Niederlagen am CETA-Entscheidungstag

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(15.02.2017) Gestern hat das Europäische Parlament grünes Licht für das europäisch-kanadische Abkommen CETA gegeben. Mit 408:254 bei 33 Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dafür. Damit kann es nun vorläufig in Kraft gesetzt werden. Am selben Tag entschied das bayerische Verfassungsgericht über unser Volksbegehren „Nein zu CETA!“. Die bayerischen BürgerInnen werden nicht über CETA abstimmen dürfen.
Diese beiden Nachrichten sind bitter für uns: In den letzten drei Jahren haben wir eine riesige, internationale Bewegung gegen unfaire Handelsabkommen aufgebaut. Doch trotz der fundierten Kritik und dem großen Protest konnten wir keine Mehrheit der Europaabgeordneten für unser Ziel gewinnen. Das Gerichtsurteil verbaut uns außerdem den Weg CETA über ein Volksbegehren zu verhindern. Denn wir waren uns so sicher: Eine Mehrheit hätte gegen das Abkommen gestimmt.
Trotz dieser Rückschläge ist CETA noch nicht durch, denn rund 40 Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Sagt nur eines davon „Nein!“, scheitert CETA und die vorläufige Anwendung muss beendet werden. Bis die Ratifizierung in den EU-Staaten beginnt, können allerdings noch Monate oder sogar Jahre vergehen. Dann wird es von unserem Engagement abhängen, ob die Mehrheit der CETA-kritischen Bundesländer im Bundesrat standhaft bleibt und wie der Nationalrat mit dem erfolgreichen Volksbegehren in Österreich umgeht.
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Die Abstimmung zu CETA war eine namentliche Abstimmung (im Jargon des Europaparlaments: roll call vote, kurz RCV). Sobald wir wissen, wie die deutschsprachigen Abgeordneten Abgestimmt haben, werden wir es aufbereiten und hier veröffentlichen.
Die Abgeordneten der Fraktion der Europäischen Volkspartei
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
BALZ, Burkhard | Deutschland | CDU | Ja |
BÖGE, Reimer | Deutschland | CDU | Ja |
BROK, Elmar | Deutschland | CDU | Ja |
CASPARY, Daniel | Deutschland | CDU | Ja |
COLLIN-LANGEN, Birgit | Deutschland | CDU | Ja |
EHLER, Christian | Deutschland | CDU | Ja |
FLORENZ, Karl-Heinz | Deutschland | CDU | Ja |
GAHLER, Michael | Deutschland | CDU | Ja |
GIESEKE, Jens | Deutschland | CDU | Ja |
GRÄSSLE, Ingeborg | Deutschland | CDU | Ja |
JAHR, Peter | Deutschland | CDU | Ja |
KOCH, Dieter-Lebrecht | Deutschland | CDU | Ja |
KUHN, Werner | Deutschland | CDU | Ja |
LANGEN, Werner | Deutschland | CDU | Ja |
LIESE, Peter | Deutschland | CDU | Ja |
LINS, Norbert | Deutschland | CDU | Ja |
MANN, Thomas | Deutschland | CDU | Ja |
McALLISTER, David | Deutschland | CDU | Ja |
PIEPER, Markus | Deutschland | CDU | Ja |
QUISTHOUDT-ROWOHL, Godelieve | Deutschland | CDU | Ja |
REUL, Herbert | Deutschland | CDU | Ja |
SCHULZE, Sven | Deutschland | CDU | Ja |
SCHWAB, Andreas | Deutschland | CDU | Ja |
SOMMER, Renate | Deutschland | CDU | Ja |
VERHEYEN, Sabine | Deutschland | CDU | Ja |
VOSS, Axel | Deutschland | CDU | Ja |
WIELAND, Rainer | Deutschland | CDU | Ja |
WINKLER, Hermann | Deutschland | CDU | Ja |
ZELLER, Joachim | Deutschland | CDU | Ja |
DESS, Albert | Deutschland | CSU | Ja |
FERBER, Markus | Deutschland | CSU | Ja |
HOHLMEIER, Monika | Deutschland | CSU | Ja |
NIEBLER, Angelika | Deutschland | CSU | Ja |
