Wildpilze: Auch mit geringer Strahlenbelastung nicht unbedenklich

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(27.09.2017) Auch 31 Jahre nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl sind einige Wildpilzarten in Teilen Bayerns besonders stark mit radioaktivem Cäsium-137 belastet. Das zeigen aktuell veröffentlichte Messergebnisse des Bundesamts for Strahlenschutz (BfS). Auch kontinuierliche Messungen des Umweltinstituts München bestätigen dies. Anlass genug hervorzuheben: Bei Radioaktivität gibt es keinen Schwellenwert, der eine Grenze zwischen „unbedenklich“ und „gesundheitsgefährdend“ festlegt.
Die Feststellung des BfS der "Grenzwert im deutschen Lebensmittelhandel schütz[e] vor Gesundheitsgefahren", ist mit Vorsicht zu genießen. Gerade aus Vorsorgegründen sollte so wenig wie möglich zusätzliche Radioaktivität aufgenommen werden. Das gilt vor allem für Risikogruppen wie Schwangere, stillende Mütter, Kinder und geschwächte Menschen.
Aktuell gilt in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft ein Grenzwert von 600 Becquerel pro Kilogramm Cäsium-Gesamtbelastung. Nur Lebensmittel unterhalb dieses Grenzwertes dürfen in den Handel gebracht werden. In Teilen Bayerns können, dies bestätigt auch das BfS, Pilzarten wie "Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge, Gemeine Erdritterlinge, Semmelstoppelpilze, Rotbraune Semmelstoppelpilze, Maronenröhrlinge und Braune Scheidenstreiflinge [...] bis zu einige 1.000 Becquerel (Bq) Cäsium-137 pro Kilogramm aufweisen".
Laut BfS müsse man, "sofern man selbst gesammelte Pilze in üblichen Mengen verzehrt, [...] nicht mit negativen gesundheitlichen Folgen wegen des Radioaktivitätsgehalts rechnen". Eine Mengenbeschränkung des Verzehrs von Wildpilzen auf 250 Gramm pro Woche empfehle sich alleine aufgrund der möglichen Schwermetallbelastung der Pilze.

Bodenkontamination mit Cäsium-137, Quelle: Institut für Wasser- Boden- u. Lufthygiene
Das Umweltinstitut München e.V. und andere unabhängige Experten raten zu strengeren Grenzwerten als den aktuell gültigen: 30 bis 50 Bq/kg bei Nahrung für Erwachsene und 10 bis 20 Bq/kg für Kinder, stillende und schwangere Frauen, bei Babynahrung bis 5 Bq/kg Cäsium-Aktivität. Während des Wachstums teilen sich die Zellen häufiger, für die Reparatur einer geschädigten Zelle bleibt oft nicht genügend Zeit.
Durch häufigen und üppigen Verzehr hochbelasteter Waldprodukte kann der Grenzwert von 1 mSv Strahlenbelastung pro Jahr (Strahlenschutzverordnung) erreicht werden. Grundsätzlich gilt, mit jeder aufgenommenen Radioaktivität erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken. Deshalb und auch wegen der hohen Schwermetallbelastung von Wildpilze muss von einem regelmäßigen Verzehr abgeraten werden. Insbesondere Risikogruppen sollten auf unbelastete Zuchtpilze zurückgreifen. Radioaktivitäts-Grenzwerte sind kein Freibrief für Unbedenklichkeit.
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