Staatliches Label täuscht Tierwohl vor
(05.04.2017) Der Süddeutschen Zeitung und dem Bayerischen Rundfunk liegt der vorläufige Entwurf für das staatliche Tierwohllabel vor, das Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) noch 2018 auf dem Markt einführen will. Doch der Entwurf zeigt, dass die Anforderungen des Siegels kaum höher sind als die gesetzlichen Standards und so kaum Verbesserungen für die Tiere bringen.
Der größte Teil der VerbraucherInnen möchte Fleisch kaufen können, das aus artgerechter Haltung stammt. Die KonsumentInnen wünschen sich bei der Haltung von Schweinen mehr Platz für die Tiere, Beschäftigungsmöglichkeiten, Auslauf, frische Luft und Licht. Viele sind auch dazu bereit, für so produziertes Fleisch mehr Geld auszugeben. Dies geht aus dem aktuellen Ernährungsreport 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hervor.
Ein staatliches Tierwohllabel, das ein besseres Leben für Schweine und Geflügel verspricht, wird auf dem Markt also wahrscheinlich gut ankommen. VerbraucherInnen würden Produkte mit dem Label im Vertrauen darauf kaufen, dass es den Tieren besserging als solchen ohne Label. Doch die Tiere werden an die industrielle Haltung anpasst, nicht umgekehrt. Das Tierwohllabel steht also nicht wie vom Ministerium behauptet für „Information, Klarheit und leichte Verständlichkeit“, sondern schon eher für Verbrauchertäuschung.
Die Teilnahme von TierhalterInnen am Tierwohllabel ist freiwillig. Die Kriterien, die TeilnehmerInnen bei der Haltung von Mastschweinen einhalten müssen, bringen kaum Neuerungen im Vergleich zum gesetzlichen Standard. Den Schweinen muss Spielzeug gegen Langeweile angeboten werden, ein Stück Holz zum Beispiel. Doch dies ist bereits in der nationalen Nutztierhaltungsverordnung festgeschrieben. Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Raufutter wie Heu oder Stroh haben. Auch das ist seit laut einer EU-Richtlinie längst Standard. Obwohl das vorbeugende Abschneiden der Ringelschwänze bei Schweinen laut einer EU-Richtlinie eigentlich verboten ist, dürften sie weiterhin ohne Betäubung kupiert werden. Warum Schweinen überhaupt die Ringelschwänze abgeschnitten werden, können Sie hier nachlesen.
Die einzige Neuerung ist mehr Platz. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 0,75m², muss ein 100kg schweres Mastschwein 1m² Platz zur Verfügung haben. Doch das rechtfertigt sicherlich kein eigenes Gütesiegel.
Mehr Informationen über industrielle Massentierhaltung und ihre Auswirkungen finden Sie hier.
Benachrichtigungen