Gute Nachrichten für Bienen: Teilerfolg vor Gericht

Auch Wildbienen leiden unter dem Einsatz von Pestiziden; Foto: Jürgen Mangelsdorf, flickr
(17. Mai 2018) Die Konzerne Bayer, BASF und Syngenta klagten vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission, weil diese im Jahr 2013 Teilverbote für die besonders bienengefährlichen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Fipronil ausgesprochen hatte. Die Konzerne forderten die Aufhebung der Beschränkungen und drohten mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Nun hat das Europäische Gericht die Konzern-Klagen weitestgehend abgelehnt.
Das Urteil des Gerichts bestätigt nun, dass die bisher geltenden Beschränkungen zumindest für drei der vier Insektengifte, nämlich für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, rechtens waren. Darüber hinaus betont das Gericht auch, dass laut dem Vorsorgeprinzip der "Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen" haben. Das bedeutet, dass die Hersteller-Konzerne nun keine Ansprüche auf Schadensersatz-Zahlungen für Gewinnausfälle wegen der Teilverbote geltenden machen können.
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam gehören zu Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide, die bereits in sehr kleinen Mengen Insekten töten oder ihr Nervensystem schädigen. Seit 2013 durften Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam nicht mehr auf blühende Pflanzen gesprüht werden. Die Anwendung auf nicht blühenden Pflanzen bzw. nach der Blüte und die Verwendung als Beizmittel für Futterrüben, Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüsesaaten war jedoch weiterhin erlaubt.
Für Fipronil, das ebenfalls sehr giftig für Bienen und auch für Vögel ist, galten seit 2013 ähnliche Einschränkungen: Der Wirkstoff durfte nur noch zur Behandlung von Saatgut verwendet werden, das zur Aussaat im Gewächshaus gedacht war, sowie für Saatgut von Lauch-, Zwiebel-, Schalotten- und Kohlpflanzen, die im Freiland angebaut, aber vor der Blüte geerntet werden.
Die Einschränkung der bienengefährlichen Wirkstoffe beruhte auf einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bei anderen Anwendungen ein Risiko für Bienen und andere Bestäuber nicht ausgeschlossen ist.
Erst vor kurzem hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Risiken, die von den drei Neonicotinoiden für Bienen und andere Bestäuber ausgehen, nochmals bestätigt. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten daraufhin für ein Freilandverbot dieser Neonicotinoide. In Zukunft dürfen sie daher nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden.
Bei dem vierten Pestizid Fipronil kommt das Gericht aber zu einem anderen Schluss. Hier gibt es dem Kläger und Hersteller BASF zum Großteil recht. Die Begründung dafür lautet folgendermaßen:
"Die Kommission hat diese Beschränkungen nämlich erlassen, ohne zuvor die Folgen ihres Handelns nach Maßgabe der möglichen Folgen ihrer Untätigkeit für die verschiedenen beteiligten Interessen abgeschätzt zu haben. Indem sie auf eine solche Folgenabschätzung verzichtet hat, hat sie gegen den Vorsorgegrundsatz verstoßen."
Was genau das Gericht damit meint, ist nicht ganz klar. Denn die Begründung für die Teilverbote waren für Fipronil dieselben wie für die anderen Neonics: Erkenntnisse der EFSA ergaben, dass auch von Fipronil Risiken für Bienen und andere Bestäuber ausgehen und es fehlten Daten der Hersteller zur Bienengefährlichkeit und Langzeitwirkung. Für besseres Verständnis muss wohl noch die Veröffentlichung der ausführlichen Klagebegründung abgewartet werden.
Doch in diesem Fall wird BASF wohl Ansprüche durchsetzen können. Die gute Nachricht ist aber, dass Fipronil - auch bekannt aus dem Eier-Skandal im vergangenen Jahr - seit September 2017 in der EU nicht mehr als Pestizid zugelassen ist.
Insgesamt ist dieses Urteil also ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Bienengifte! Es stärkt die Menschen, die sich dafür engagieren, dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit nicht Profitinteressen von Konzern untergeordnet wird.
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