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Umweltminister der Länder wollen Fracking verbieten

Fracking-Protest vor dem Kanzleramt

München, 28. April 2015 – Die UmweltministerInnen der Bundesländer fordern ein generelles Fracking-Verbot für die Öl- und Gasförderung, das im Bundesbergrecht verankert werden soll. Damit schließt sich der Umweltausschuss des Bundesrats der Forderung des Umweltinstituts und anderer Umweltverbände an.

Der Verbotsantrag wurde von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bremen gestellt, da der Gesetzesentwurf der Bundesregierung keine Grundlage bietet, Fracking rechtssicher auszuschließen. Das Plenum des Bundesrats wird sich am 8. Mai mit dem Thema befassen. Ein Veto-Recht haben die Bundesländer allerdings in diesem Fall nicht, da das Fracking-Gesetzespaket nicht zustimmungspflichtig ist. Dennoch zeigt die Forderung der Landes-UmweltministerInnen ganz klar: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist ein Zugeständnis an die Erdgas-Industrie und bietet den Bundesländern keine Sicherheit, Fracking auf ihrem Gebiet verhindern zu können.

Es sind daher auch weiterhin die Bundestagsabgeordneten gefragt. Am 7. Mai geht das Gesetzespaket im Bundestag in die erste Lesung und wird dort in den kommenden Wochen beraten. Die Abgeordneten haben hier noch die Gelegenheit, sich der Forderung der Landes-UmweltministerInnen nach einem kompletten Verbot anzuschließen.

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