besonders anfällig für Pilzkrankheiten, weshalb die Winzer:innen häufig zu Fungiziden greifen. Die negative Wirkung der Gifteinsätze auf die Artenvielfalt ist vielfach belegt – und auch Beschäftigte und Anwohner:innen der Weinberge bleiben davor nicht verschont.

Schlagzeilen machte der Fall einer Schule im Dorf Villeneuve-de-Blaye, das 50 km von Bordeaux entfernt liegt: Laut Berichten der taz erlitten Schulkinder, die sich zum Gesangsunterricht im Pausenhof versammelten, plötzlich Übelkeit, Hautausschläge, Schwindelattacken und Kopfschmerzen, nachdem sie von einer Pestizid-Wolke eingehüllt wurden, die vom benachbarten Weinberg herübergeweht war.  

Reinen Wein einschenken? Im Bordelais unerwünscht

Dass diese dunkle Seite der Wein-Monokulturen im Bordelais zu viel Aufmerksamkeit bekommt, würde die ansässige Weinlobby nur zu gerne verhindern – zu groß scheint die Angst vor wirtschaftlichen Einbußen, sollte die weltberühmte Marke der Bordeaux-Weine in Verruf geraten. Wer die Missstände benennt, muss zum Schweigen gebracht werden - dies scheint das Kalkül hinter der Knebelklage gegen die 48-jährige Aktivistin Valérie Murat, die jüngst gerichtlich zu Schadensersatzzahlungen von über 125.000 Euro an den CIVB und weitere Kläger:innen verurteilt wurde.

Anlass der Klage war eine Veröffentlichung der von Valérie Murat gegründeten Bürgerinitative „Alerte aux Toxiques!“ aus dem September letzten Jahres. 20 Weine aus dem Bordelais hatte Valérie Murat auf Pestizid-Rückstände testen lassen und die Ergebnisse in einem kritischen Dossier öffentlich gemacht: Insgesamt konnten 28 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen werden, in den einzelnen Flaschen waren es 4-15 Stoffe, darunter etwa das Fungizid Iprodion, das mittlerweile von der EU verboten wurde, weil eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher:innen nicht ausgeschlossen werden konnte.

Mit ihrem Dossier deckte Valérie Murat eine Wahrheit auf, die die mächtige Weinbranche lieber unter den Teppich kehren würde. Sie schickte einen Anwalt ins Feld, der zuvor bereits den Chemie- und Gentechnik-Konzern Monsanto vertreten hatte, und verklagten die Pestizidkritikerin wegen angeblicher Verunglimpfung (dénigrement).

Umwelt-Label oder Greenwashing?

Mit ein Grund für das aggressive Vorgehen des CIVB dürfte Valérie Murats Kritik an dem sogenannten HVE-Label sein, mit dem die von ihr getesteten Weine ausgezeichnet waren. Diese mit einem fröhlichen Schmetterling illustrierte Kennzeichnung bescheinigt den Weinen einen „hohen Wert für die Umwelt“ („Haute Valeur Environmentale“), haben aber nichts mit Bio oder einer anderen Form der regulierten und kontrollierten ökologischen Bewirtschaftung nach EU-Recht zu tun. Es besagt lediglich, dass die Weingüter sich um die „Beziehung zwischen Weinberg und Umwelt“ kümmern. Konkrete Vorschriften für den Einsatz oder das Verbot von Pestiziden wie in der ökologischen Landwirtschaft gibt es jedoch nicht. Stattdessen erhält ein:e Winzer:in in einem Punktesystem Bonuspunkte, wenn er oder sie weniger spritzt als den regionalen Durschnitt. Durch diesen Anreiz sollen die Pestizideinsätze reduziert werden.

