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Neue Gentechnik: Erstes Nachweisverfahren entwickelt

Raps, unsplash, Ross Tek

© Ross Tek | unsplash.com

(07.09.2020 - aktualisiert am 21.09.2020) Endlich ist der Beleg da: auch die Nutzung neuer Gentechnik ist im Organismus detektierbar. Gentechnik-freundliche PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen und Gentech-Firmen haben lange Zeit behauptet, Veränderungen in Pflanzen und Tieren die durch neuartige Verfahren der Genmanipulation wie CRISPR/Cas erzeugt wurden wären nicht nachweisbar. Doch ein neues Nachweisverfahren widerlegt diese Behauptungen.

Die neue Nachweis-Methode wurde von Forschern rund um Dr. John Fagan vom Health Research Institute im US-Bundesstaat Iowa entwickelt.  Laut der Studie  der Wissenschaftler kann mit dieser Methode der sogenannte Cibus-Raps (Handelsname "Falco"), der von der US-Firma Cibus gentechnisch verändert wurde, nachgewiesen werden.  Damit kann der Cibus-Raps von anderen Raps-Sorten unterschieden werden, deren Herbizid-Toleranz auf konventionellen Methoden der Zucht beruht, wie zum Beispiel vom Clearfield-Raps des Agrarmulti BASF.

Die Herbizid-tolerante Rapssorte von Cibus wird aktuell vor allem in Kanada und den USA angebaut. In Deutschland und dem Rest der EU ist die Sorte bisher nicht zum Anbau zugelassen.

Laut Unternehmensangaben wurde der Raps mit einer neuen Gentechnikmethode namens Rapid Trait Development System (RTDS) - einer Form der Oligonukleotid-gesteuerten Mutagenese - gegen die Herbizide Sulfonylharnstoff und Imidazolinon resistent gemacht. Das bedeutet, dass derartige Rapspflanzen eine Dusche mit einem der beiden Herbizidwirkstoffe oder beiden gleichzeitig überstehen, ohne selbst Schaden zu nehmen.

Cibus-Raps: Wie alles begann

Bereits 2004 hat das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (USDA) der Firma Cibus bescheinigt, dass ihr genveränderter Herbizid-toleranter Raps und die zugehörige Methode nicht als Gentechnik einzustufen sei, sondern als moderne Form der Mutagenese (Erzeugung von Veränderungen im Erbgut von Lebewesen) gelten sollte.

Da weltweit seit fast zwei Jahrzehnten darüber debattiert wird, ob neue gentechnische Verfahren wie die alten reguliert werden müssen oder nicht, sah sich die Biotech-Firma im unklaren, ob der Anbau auch in anderen Ländern stattfinden könne. Deshalb versendete sie an diverse Staaten Anfragen zur Einordung des rechtlichen Status ihrer angewandten Methode, darunter auch Deutschland.

Am 5. Februar 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dann einen Bescheid an Cibus versendet. In diesem Bescheid teilte das BVL der Firma mit, dass ihre Herbizid-toleranten Rapslinien keine gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) darstellen würden. Und das, obwohl deren rechtlicher Status innerhalb der Europäischen Union bis dahin nicht geklärt war.  Das BVL griff damit einer Entscheidung der EU-Kommission vorweg, stellte sich auf die Seite der Gentechnik-Industrie und nahm billigend in Kauf, dass sich der genveränderte Raps in Deutschland unkontrolliert verbreiten und damit die Gentechnik-Freiheit Deutschlands gefährden könnte.

Daraufhin starteten wir zusammen mit unseren BündnispartnerInnen aus Umwelt- und Anbauverbänden wie auch Unternehmen aus der Bio-Branche eine Unterschriften-Aktion an den damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, an der sich insgesamt rund 67.000 Menschen beteiligten. 

Zusätzlich reichten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit zwei Unternehmen Klage gegen den Bescheid ein. Das Umweltinstitut und weitere Umwelt- und Anbauverbände unterstützen die Klage, die aufschiebende Wirkung hatte und den Bescheid des BVL damit zunächst für nichtig erklärte. Der Gentechnik-Raps durfte in Deutschland somit vorerst nicht ausgesät werden.

