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Pläne zu Glyphosat: Besser als nichts

Glyphosat soll nach Plänen des BMU künftig deutlich seltener auf Äckern landen. Foto: Prudkov, Fotolia

Glyphosat soll nach Plänen des BMU künftig deutlich seltener auf Äckern landen. Foto: Prudkov, Fotolia

(7.11.2018) Bis Ende des Jahres müssen die Zulassungen für sämtliche glyphosathaltige Mittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überprüft und erneuert werden. Dafür ist aber die Zustimmung des Umweltbundesamts (UBA) nötig, das für die Bewertung von Auswirkungen von Pestiziden auf den Naturhaushalt zuständig ist. Nun stellten am Dienstag das UBA und das Bundesumweltministerium ihr Konzept für den weiteren Umgang mit Glyphosat in Deutschland vor. Dieses beinhaltet einen Plan zum Glyphosat-Ausstieg sowie ein Konzept für Biodiversitäts-Ausgleichsflächen.

Glyphosat: Ausstieg ab 2022?

Der Ausstiegsplan von Bundesumweltministerin Schulze sieht vor, die Nutzung von Glyphosat immer stärker zu beschränken und jetzt schon festzuschreiben, dass es bei der nächsten Runde im Wiederzulassungsverfahren 2022 europaweit verboten wird.

Konkret soll in Deutschland bis dahin unter anderem die Nutzung von RoundUp & Co. kurz nach der Aussaat, kurz vor der Ernte und kurz nach der Ernte verboten werden – damit wären die wichtigsten aktuellen Anwendungsgebiete nicht mehr erlaubt. Vollständig verboten werden soll der Einsatz in Wasserschutzgebieten und in „ökologisch sensiblen Gebieten“.

Das hört sich gut an, hat aber mehrere Haken: Zum einen ist es bisher nur ein Vorschlag der SPD-Umweltministerin Schulze. Damit er auch tatsächlich umgesetzt wird, müssen auch Landwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) und Bundeskanzlerin Merkel zustimmen – beide sind allerdings eher als Freundinnen des Bauernverbands und der deutschen Chemieindustrie bekannt. Wir können also nur hoffen, dass sich das Umweltministerium mit dem Vorschlag durchsetzen kann. Denn ein Großteil der Bevölkerung steht dem Einsatz von Glyphosat kritisch gegenüber und fordert ein Verbot des Ackergifts.

Zum anderen schiebt der Vorschlag ein endgültiges Verbot weiter auf. Die Wiederzulassung für den Wirkstoff Glyphosat steht im Jahr 2022 auf europäischer Ebene an. Dazwischen liegen aber sowohl die Europawahl (2019) als auch die Bundestagswahl (2021). Von denen, die jetzt politische Entscheidungen treffen können, sind dann wohl viele nicht mehr im Amt. Außerdem ist keineswegs klar, wie die anderen EU-Mitgliedstaaten in vier Jahren zu Glyphosat stehen. Wenn Deutschland also jetzt den Plan fasst, sich 2022 gegen das Ackergift auszusprechen, ist das bloße Augenwischerei.

Außerdem gäbe es im europäischen Recht – anders als von den Behörden behauptet – schon jetzt durchaus Wege für ein Verbot in Deutschland. Der zuständige EU-Kommissar Andriukaitis, ein Befürworter von Glyphosat, hat in der Debatte um die Wiederzulassung 2016 und 2017 immer wieder betont, dass die Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene die Mitgliedstaaten nicht zwingt, tatsächlich Mittel mit dem Wirkstoff zuzulassen.

Zehn Prozent Biodiversität

Zusätzlich möchte das UBA alle LandwirtInnen, die Glyphosat einsetzen, dazu verpflichten, durchschnittlich zehn Prozent ihrer Flächen als Ausgleichsflächen für den Schaden an der Artenvielfalt zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Hecken, Brachen oder Blühflächen ebenso wie Getreideäcker, auf denen durch eine dünnere Aussaat Platz für Wildkräuter und bodenbrütende Vögel gelassen wird. Nach einem Punktesystem sollen die Flächen so bewertet werden, dass zum Beispiel dauerhaft angelegte Hecken mehr zählen als Flächen für Bodenbrüter wie Lerchen und Kiebitze innerhalb eines Ackers.

Der Vorschlag entfaltet seine Bedeutung erst, wenn er losgelöst von der Diskussion um Glyphosat betrachtet wird. Das UBA möchte diese Biodiversitätsflächen in Zukunft bei allen Pestiziden zur Auflage machen, die nachweislich Schaden an der Artenvielfalt anrichten. Wird das umgesetzt, müssten fast alle konventionellen Betriebe solche Flächen zur Verfügung stellen. Damit könnte eine große Wirkung erzielt werden. Gleichzeitig könnte dadurch auch der Anreiz steigen, direkt auf Bio umzustellen.

Doch die andere Seite der Medaille ist offensichtlich: Anstatt Schaden zu verhindern, will das UBA den Schaden kompensieren. Das europäische Recht schreibt eigentlich vor, dass keine Pestizide zugelassen werden dürfen, die „unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt“ haben. Die Ausgleichsflächen sollen diese Auswirkungen mindern, ermöglichen damit aber gleichzeitig die weitere (oder sogar neue) Zulassung von solchen Mitteln. Auch ist fraglich, ob die Ausgleichflächen die gewünschten Ziele tatsächlich erreichen können.

Frankreich geht hier einen sehr viel einfacheren, direkteren Weg: Ein eigenes Biodiversitätsgesetz nennt unter anderem eine Liste an Pestizidwirkstoffen, die zum Schutz der Artenvielfalt ganz verboten sind. Seit kurzem zählen zu diesen Wirkstoffen auch die neuen Insektengifte Sulfoxaflor und Flupyradifuron.

In Deutschland fehlt offensichtlich der politische Wille, wenigstens besonders problematische Pestizide zu verbieten. Die Pläne sind zwar besser als nichts. Sie sind aber keine Lösung für die Probleme, die Pestizide wie Glyphosat in der Umwelt anrichten.

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