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Ackergifte rechtswidrig zugelassen

Pixabay, ajcespedes, Hummel, Tomate, Blüte

© Ruud Morijn | stock.adobe.com

(13.03.2019) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Genehmigungen für 18 Ackergifte erteilt, ohne dass das dafür notwendige Einverständnis des Umweltbundesamts vorlag. Darunter ist auch ein Mittel mit dem hoch bienengefährlichen Wirkstoff Cyantraniliprol. Das Bundesumweltministerium, dem das Umweltbundesamt zugeordnet ist, hält die Zulassungen für rechtswidrig.

Mit Cyantraniliprol kann damit in Deutschland ein weiteres für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge hochgefährliches Insektengift eingesetzt werden. Kurz zuvor hatten bereits Mittel mit den neuen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Flupyradifuron Zulassungen erhalten. Die drei Insektengifte gelten als Ersatz für die Neonicotinoide, die wegen ihrer hohen Risiken für Bienen und andere Insekten vergangenes Jahr im Freiland verboten wurden. Ein weiteres cyantraniliprolhaltiges Insektizid wurde mit dem Einverständnis des Umweltbundesamts für den Einsatz auf Zierpflanzen in Gewächshäusern genehmigt.

                                            +++UPDATE+++

(15.03.2019) Inzwischen hat sich auch das Umweltbundesamt selbst zur Zulassung der Ackergifte geäußert und diese ebenfalls als rechtswidrig bezeichnet. Laut Berichten der Tageszeitung taz hat das Umweltbundesamt das BVL außerdem dazu aufgefordert, die unrechtmäßig erteilten Genehmigungen zurückzunehmen. Das BVL hatte die Zulassungen für die 18 Pestizide, die alle „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt“ haben, durchgewunken, ohne die vom Umweltbundesamt verlangten Umweltauflagen zu berücksichtigen. Eine Reaktion des BVL steht bisher noch aus.

Rechtswidrige Pestizid-Zulassung

In Deutschland ist das BVL zuständig für die Genehmigung von Pestiziden. Diese Zulassung kann das BVL jedoch nur erteilen, wenn das Umweltbundesamt sein Einverständnis dafür gibt. Lediglich bereits bestehende Genehmigungen kann das BVL im Alleingang aus bestimmten Gründen verlängern, wie es erst vor Kurzem mit mehreren glyphosathaltigen Ackergiften geschehen ist. Außerdem kann das BVL sogenannte Notfallzulassungen erteilen, ohne dass die anderen Behörden eingebunden werden.

Die Zulassungen für Cyantraniliprol und die 17 weiteren Ackergifte, die nun ohne das Einverständnis des Umweltbundeamts veranlasst wurden, sind jedoch reguläre Zulassungen – wenn auch zunächst nur bis Ende des Jahres.

Wie ist es dazu gekommen?

Das Umweltbundesamt hatte sein Einverständnis für die Genehmigungen an eine Bedingung geknüpft: Da die Ackergifte gravierende negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben, sollen LandwirtInnen diese nur einsetzen dürfen, wenn sie im Gegenzug auf Teilen ihrer Flächen gar keine Pestizide einsetzen. Diese Regelung soll laut dem Umweltbundesamt spätestens ab 2020 gelten. Beim Landwirtschaftsministerium stößt diese Idee jedoch auf wenig Gegenliebe.

Vom BVL wurden die vom Umweltbundesamt geforderten Auflagen ignoriert und die Zulassungen ohne Einschränkungen erteilt. Umweltministerin Schulze hält das Vorgehen des BVL für rechtswidrig. Besonders problematisch ist auch, dass eine einmal erteilte Genehmigung in Zukunft einfach verlängert werden kann, ohne dass das Umweltbundesamt beteiligt ist. Das könnte also auch bei diesen 18 Ackergiften passieren.

Genehmigungen müssen zurückgenommen werden

Das Insektensterben hat dramatische Ausmaße angenommen. Dass die intensive Landwirtschaft und der damit verbundene Einsatz großer Mengen an Pestiziden dafür hauptverantwortlich sind, wird von WissenschaftlerInnen immer wieder betont. Trotzdem werden sogar Ackergifte, die als besonders gefährlich für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge erkannt wurden, einfach durch ähnlich gefährliche Wirkstoffe ersetzt.  Wie es scheint, schrecken die Behörden nicht einmal vor Regelbruch zurück, um diese Pestizide zu genehmigen. Angesichts der Umstände ist dieses Verhalten ebenso unverantwortlich wie unverständlich. Wir fordern das BVL deshalb auf, die rechtswidrige Zulassung für diese Mittel, die alle inbesondere für Insekten eine große Gefahr darstellen, umgehend zurückzunehmen.

Weitergehende Informationen:

Protestieren Sie hier gegen die Zulassung neuer Insektengifte

Infoseite zu den neuen Insektengiften

Infoseiten zum Artensterben

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