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TTIP: Vorsicht, lebendes Abkommen!

(05.08.2015) Ein kürzlich bekannt gewordenes Dokument zeigt: Auch die Bundesregierung befürchtet, dass durch TTIP politische Entscheidungen an "Expertengremien" ohne demokratische Legitimation ausgelagert werden könnten. Nach Außen vertritt die Bundesregierung dagegen weiterhin die Position, TTIP hätte keinen Einfluss auf unsere Demokratie.

Bei dem durch das Recherchebüro Correctiv veröffentlichten Papier handelt es sich um einen Bericht für das Bundeswirtschaftsministerium. Es geht um ein Treffen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kommissionsvertretern im Januar 2015. Demnach hat die Bundesregierung bei dem Treffen davor gewarnt, dass dank TTIP wichtige politische Entscheidungen in Zukunft ohne Parlamentsbeteiligung gefällt werden könnten.

TTIP – ein „lebendiges Abkommen“

Der Grund dafür ist, dass TTIP als sogenanntes „lebendiges Abkommen“ geplant ist. Praktisch bedeutet dies, dass auch nach dem Abschluss von TTIP wichtige Inhalte des Vertrags verändert werden können. Entscheiden sollen darüber aber nicht mehr die gewählten Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und der USA, sondern zwei mächtige Expertenkommissionen: Der Rat für Regulative Kooperation und der Joint Ministerial Body.

Handel geht vor

Diese Gremien sollen im Rahmen der sogenannten „Regulatorischen Kooperation“ dafür sorgen, dass neue Gesetze den Handel zwischen den USA und der Europäischen Union nicht behindern. Neue Gesetzesinitiativen sollen demnach auf mögliche „Handelshemmnisse“ unter die Lupe genommen werden, noch bevor sie in das parlamentarische Verfahren gehen. Als Handelshemmnisse könnten zum Beispiel neue Vorschriften zur Kontrolle gefährlicher Chemikalien oder zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gelten.

Vertragsänderungen durch die Hintertür

In dem jetzt geleakten Bericht warnt die Bundesregierung davor, dass durch den Rat für Regulative Kooperation außerdem Änderungen an den Anhängen von TTIP selbst vorgenommen werden könnten. Da es bei internationalen Verträgen üblich ist, wichtige Inhalte in den Anhängen unterzubringen, könnte der Rat für Regulatorische Kooperation so auch wesentliche Änderungen am Vertragswerk vornehmen.

Durchaus denkbar wäre, dass sich die EU-Kommission mit der US-Seite darauf einigt, Themen, die aktuell kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert werden, zunächst aus TTIP auszusparen. Über die Hintertür des „lebendigen Abkommens“ und der „regulatorischen Kooperation“ könnten diese dann nachträglich doch noch den Weg in den Vertrag finden. Da TTIP als völkerrechtliches Abkommen über nationalem und europäischen Recht steht, müssten auch nachträglich vorgenommene Änderungen und Ergänzungen durch die nationalen Regierungen verbindlich umgesetzt werden – und das ohne, dass je ein gewählter Abgeordneter zugestimmt hat.

Auf zur Großdemo am 10. Oktober!

Noch können wir TTIP stoppen! Deshalb rufen wir für den 10. Oktober 2015 zusammen mit Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden, kultur-, demokratie- und entwicklungspolitischen Organisationen zu einer Großdemonstration in Berlin auf.

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