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Verbändeanhörung: Gesetzesentwurf ist Fracking-Förderpaket

Anhörung zum Fracking-Gesetz

Am gestrigen Donnerstag, 12.02.2015, haben wir an der mündlichen Verbändeanhörung zum Regelungspaket Fracking teilgenommen und die geplanten Gesetzesänderungen in unseren Stellungnahmen scharf kritisiert. Ein Nachbericht.

Die Industrie fährt die Krallen aus

Die Sitzung begann direkt mit einem Eklat: Ein Vertreter des Wirtschaftsverbandes Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) forderte die Vertreter der Ministerien dazu auf, den Bürgerinitiativen das Rederecht zu entziehen, weil sie keine überregional tätigen Verbände darstellen würden – ein plumper Versuch, kritische Stimmen von vorneherein auszuschalten: Die Anti-Fracking-Bürgerinitiativen wirken schließlich seit Jahren überregional auch unter www.gegen-gasbohren.de und haben sich alle unter dem Banner der Korbacher Resolution zusammengeschlossen. Darüber hinaus werden Bürgerinitiativen teilweise auch durch den BBU ganz offiziell überregional vertreten. Dankenswerterweise sah dies der Leiter der Anhörung genauso und schmetterte den Antrag ab.

Ein Flickenteppich, der die Bevölkerung kaum schützt

Pressesprecher Fabian Holzheid vertrat das Umweltinstitut in der mündlichen Anhörung und machte nochmals unseren Standpunkt deutlich: Das vorliegende Gesetzespaket ermöglicht Fracking in allen Tiefen, in allen Gesteinsformationen und in bzw. unter nahezu allen Gebieten Deutschlands – einschließlich Flora-Fauna-Habitaten und EU-Vogelschutzgebieten. Zudem sehen die Entwürfe lächerlich kleine Mindestabstände zur Wohnbebauung vor und fallen damit sogar hinter die Standards der USA zurück. Ein Schlupfloch in den Verordnungen zur Entsorgung der giftigen Chemikalien ermöglicht es der Industrie, den Löwenanteil dieser giftigen Brühe zusammen mit dem ohnehin hoch belasteten Lagerstättenwasser zurück ins Erdreich zu verpressen, ohne es ordnungsgemäß zu entsorgen. All das werden wir nicht akzeptieren, wie wir es bereits in unserer schriftlichen Stellungnahme angekündigt haben. Zahlreiche Umweltverbände und Bürgerinitiativen kritisierten das Gesetz ebenso, vom Deutschen Naturschutzring über den BUND bis hin zur Deutschen Umwelthilfe. Auch die drei anwesenden Bürgerinitiativen gegen Fracking lieferten fachlich fundierten Input und zahlreiche Argumente für ein Fracking-Verbot.

Keiner braucht Fracking – bis auf die Industrie

Den Vertretern der Energiewirtschaft hingegen sind die Entwürfe noch viel zu streng: Sie würden gerne wie gewohnt jederzeit und überall bohren, ohne sich mit lästigen Umweltauflagen herumschlagen zu müssen. Um diese Haltung zu legitimieren, führten mehr oder weniger alle Industrievertreter die gleichen, falschen Argumente ins Feld: Die heimischen Erdgasreserven seien wichtig für die Versorgungssicherheit und niedrige Energiepreise, es stünden tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel und gefrackt werde ohnehin ja schon seit Jahrzehnten, und das ohne ganz ohne Zwischenfälle.

Die Bundesregierung hat indes selbst schon herausgefunden, dass Fracking keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann, das lässt sich sogar hochoffiziell auf der Homepage des Bundesumweltministeriums nachlesen. Auch ein preissenkender Effekt ist nicht zu erwarten – dies belegt eine im November erschienene Studie des Umweltbundesamtes. In der erdgasfördernden Industrie sind deutschlandweit etwa 10.000 Menschen beschäftigt. Diese Zahl mag zunächst hoch erscheinen. Betrachtet man aber die über 370.000 Jobs, die in der Branche der erneuerbaren Energien bereits geschaffen wurden, so relativiert sich auch dieses Argument schnell. Zudem würden nur wegen eines Fracking-Verbots nicht gleich alle Arbeitsplätze in der erdgasfördernden Industrie verlorengehen. Hier wird mit dem Gespenst des Jobverlustes Politik zugunsten der Förderung fossiler Brennstoffe gemacht – eine der Paradedisziplinen der Energiewirtschaft. Auch das Argument der langjährigen Fracking-Erfahrung löst sich bei näherer Betrachtung sofort in Luft auf: Zunächst wurde nur im dichten Sandstein gefrackt, die hier gewonnen Erfahrungen sind nicht auf andere Gesteinsformen übertragbar. Zudem fand kein systematisches Monitoring der Tätigkeiten statt. Die Aussage, es hätte keine Zwischenfälle gegeben ist aus der Luft gegriffen und kann nicht durch Daten belegt werden.

Breiter Widerstand auch von Seiten der Wasserwirtschaft

Glücklicherweise stehen die Umweltverbände und Bürgerinitiativen in ihrer Ablehnung des Gesetzes nicht alleine: Eine breite Front von Verbänden aus der Wasserwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und sogar Kommunen und Kirchen lehnen Fracking ab und kritisieren das Gesetz als unzureichend: Der Verband der Mineralbrunnen, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, die evangelische Kirche oder der Deutsche Brauerbund: Die Zusammensetzung der Fracking-Gegner ist vielfältig.

Ein Ausblick

Es ist gut, dass im Rahmen der Verbändeanhörung Kritik hörbar wurde. Doch es ist kaum anzunehmen, dass die Bundesregierung den Gesetzesentwurf freiwillig in ein Fracking-Verbot umwandeln wird.

Daher haben wir nur eine Chance: Wir müssen den Druck erhöhen. Wenn das Gesetz zum zweiten Mal am Widerstand der Abgeordneten im Parlament scheitert, dann haben wir eine Chance, dass der nächste Anlauf in ein Verbot mündet. Im März wird es aller Voraussicht nach einen Kabinettsbeschluss zum Gesetz geben. Nehmen Sie deshalb jetzt an unserer Online-Aktion teil und schreiben Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an!

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