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Opt-out: 19 EU-Mitgliedsstaaten wollen keinen Gentech-Mais

Mais

© Kurt Bouda / pixelio.de

(08.10.2015) Zwei Drittel der EU-Staaten wollen den Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf ihrem Gebiet verhindern. Gut so! Doch das restliche Drittel freut sich offenbar über die baldige Möglichkeit, noch mehr gentechnisch veränderten Mais anzubauen. Damit ist und bleibt Europa ein Flickenteppich beim Gentech-Anbau: 2015 wurde der einzig zugelassene Gentech-Mais – MON810 – in fünf europäischen Ländern angebaut. Aktuell warten weitere acht Sorten auf ihre Zulassung für den Anbau.

17 der 28 Mitgliedsstaaten sowie vier Regionen (aus zwei Ländern) haben bei der EU-Kommission entsprechende Anträge eingereicht, um von den Herstellern freiwillig aus dem Zulassungsgebiet für die Gentech-Maissorten ausgespart zu werden.

Diese Staaten wollen keinen genmanipulierten Mais auf ihren Äckern:

Nachdem bis vergangenen Donnerstag schon 15 solcher Anträge eingegangen waren, darunter der von Deutschland, folgten in letzter Minute noch Dänemark, Luxemburg, Malta und Slowenien. Die Frist lief am Samstag aus. Neben den genannten vier wollen Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Polen, Ungarn und Zypern keine genveränderten Pflanzen in ihren Ländern anbauen lassen. Großbritannien hat seinen Antrag nur für Schottland, Wales und Nordirland gestellt, Belgien für Wallonie.

Diese Staaten zählen zu den Gentechnik-Befürwortern:

Demnach bleiben die Regionen England, Irland sowie der Rest von Belgien ebenso wie die Länder Tschechien, Spanien, Portugal, Estland, Finnland, Rumänien, Schweden und die Slowakei übrig als die Gentechnik-Befürworter unter den europäischen Nachbarn.

Der nächste Schritt

Die EU-Kommission leitet die eingegangenen Anträge nun an die Saatguthersteller weiter (Phase 1 der Opt-out Richtlinie). Die Konzerne dürfen dann selbst entscheiden, ob sie die Antragsteller aus dem Zulassungsantrag aussparen, oder ob sie trotz Antrag den Anbau in den entsprechenden Ländern beantragen. Wenn die Unternehmen nicht auf den Vertrieb verzichten wollen, kann der Anbau im nächsten Schritt per nationaler Gesetzgebung untersagt werden (Phase 2). Das allerdings auch nur dann, wenn die Europäische Kommission zustimmt.

Ob Deutschland und auch die anderen Staaten mit der Phase 1 Erfolg haben, bleibt folglich abzuwarten.

Unser Fazit:

Es ist gut, dass Deutschland bundeseinheitlich von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Gentech-Anbau national zu verhindern. Doch wir fordern weiterhin eine europaweite Lösung zur Gentechnik-Freiheit. Ein Flickenteppich beim Gentech-Anbau erhöht die Wahrscheinlichkeit von Kontamination und Auskreuzungen und die Kosten der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft für die Abgrenzung.

Die genannte Phase 1 ist ein neuartiges Rechtskonstrukt, bei dem Staaten bei Konzernen um Erlaubnis bitten müssen. Konzerne sollten sich an die Vorgaben von demokratischen Staaten halten müssen und nicht umgekehrt.

Um diese genveränderten Pflanzen geht es:

Die aktuellen Opt-out-Anträge beziehen sich auf acht gentechnisch veränderte (GV) Maissorten.

Diese sind (nach Sorte - Hersteller - Eigenschaft):

  • MON810  –  Monsanto  –  insektenresistent
  • GV-Mais 1507  –  Pioneer/Dow Agrosciences  –  insektenresistent, herbizidtolerant
  • GV-Mais 59122  –  Pioneer/Mycogen  –  insektenresistent, herbizidtolerant
  • GV-Mais BT11  –  Syngenta  –  insektenresistent, herbizidtolerant
  • GV-Mais BT11xMIR604xGA21  –  Syngenta  –  insektenresistent, herbizidtolerant (Antrag zurückgezogen)
  • GV-Mais GA21  –  Syngenta  –  herbizidtolerant
  • GV-Mais MIR604  –  Syngenta  –  insektenresistent (Antrag zurückgezogen)
  • GV-Mais 1507x59122  –  Pioneer  –  insektenresistent, herbizidtolerant
+++Update vom 13.10.2015+++

Syngenta hat seine Anträge auf Anbaugenehmigung für die Sorten MIR 604 und BT11xMIR604xGA21 zurück gezogen. Damit müssen sich die Gentechnik-kritischen EU-Länder "nur" noch mit sechs Zulassungsanträgen bzw. sechs genveränderten Maislinien herumschlagen.

Das teilt die EU-Kommission auf ihrer eigens eingerichteten Website mit.

Opt-out: Was ist das und wie funktioniert's?

Am 11. März 2015 hat die Europäische Union ihr Zulassungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen geändert und dafür die sogenannte Opt-out-Richtlinie erlassen. Diese Regelung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Anbauverbote oder -beschränkungen für auf EU-Ebene zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen auszusprechen. Die Verbote oder Beschränkungen können in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon erlassen werden, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die vorgebrachten Verbotsgründe des jeweiligen Staates bzw. der Region konkret und rechtssicher sind. Die Mitgliedsländer können dafür zum Beispiel auch allgemeine agrar- und umweltpolitische Gründe angeben.

Die Opt-out-Richtlinie sieht zudem zwei Phasen vor:
1) die Frage an den Konzern (Monsanto, Syngenta, Pioneer, u.a.), ob er bereit wäre, seinen Zulassungsantrag geografisch einzuschränken,
2) die Verbotsmöglichkeit mit konkreten Verbotsgründen, falls er nicht dazu bereit ist  

Diese Regelung gilt nur für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, nicht aber für den Import genmanipulierter Lebens- oder Futtermittel.

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