Patente auf Bier
+++UPDATE+++
(08.03.2018) Das EPA hat für Oktober 2018 zwei Termine zur Verhandlung der Einsprüche gegen die Bierpatente angesetzt. Laut vorläufiger Einschätzung des Amtes wird erwogen, die Patente aus technischen Gründen zu widerrufen.
(20.01.2017) Eigentlich darf es sie gar nicht geben: Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere. Dennoch erteilt das Europäische Patentamt (EPA) immer wieder genau solche Patente. So erhielten die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken letztes Jahr drei Patente auf Gerste, die aus ganz normalen Züchtungsvorgängen stammt. Die Patente erstrecken sich auf die Ernte, den Prozess des Bierbrauens, auf Produkte wie Malz und Würze und nicht zuletzt auf die Getränke, die mit der patentierten Gerste hergestellt wurden.
Für die Konzerne dienen Patente dazu, ihren Einfluss auf die Lebensmittelerzeugung noch weiter auszudehnen. Schon jetzt gibt es eine enorm starke Konzentration von Konzernen auf dem Lebensmittel- und Saatgutmarkt, wo zum Beispiel nur fünf Konzerne die Hälfte des weltweiten Biermarktes kontrollieren.
Trotz breiter Proteste halten Heineken und Carlsberg an ihren Patenten fest. Deshalb haben wir nun gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen Einspruch beim Europäischen Patentamt gegen zwei der Patente eingereicht. Ein Einspruch gegen das dritte Patent ist geplant.
Jahrelang hat das Europäische Patentamt das Verbot von Patenterteilungen auf konventionelle Züchtungen kreativ umgangen. Doch nachdem sich das EU-Parlament sowie die EU-Kommission gegen einen Patenschutz auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung ausgesprochen haben, steht das EPA nun unter großem Druck. Vorerst setzt es die meisten Verfahren mit entsprechenden Patenansprüchen aus. Damit wird den Agrar-Konzernen ein wichtiges Instrument aus der Hand genommen, dass ihnen dabei hilft, ihren Einfluss auf die weltweite Nahrungsmittelproduktion weiter auszudehnen. Doch für ein endgültiges Ende von derartigen Patenten müssen die Verbote noch vom Verwaltungsrat des Patentamts umgesetzt werden, der voraussichtlich in der ersten Hälfte 2017 tagt.
Wir fordern in unserem Einspruch das europäische Patentamt auf, die erteilten Patente auf Gerste vollständig zu widerrufen, da sie nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gegen das Verbot der Patentierung von „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" verstößt.
Unsere gemeinsame Pressemitteilung zum Einspruch
Einspruch gegen Patent EP2373154 (auf englisch)
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