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Insektensterben: Verbotene Neonics in mehreren Staaten wieder erlaubt

Pixabay, ajcespedes, Hummel, Tomate, Blüte

© ajcespedes / pixabay.com

(20.12.2018) Erst in diesem Frühjahr wurde der Einsatz von drei Neonicotinoiden im Freiland EU-weit verboten. Und das aus gutem Grund: Die Gifte stellen eine große Gefahr für eine Vielzahl von Insekten dar und bedrohen die biologische Vielfalt. Doch immer mehr EU-Mitgliedstaaten weichen die Verbote gerade wieder auf. Möglich machen das so genannte Notfallzulassungen. Medienberichten zufolge liegen auch in Deutschland Anträge auf solche Zulassungen vor.

+++ UPDATE vom 21.12.2018 +++
Heute erreichte uns die Nachricht, dass die Anträge auf Notfallzulassungen für Pestizide mit den drei Wirkstoffen in Deutschland abgelehnt wurden. "In Deutschland wird es auch keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben", gab das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt.
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Im April 2018 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, den Einsatz von drei besonders gefährlichen Neonicotinoiden (Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin) im Freiland zu verbieten. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – stimmte für das Verbot.

In einigen EU-Ländern können die Neonics nun durch Notfallzulassungen aber trotzdem weiter eingesetzt werden. Auch in Staaten, die für das Verbot gestimmt haben, wurden schon solche Genehmigungen erteilt. Notfallzulassungen gibt es bereits in Österreich, Dänemark, Ungarn, Belgien, Polen, der Slowakei und Rumänien.

Die Ausnahmegenehmigungen gelten in erster Linie für den Einsatz als Beize für Zuckerrübensaatgut. Das Saatgut wird mit dem Insektengift ummantelt und beim Keimen von der Pflanze aufgenommen. Da Neonics systemisch wirken, wird das Gift in der ganzen Pflanze verteilt – von der Wurzel bis in den Nektar und Pollen.

Die Befürworter der Notfallregelung betonen immer wieder, dass Zuckerrüben für Bienen und andere Bestäuber unattraktiv sind, da sie vor der Blüte geerntet werden und die Insekten die Pflanzen deshalb nicht anfliegen. Doch im so genannten Guttationswasser, das die Pflanzen über die Blätter ausscheiden, sind die Gifte auch mehr als 200 Tagen nach der Aussaat noch in hohen Konzentrationen nachweisbar. Insekten nehmen diese Tröpfchen auf und können durch die darin enthaltenen Gifte geschädigt werden. Außerdem verbleiben die Neonics im Boden und können auch von blühenden Unkräutern im Zuckerrübenbestand und von Nachfolgekulturen aufgenommen werden. Letzteres war ein Grund, weshalb Landwirtschaftsministerin Klöckner das EU-weite Verbot unterstützte.

Weiterer Einsatz von Neonics unvertretbar

Die industrielle Landwirtschaft mit ihren Monokulturen und dem steigenden Pestizideinsatz gilt als einer der Hauptgründe für den dramatischen Rückgang der Insektenbestände. Insbesondere Gifte aus der Gruppe der Neonicotinoide tragen nachweislich dazu bei, dass diese weiter schrumpfen. Angesichts des dramatischen Insektensterbens ist das Vorhaben einiger Mitgliedstaaten, diese Insektengifte durch Notfallgenehmigungen jetzt trotz des EU-weiten Verbots weiter zum Einsatz kommen zu lassen, unvertretbar.

Landwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt betont, dass bienengefährliche Wirkstoffe vom Markt genommen werden müssen. Jetzt muss sie sich dafür stark machen, dass in Deutschland keine Notfallgenehmigungen für die verbotenen Neonicotinoide erteilt werden.

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