WEBER, Manfred | Deutschland | CSU | Ja |
DORFMANN, Herbert | Italien | Südtiroler Volkspartei | Ja |
BECKER, Heinz K. | Österreich | ÖVP | Ja |
KARAS, Othmar | Österreich | ÖVP | Ja |
KÖSTINGER, Elisabeth | Österreich | ÖVP | Ja |
RÜBIG, Paul | Österreich | ÖVP | Ja |
SCHMIDT, Claudia | Österreich | ÖVP | Ja |
Die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
BULLMANN, Udo | Deutschland | SPD | Ja |
ERTUĞ, Ismail | Deutschland | SPD | Nicht anwesend |
FLECKENSTEIN, Knut | Deutschland | SPD | Ja |
GEBHARDT, Evelyne | Deutschland | SPD | Nein |
GEIER, Jens | Deutschland | SPD | Ja |
GROOTE, Matthias | Deutschland | SPD | Nicht anwesend |
HOFFMANN, Iris | Deutschland | SPD | Ja |
KAMMEREVERT, Petra | Deutschland | SPD | Ja |
KAUFMANN, Sylvia-Yvonne | Deutschland | SPD | Ja |
KÖSTER, Dietmar | Deutschland | SPD | Nein |
KREHL, Constanze Angela | Deutschland | SPD | Ja |
LANGE, Bernd | Deutschland | SPD | Ja |
LEINEN, Jo | Deutschland | SPD | Ja |
LIETZ, Arne | Deutschland | SPD | Ja |
MELIOR, Susanne | Deutschland | SPD | Ja |
NEUSER, Norbert | Deutschland | SPD | Ja |
NOICHL, Maria | Deutschland | SPD | Nein |
PREUSS, Gabriele | Deutschland | SPD | Enthaltung |
RODUST, Ulrike | Deutschland | SPD | Ja |
SCHUSTER, Joachim | Deutschland | SPD | Nein |
SIMON, Peter | Deutschland | SPD | Enthaltung |
SIPPEL, Birgit | Deutschland | SPD | Ja |
STEINRUCK, Jutta | Deutschland | SPD | Nein |
WEIZSÄCKER, Jakob | Deutschland | SPD | Ja |
WERNER, Martina | Deutschland | SPD | Ja |
WESTPHAL, Kerstin | Deutschland | SPD | Nicht anwesend |
WÖLKEN, Timo | Deutschland | SPD | Nicht anwesend |
FREUND, Eugen | Österreich | SPÖ | Nein |
GRASWANDER-HAINZ, Karoline | Österreich | SPÖ | Nein |
KADENBACH, Karin | Österreich | SPÖ | Nein |
REGNER, Evelyn | Österreich | SPÖ | Nein |
WEIDENHOLZER, Josef | Österreich | SPÖ | Nein |
Die Abgeordneten der Grünen Fraktion
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
ALBRECHT, Jan Philipp | Deutschland | Grüne | Nein |
BÜTIKOFER, Reinhard | Deutschland | Grüne | Nein |
CRAMER, Michael | Deutschland | Grüne | Nein |
GIEGOLD, Sven | Deutschland | Grüne | Nein |
HARMS, Rebecca | Deutschland | Grüne | Enthaltung |
HÄUSLING, Martin | Deutschland | Grüne | Nein |
HEUBUCH, Maria | Deutschland | Grüne | Nein |
KELLER, Ska | Deutschland | Grüne | Nein |
LOCHBIHLER, Barbara | Deutschland | Grüne | Nein |
REINTKE, Terry | Deutschland | Grüne | Nein |
TRÜPEL, Helga | Deutschland | Grüne | Nein |
BUCHNER, Klaus | Deutschland | ÖDP | Nein |
REDA, Julia | Deutschland | Piratenpartei | Nein |
LUNACEK, Ulrike | Österreich | Grüne | Nein |
REIMON, Michel | Österreich | Grüne | Nein |
VANA, Monika | Österreich | Grüne | Nein |
Die Abgeordneten der Linken Fraktion
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
DE MASI, Fabio | Deutschland | Linke | Nein |
ERNST, Cornelia | Deutschland | Linke | Nein |
HÄNDEL, Thomas | Deutschland | Linke | Nicht anwesend |
LÖSING, Sabine | Deutschland | Linke | Nicht anwesend |
MICHELS, Martina | Deutschland | Linke | Nein |
SCHOLZ, Helmut | Deutschland | Linke | Nein |
ZIMMER, Gabriele | Deutschland | Linke | Nein |
ECK, Stefan | Deutschland | Tierschutzpartei | Nein |
Die Abgeordneten der Europaskeptischen Fraktion
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
STARBATTY, Joachim | Deutschland | ALFA | Ja |
