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Umweltinstitut berät Nationales Begleitgremium

Foto: wikimedia commons

(17.05.2017) Das Nationale Begleitgremium für das Endlager-Standortauswahlverfahren hat das Umweltinstitut München zum Thema „Exportverbot von bestrahlten Brennelementen“ als Sachverständige eingeladen. Speziell ging es um den Atommüll des Forschungsreaktors FRM-II in Garching bei München, der mit hochangereichertem, waffenfähigem Uranbrennstoff betrieben wird und damit gegen internationale Vereinbarungen verstößt.

Vereinbart wurde, dass dieser brisante Brennstoff aus Proliferationsgründen (Handel und Verbreitung von waffenfähigem Material) aus dem zivilen Kreislauf herausgenommen wird und als Ersatz neue Brennstoffe entwickelt werden. Doch die Garchinger Planer setzten sich darüber hinweg, obwohl damals schon diese neuen, niedrig angereicherten Brennstoffe zur Verfügung standen.

Seit 1983, als das atomrechtliche Verfahren zum FRM-II eingeleitet wurde, begleitet das Umweltinstitut kritisch Planung, Bau und Betrieb des neuen Forschungsreaktors. Wir konnten wesentlich dazu beitragen, dass der Garchinger Sonderweg internationale Beachtung und massive Kritik erfuhr und erreichen, dass in die Betriebsgenehmigung die Abrüstung des waffenfähigen Brennstoffs als Bedingung einging.

Gemäß der neuen Gesetzeslage ist zwar ein Exportverbot von Atommüll aus Leistungsreaktoren festgeschrieben, nicht aber für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren. Da der Atommüll des FRM-II auch nach seinem Einsatz im Reaktor noch eine sehr hohe Urananreicherung hat und damit noch immer waffenfähig ist, lehnen wir einen Export dieses brisanten Mülls ab.

Knapp zwei Stunden konnten wir dem interessierten Gremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Klaus Töpfer unsere Bedenken erläutern und unsere Gründe darlegen, warum der Garchinger Atommüll aus unserer Sicht in nationaler Verantwortung bleiben muss.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme

Stellungnahme zum FRM-II

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