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Niederlagen am CETA-Entscheidungstag

Grafik: daboost - Fotolia

(15.02.2017) Gestern hat das Europäische Parlament grünes Licht für das europäisch-kanadische Abkommen CETA gegeben. Mit 408:254 bei 33 Enthaltungen stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dafür. Damit kann es nun vorläufig in Kraft gesetzt werden. Am selben Tag entschied das bayerische Verfassungsgericht über unser Volksbegehren „Nein zu CETA!“. Die bayerischen BürgerInnen werden nicht über CETA abstimmen dürfen.

Diese beiden Nachrichten sind bitter für uns: In den letzten drei Jahren haben wir eine riesige, internationale Bewegung gegen unfaire Handelsabkommen aufgebaut. Doch trotz der fundierten Kritik und dem großen Protest konnten wir keine Mehrheit der Europaabgeordneten für unser Ziel gewinnen. Das Gerichtsurteil verbaut uns außerdem den Weg CETA über ein Volksbegehren zu verhindern. Denn wir waren uns so sicher: Eine Mehrheit hätte gegen das Abkommen gestimmt.

Trotz dieser Rückschläge ist CETA noch nicht durch, denn rund 40 Parlamente der EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen. Sagt nur eines davon „Nein!“, scheitert CETA und die vorläufige Anwendung muss beendet werden. Bis die Ratifizierung in den EU-Staaten beginnt, können allerdings noch Monate oder sogar Jahre vergehen. Dann wird es von unserem Engagement abhängen, ob die Mehrheit der CETA-kritischen Bundesländer im Bundesrat standhaft bleibt und wie der Nationalrat mit dem erfolgreichen Volksbegehren in Österreich umgeht.

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