Am 25. Juli 2018 kam das wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Laut diesem Urteil sind neue Gentechnikmethoden, zu denen auch die RTDS-Methode zählt, mit der der Cibus-Raps hergestellt wurde, rechtlich als Gentechnik einzustufen. Augrund dessen musste das BVL seinen Bescheid an Cibus zurücknehmen. Als Folge darf der Cibus-Raps in Deutschland nach wie vor weder zum Versuchsanbau freigesetzt noch angebaut werden.

Open Source Verfahren

In anderen Ländern sieht es allerdings anders aus: Seit 2014 darf der Cibus-Raps in den USA angebaut werden, seit 2018 auch in Kanada. Und bis heute haben es unsere Behörden versäumt ein entsprechendes Nachweisverfahren für den genveränderten Raps zu etablieren, um unsere Lebensmittel und Äcker davon frei zu halten - das sind sechs Jahre Unsicherheit für Importe aus den USA! Aus diesem Grund nahmen sechs Verbände und ein Einzelhandelsunternehmen (Spar, Österreich) aus vier Nationen weltweit, darunter der deutsche Verband Lebensmittel ohne Gentechnik, dies nun selbst in die Hand.

Für die Entwicklung eines solchen Verfahrens war es höchste Zeit, nachdem Kanada laut Branchenverband UFOP zu einem der wichtigsten Raps-Lieferanten der letzten Jahre geworden ist. So beliefen sich 2019/2020 die Importmengen von kanadischem Raps nach Deuschland auf rund 372.000 Tonnen, absolute Rekordmengen. Dies hängt laut Statistischem Bundesamt mit der anhatenden Trockenheit zusammen, die dazu führt, dass die Anbau- und Erntemengen in Deutschland in allen Bundesländern rückläufig sind. Durch die Importe aus Kanada könnten auch Samen der genmanipulierten Rapssorte nach Europa gelangt sein. Doch ob dem tatsächlich so ist, ist bisher nicht bekannt, denn bis Dato gab es keine Nachweismethode.

Vorgestellt wurde die neue Nachweismethode an diesem Montag. Es handelt sich um einen frei zugänglichen Open Source Nachweis ((Kosten-)frei zugänglich für jedermann), der es den EU-Mitgliedsländern nun erstmals ermöglicht, die nicht zugelassene Gentechnikpflanze nachzuweisen. Der Test basiert auf einer sehr gängigen Labormethode, der Polymerase Kettenreaktion (PCR), validiert vom österreichischen Umweltbundesamt.  Auf diese Weise lässt sich nun endlich verhindern, dass sie illegal in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangt.  Doch nur dann wenn die Methode schnellstmöglich von den Behörden anerkannt und in ihre Arbeit integriert wird!

Der Mitentwickler John Fagan postuliert sogar, dass dieser methodische Ansatz dazu genutzt werden könnte die meisten oder sogar alle geneditierten Pflanzen künftig zu identifizieren. Das neue Nachweisverfahren liefert damit nun endlich den Beweis, dass auch Genveränderungen mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas nachweisbar sind. Damit ist das Argument aus Gentechnik-freundlicher Politik und Industrie widerlegt, neue Gentechnik könne nicht gesetzlich geregelt werden, da die Veränderung in den Pflanzen nicht von natürlicher Mutation unterscheidbar sei.

Wie geht es weiter?

Nun sind die Europäische Kommission und unsere Regierungen am Zug. Sie sind aufgefordert auf diesen Erfolg aufzubauen und Verfahren entwickeln, mit denen auch andere genveränderte Produkte identifiziert werden können.

Doch das kann ein langwieriger Prozess werden. Denn es hat fast zwei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des EuGH gedauert, bis das  Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eine erste Machbarkeits-Studie ausgeschrieben  hat, die zeigen soll, inwieweit genomeditierte Pflanzen und ihre Produkte rechtssicher zu identifizieren sind. Die Ergebnisse sollen erst Ende August 2022 vorliegen. Wie lange es anschließend dauert die entsprechenden Verfahren zu entwickelt bleibt ungewiss.

Zumindest hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bereits angekündigt, dass sie sich dafür einsetzen will, die neue Methode „möglichst zügig in die Praxis zu bringen“.

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