HENKEL, Hans-Olaf | Deutschland | ALFA | Ja |
KÖLMEL, Bernd | Deutschland | ALFA | Ja |
LUCKE, Bernd | Deutschland | ALFA | Ja |
TREBESIUS, Ulrike | Deutschland | ALFA | Ja |
GERICKE, Arne | Deutschland | Familienpartei | Nein |
Die Abgeordneten der Liberalen Fraktion
Abgeordnete/r | Land | Partei | Abstimmungs verhalten |
---|---|---|---|
LAMBSDORFF, Alexander | Deutschland | FDP | Ja |
THEURER, Michael | Deutschland | FDP | Ja |
MEISSNER, Gesine | Deutschland | FPD | Ja |
MÜLLER, Ulrika | Deutschland | Freie Wähler | Enthaltung |
MlINAR, Angelika | Österreich | Neos | Ja |
Das bayerische Verfassungsgericht hat auf den ersten Blick eine recht formalistische Begründung für die Ablehnung unseres Volksbegehrens geliefert. Doch die weiteren Argumente in der Urteilsbegründung haben es durchaus in sich.
Der wichtigste Grund für die Ablehnung ist, dass das Ratifizierungsgesetz für CETA noch nicht vorliegt und auch nicht absehbar ist, wann es kommt und auf welcher Rechtsgrundlage es kommt. Die Bundesregierung könnte das Gesetz auf der Basis von Artikel 59 des Grundgesetzes vorlegen, also die Ratifizierung eines zwischenstaatlichen Vertrags beantragen. Oder es könnte das Gesetz auf der Basis von Artikel 23 vorlegen, der es in den Zusammenhang mit der Europäischen Einigung stellt. Nur im letzteren Fall wäre ein Volksbegehen überhaupt zulässig. Die Entscheidung, welcher Artikel zutrifft, läge im Streitfall beim Bundesverfassungsgericht.
So weit, so formal und schlecht für uns.
Das Landesverfassungsgericht lässt in der Begründung zudem durchblicken, dass es große Zweifel daran hat, ob der Artikel 70 (4) der bayerischens Verfassung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieser Artikel erlaubt es, die Landesregierung per Gesetz bei der Abstimmung im Bundesrat zu binden, wenn Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen werden. Das Gericht sieht den Bundesrat aber als reines Bundesorgan, mit dem die Landesregierungen an Angelegenheiten des Bundes und der Union mitwirken können. Eine formale Bindung der Landesregierungen durch einen Landtag oder ein Volksbegehren könnte im Widerspruch zur Intention des Grundgesetzes stehen. Das Gericht verzichtet zwar darauf, diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, deutet aber an, dass es das getan hätte, wenn unser Volksbegehren zulässig gewesen wäre.
Das ist kein gutes Zeichen für die Beteiligungsrechte von Landtagsabgeordneten und BürgerInnen. Und es ist eine Klatsche für die bayerische Landesregierung, die diesen Paragraphen 2013 entworfen hat.
Keine Entscheidung trifft das Gericht in der Frage, ob durch CETA überhaupt Hoheitsrechte von der Landesebene auf die Unionsebene übertragen werden. Da die Grundlage für das Volksbegehren, ein Ratifizierungsgesetz nach Artikel 23 GG, nicht gegeben ist, muss es auch hier keine abschließende Entscheidung treffen. In der Urteilsbegründung lässt es aber durchblicken, dass es die Formulierung in Artikel 70 (4) der bayerischen Verfassung weit auslegt. Das heißt, dass nicht nur - wie das Innenministerium argumentiert hatte - eine Übertragung der formalen Gesetzgebungskompetenz, sondern auch die Bindung der Exekutive und Gerichte an europäisches Recht unter den Artikel fällt. Allerdings nur, wenn diese Bindung in einem Gebiet stattfindet, in der das Land Bayern Gesetzgebungskompetenz hat.
