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Schiefergasfracking bald in Deutschland erlaubt?

Faktenblatt Fracking-Gesetz

Die künftige Regelung von Fracking geht in die heiße Phase: Noch in diesem Quartal sollen die Gesetzesentwürfe im Bundeskabinett beschlossen werden, danach geht es weiter mit der parlamentarischen Beratung und Abstimmung im Bundestag. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung über die Referentenentwürfe, die am 23. Januar endet, hat das Umweltinstitut eine Stellungnahme eingereicht. Die wichtigsten Kritikpunkte haben wir in einem ausführlichen Faktenblatt (siehe Bild) zusammengestellt.

Das Umweltinstitut kritisiert scharf, dass Fracking in Deutschland grundsätzlich ermöglicht werden soll, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Fördertechnik gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Das gefährliche Kohleflöz- und Schiefergasfracking, wie es in den USA praktiziert wird, soll unterhalb von 3000 Metern erlaubt werden – also gerade dort, wo der Großteil der Vorkommen liegt. Oberhalb von 3000 Metern soll es verboten sein – das aber auch nur bis 2018. Fracking in dichtem Sandgestein zur Förderung von Tight Gas soll generell, ohne Einschränkungen bei der Tiefe, möglich sein. Wenn dieser Gesetzesvorschlag umgesetzt wird, könnten ab 2018 sämtliche Arten unkonventioneller Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Mit unserer Kritik sind wir nicht allein: Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fordern ein bundesweites Frackingverbot und auch in der Großen Koalition regt sich immer mehr Widerstand gegen die umfassende Ermöglichung von Fracking. Abgeordnete der CDU haben ein Positionspapier verfasst, das in zahlreichen Punkten mit unserer Analyse übereinstimmt. So halten auch sie die Grenzziehung bei 3000 Metern für unsachgemäß, da ein Großteil der Schiefergas- und Kohleflözgas-Formationen außerhalb dieser Verbotszone liegt. „Der kommerziellen Nutzung wird Tür und Tor geöffnet“, so das Fazit des Positionspapiers, das unter anderem von den Abgeordneten Dr. Tim Ostermann, Christian Haase und Karl Schiewerling unterzeichnet ist. Des Weiteren kritisieren die Abgeordneten, dass die kommerzielle Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern ab 2018 erlaubt werden soll, dass schwach wassergefährdende Frackingflüssigkeiten eingesetzt werden dürfen, dass die Verpressung von Lagerstättenwasser nicht verboten wird. Thematisiert wird zudem das fehlende Verbot von Horizontalbohrungen unterhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten. Auch in Reaktion auf unsere Wahlkreis-Aktion erhielten wir zahlreiche Zuschriften von Abgeordneten aller Parteien, die sich kritisch gegenüber den Gesetzesvorschlägen äußern.

Eine Zusammenfassung unserer Kritik an den Gesetzesentwürfen finden Sie in unserem Faktenblatt.

Unsere vollständige Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung finden Sie hier.

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