Die Rückstandsmessungen von Valérie Murat legen jedoch nahe, dass HVE-zertifizierte Weingüter nach wie vor massiv auf den Einsatz von chemischen Pestiziden setzen. Obwohl geltende Grenzwerte für Tafeltrauben nicht überschritten werden, machen die Testergebnisse die Diskrepanz zwischen der Vermarktung der Weine als besonders umweltfreundlich und dem Einsatz von umweltschädlichen Pestiziden in der Realität deutlich. Dieses Greenwashing kritisierte Valérie Murat in ihrem Dossier als Verbrauchertäuschung – ein Dorn im Auge des Branchenverbands der Bordeux-Weine.

Gericht verbietet Pestizid-Kritik

Dass das Gericht in Libourne nun der Argumentation des mächtigen Weinverbands folgt, ist ein fatales Signal. Den Vorwurf der „kollektiven Verunglimpfung“ der Wein-Industrie („dénigrement collectif“) hält die Richterin für berechtigt und verurteilte Valérie Murat zu Schadensersatzzahlungen von insgesamt 125.000 € an die Winzer:innen. Darüber hinaus wurde die Löschung der beanstandeten Veröffentlichung innerhalb von 15 Tagen von der Website von „Alerte aux toxiques!“ und Seiten in den sozialen Netzwerken angeordnet. Andernfalls droht eine Strafe von 500 € für jeden weiteren Tag, an dem die Dokumente öffentlich bleiben.

Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass in der Veröffentlichung von „Alerte aux toxiques!“ die „Verhältnismäßigkeit des Ausdrucks“ nicht gewahrt sei, da der Hinweis darauf fehle, dass die gefundenen Pestizidrückstände nicht über den gesetzlichen Grenzwerten (für Tafeltrauben) liegen. Tatsächlich war dies jedoch aus den ebenfalls veröffentlichten Laborberichten abzuleiten. „Alerte aux toxiques!“ hat auch nicht behauptet, die Winzer:innen würden illegal handeln, sondern lediglich auf faktisch vorhandene Pestizidrückstände in Weinen mit einem Umwelt-Label hingewiesen.

Diese Rückstände können auch dann gesundheitsschädlich sein, wenn sie unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Das sieht man schon allein daran, dass die Zulassung vieler Stoffe häufig aufgrund neuer Beweise für ihre Schädlichkeit widerrufen wird. Auch der Cocktaileffekt – also die Wechselwirkung verschiedener Stoffe untereinander, den die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Prüfung der Wirkstoffe außer Acht lässt - muss berücksichtigt werden. Über die Gesundheitsgefährdung der Menschen, die im Weinbau tätig sind oder nahe an den Weinbergen wohnen und direkt beim Ausbringen mit den Giften in Kontakt kommen, sagen die Grenzwerte für das Endprodukt überdies nichts aus. So war Valérie Murats eigener Vater, selbst Winzer, 2011 an einer Krebserkrankung gestorben, die offiziell als Berufserkrankung in Folge des Pestizideinsatzes anerkannt wurde.

SLAPPs: Ein Maulkorb für kritische Stimmen

Das Vorgehen des CIVB gegen Valérie Murat erfüllt alle Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage (Strategic Lawsuits against Public Participation), wie sie das Umweltinstitut in Südtirol erlebt, wo unser Agrar-Referent Karl Bär wegen seiner Kritik an hohen Pestizideinsätzen in den Apfelplantagen der Region vor Gericht steht. Mit solchen unverhältnismäßigen Klagen versuchen Regierungen und Unternehmen, diejenigen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, die im öffentlichen Interesse Missstände benennen. SLAPPs bedrohen laut der Menschenrechtskommissarin des Europarats Dunja Mijatovic die Meinungsfreiheit und nehmen auch in Europa zu. Um international Aufmerksamkeit für Valérie Murats Fall zu erzeugen, gab das Umweltinstitut den Anstoß für eine Solidaritätserklärung, die fünf Mitglieder des Europaparlaments sowie 43 Organisationen aus ganz Europa unterzeichneten, darunter Greenpeace, Buglife, das Corporate Europe Observatory, Générationes Futures und das Pesticide Action Network Europe.

Valérie Murat und ihr Anwalt haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Wir werden den Fall weiter verfolgen und Valérie unterstützen.

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