Das ist der positive Teil des Urteils, denn eine weite Definition einer Übertragung von Hoheitsrechten ermöglicht mehr Fälle, in denen der Landtag oder ein Volksbegehren mitbestimmen darf.
Insgesamt sind wir unzufrieden. Das Verfassungsgericht hat unser Volksbegehren nicht für zulässig erklärt. Wir müssen aber auch diese formale Ablehnung des Volksbegehrens akzeptieren. Das Gericht ist die letzte Instanz.
Wann die einzelnen Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifizieren, entscheiden sie selbst. Am Zug sind jetzt die Regierungen, die ihren Parlamenten die Ratifizierungsgesetze vorlegen müssen.
Bis alle Staaten damit fertig sind und das Abkommen dauerhaft und vollständig in Kraft tritt, können mehrere Jahre vergehen. Im Fall eines Abkommens der EU mit Südkorea sind zwischen der Ratifizierung im Europäischen Parlament und der Ratifizierung in der italienischen Camera dei deputati vier Jahre vergangen.
Was die Bundesrepublik Deutschland angeht, so ist es quasi ausgeschlossen, dass die Ratifizierung noch 2017 beginnt. Das Abkommen noch vor der Bundestagswahl und während der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Bundestag zu thematisieren, wäre aus Sicht der Bundesregierung politisch-taktisch unklug. Zudem gehen die Bundestagsabgeordneten Mitte Juli in die Sommerpause. Davor möchte die Bundesregierung viele laufende Projekte abschließen, da sie sonst mit dem Ende der Legislaturperiode verfallen. Es wäre politisch und organisatorisch sehr schwierig, CETA zwischen den Landtagswahlen im Mai und der Sommerpause durchzuziehen.
Was Österreich angeht, so hat sich die Bundesregierung noch nicht zum erfolgreichen Volksbegehren geäußert. Formal wird das Ende März von der Bundeswahlbehörde an den Nationalrat geleitet. Voraussichtlich kommt es noch vor der Sommerpause zur Debatte unter Beteiligung der InitiatorInnen des Volksbegehrens. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat verlauten lassen, das Ratifizierungsgesetz relativ bald vorzulegen. Das spricht dafür, dass er die Ratifizierung von CETA noch vor der Nationalratswahl 2018 über die Bühne bringen will.
Was das Vereinigte Königreich angeht, so fällt es nach dem Austritt aus der EU ohnehin aus allen Verträgen der EU mit Drittstaaten heraus und muss selbst neue Handelsverträge verhandeln. Es erscheint von München und sicherlich auch von Brüssel aus daher sinnvoll, dass das House of Commons überhaupt nicht mehr über CETA abstimmt. Der Brexit wird nach heutigem Stand kommen, bevor CETA in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist. Allerdings verlaufen politische Debatten im Vereinigten Königreich rund um den Brexit nicht immer nachvollziehbar und es gibt Stimmen, die das Abkommen als Zeichen gegenüber Kanada noch während der Austrittsverhandlungen ratifizieren wollen. Für Kanada ist das Vereinigte Königreich der wichtigste Handelspartner unter den EU-Mitgliedern.
Was Frankreich angeht, so wird es sicherlich kein Ratifizierungsgesetz vor der Präsidentschaftswahl im April und Mai 2017 geben. Besonders schnell könnte es in Lettland gehen: Der konservative lettische Europaabgeordnete Atris Pabriks hat angekündig, dass seine Regierung noch nächste Woche ein Ratifizierungsgesetz vorlegen wird.
Eine Übersicht finden Sie hier

ist Referent für Agrar- und Handelspolitik. Er beschäftigt sich mit Freihandelsabkommen sowie mit allen Themen rund um unsere Landwirtschaft.
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