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Gen-Raps: Behörde muss Anbau-Genehmigung zurücknehmen

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© Ross Tek / unsplash

(20.08.2018) Gute Nachrichten: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat seinen Freifahrtschein für den Versuchsanbau von gentechnisch verändertem, herbizid-resistentem Raps der US-amerikanischen Firma Cibus zurückgenommen.

Das BVL hatte 2015 der Firma Cibus erlaubt, den Raps freizusetzen, ohne diesen gemäß dem Gentechnikrecht zu prüfen und zu kennzeichnen. Die genmanipulierten Rapspflanzen, die gegen zwei verschiedene Unkrautvernichter resistent sind, hätten sich dann unbemerkt in der Umwelt ausbreiten und damit die Gentechnikfreiheit in Deutschland gefährden können.

Freisetzung von Gen-Raps gerade noch verhindert

Das Erbgut des Cibus-Raps wurde mit einer neuen Methode (der Oligonukleotid-gesteuerten-Mutagense) manipuliert, die vom BVL zunächst nicht als Gentechnik eingestuft wurde. In Deutschland haben eine konventionelle Ölmühle, ein biologischer Saatgutzüchter und der Bund für Umwelt und und Naturschutz (BUND) gegen die geplante Freisetzung eine Klage eingereicht, die auch vom Umweltinstitut unterstützt wurde.

Auch die EU-Kommission war von den geplanten Anbauversuchen wenig begeistert. Sie wendete sich nach dem Bescheid des BVL an die Mitgliedstaaten und forderte, die Freisetzung von Pflanzen, die unter Einsatz von Oligonukleotiden hergestellt wurden, bis auf Weiteres möglichst zu unterlassen. Außerdem verwies die Kommission darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Genehmigung auszubringen.

Behörde muss Anbau-Genehmigung zurücknehmen

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli 2018 musste das BVL seinen Bescheid nun kassieren. Denn das EuGH hat mit seinem wegweisenden Urteil klargestellt, dass neue Gentechnikmethoden, zu denen auch die Methode zählt, mit der der Cibus-Raps hergestellt wurde, rechtlich als Gentechnik einzustufen sind. Der Cibus-Raps darf somit derzeit in Deutschland weder freigesetzt noch angebaut werden.

Damit ist der Versuch von Industrie und industriefreundlichen Behörden gescheitert, Tiere und Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnikmethoden hergestellt werden, am Gentechnikrecht vorbei zu schleusen. Dank des EuGH-Urteils gilt nun auch vor dem Gesetz: egal ob neu oder alt – Gentechnik bleibt Gentechnik.

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