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Notfallzulassungen für Insektengifte verhindern!

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Motorjan11 | pixabay

                                               +++UPDATE+++

(18.12.2020) Schlechte Nachrichten für Bestäuber: Die erste Notfallzulassung für den neonicotinoiden Wirkstoff Thiamethoxam wurde am Montag erteilt, am Donnerstag folgte die zweite. Damit gebeiztes Zuckerrübensaatgut darf bereits im Frühjahr auf derzeit einer Fläche von fast 80.000 Hektar ausgesät werden.

Thiamethoxam ist eines der Insektengifte, die wegen ihrer gravierenden Auswirkungen auf Bestäuber wie Honig- und Wildbienen 2018 für den Einsatz im Freiland EU-weit verboten wurden. Es ist zu befürchten, dass weitere Notfallgenehmigungen in Kürze folgen. 

Dass diese Ackergifte trotz des dramatischen Insektensterbens jetzt durch Notfallgenehmigungen wieder zum Einsatz kommen können, ist absolut unverantwortlich. Das Umweltinstitut fordert die deutsche Bundesregierung auf, die Notfallgenehmigung für Thiamethoxam umgehend zurückzuziehen und keine weiteren Notfallzulassungen für Neonicotinoide zu erteilen.

Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung.

(11.11.2020) Trotz eines EU-weiten Verbots von drei Neonicotinoiden im Freiland werden diese Gifte in vielen Mitgliedstaaten weiterhin eingesetzt. Auch in Deutschland häufen sich die Forderungen, diese Pestizide im Rahmen sogenannter Notfallzulassungen wieder verwenden zu dürfen. Dabei wurden die Gifte aus gutem Grund verboten: Sie stellen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt. Wir fordern deshalb in einem offenen Brief Agrarministerin Julia Klöckner dazu auf, solche Notfallzulassungen zu verhindern.

Obwohl sich die Mehrheit der EU-Staaten für die Anwendungseinschränkungen ausgesprochen hatte, kommen Neonicotinoide in vielen EU-Staaten weiterhin im Freiland zum Einsatz, da Notfallzulassungen erteilt werden. In erster Linie gelten diese für die Beizung von Zuckerrübensaatgut. Inzwischen gelten in 13 EU-Mitgliedstaaten Ausnahmegenehmigungen. Und dass, obwohl einige dieser Länder für ein EU-weites Verbot der Wirkstoffe stimmten. Selbst in Frankreich, das eigentlich ein Vorreiter im Verbot der gefährlichen Insektengifte war, wurden inzwischen Notfallzulassungen erteilt.

Auch in Deutschland mehren sich die Forderungen aus der Zuckerrübenbranche, Notfallzulassungen für diesen Zweck zu erlassen. Für das kommende Jahr wurden bereits mehrere solche Anträge beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gestellt.

Es geht auch ohne Neonicotinoide

Viele Zuckerrübenproduzenten fürchten durch das Neonicotinoid-Verbot Ernteverluste, in erster Linie durch die Grüne Pfirsichblattlaus, die das Vergilbungsvirus überträgt. Als einzige alternative Möglichkeit, der Blattlausart beizukommen, wird in der konventionellen Landwirtschaft derzeit der großflächige Einsatz anderer - ebenfalls bedenklicher - Insektizide angesehen. Die gängige Praxis, verbotene Pestizide durch ähnlich gefährliche Wirkstoffe zu ersetzen, muss genau so wie das Erteilen von Notfallzulassungen für aus gutem Grund verbotene Pestizide endlich gestoppt werden.

Dass der Zuckerrübenanbau auch ohne den Einsatz von Neonicotinoiden und ähnlich wirkenden chemisch-synthetischen Insektiziden möglich ist, zeigen Landwirt:innen, die nach ökologischen Kriterien wirtschaften. Sie greifen zu ackerbaulichen und vorbeugenden Maßnahmen wie der Förderung von gleichmäßigen und geschlossenen Beständen, der Förderung einer raschen Jugendentwicklung, der Beachtung einer räumlichen Entfernung zu anderen Wirtspflanzen, der Bekämpfung von Beikraut-Wirtspflanzen auf dem Rübenschlag und auf benachbarten Schlägen, dem Vermeiden von Durchwuchs von Rübenmieten sowie der Förderung der zahlreichen natürlichen Fressfeinde der Grünen Pfirsichblattlaus.

Besorgniserregendes Artensterben

Die industrielle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und dem steigenden Pestizideinsatz gilt als einer der Hauptgründe für den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt. Insbesondere Gifte aus der Gruppe der Neonicotinoide tragen dazu bei, dass Insektenbestände weiter schrumpfen. Und nicht nur für Honigbienen und andere Bestäuber sind die Insektizide gefährlich. Sie schaden unter anderem auch Vögeln und laut dem Netzwerk Forum Biodiversitätsforschung Deutschland weisen Studien darauf hin, dass Neonicotinoide die Leistung des Bodenlebens derart schmälern, dass darunter letztlich sogar der landwirtschaftliche Ertrag leidet.

Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen einiger Mitgliedstaaten, diese Insektengifte durch Notfallgenehmigungen trotz des EU-weiten Verbots weiter zum Einsatz kommen zu lassen, untragbar. Landwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen. Jetzt muss sie durchsetzen, dass in Deutschland keine Notfallgenehmigungen für die verbotenen Neonicotinoide erteilt werden und sich dafür stark machen, dass das Verbot EU-weit konsequent durchgesetzt wird.

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