Home  trenner  Meldungen  trenner  Neues Gentechnik-Gesetz gescheitert

Neues Gentechnik-Gesetz gescheitert

(19.05.2017) Das neue Gentechnikgesetz ist vorerst gescheitert. Union und SPD konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Dass das Gesetz so nicht kommen wird, sind gute Nachrichten. Denn in diesem Fall gilt wohl: Besser erstmal kein neues Gesetz als dieses, das rechtssichere und bundesweite Anbauverbote genmanipulierter Pflanzen verhindert hätte. Das Gesetzgebungsverfahren wird wohl erst nach den diesjährigen Bundestagswahlen neu gestartet.

Im folgenden Text können Sie nachlesen, wie kompliziert Anbauverbote in dem Entwurf von Landwirschaftsminister Schmidt geregelt waren und welche Konsequenzen das neue Gesetz mit sich gebracht hätte:

(27.10.2016) Bevor genmanipulierte Pflanzen in der EU angebaut werden können, benötigen sie eine Zulassung. Die Zulassung wird für jede Pflanze separat auf EU-Ebene erteilt. An dem Zulassungsverfahren sind die Mitgliedstaaten beteiligt. Da jedoch noch nie die erforderliche qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine EU-weite Anbauzulassung zu Stande kommt, liegt die Entscheidung letztlich immer bei der Kommission. Seit 2015 gibt es eine europäische Opt-Out-Richtlinie, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen soll, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen Gen-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten. In dem nun von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt vorgelegtem Gesetzesentwurf wird diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Der Entwurf ist aber noch härter gefasst, als dies in der - ebenfalls stark verbesserungswürdigen - EU-Richtlinie vorgesehen ist. Die Hürden für ein Verbot werden damit so hoch gesetzt, dass ein bundesweites Anbauverbot sehr unwahrscheinlich, wenn nicht unmöglich wird.

Wie können Anbauverbote erwirkt werden?

Das Verfahren, dass durchlaufen werden muss, um ein Anbauverbot durchzusetzen ist komplex und voller bürokratischer Hindernisse. Laut dem Gesetzesentwurf sollen an einem Anbauverbot sowohl der Bund als auch die Länder beteiligt sein. Wenn eine Mehrheit der Bundesländer ein Anbauverbot für eine Genpflanze fordert, müssen sechs verschiedene Bundesministerien im Einvernehmen darüber entscheiden, ob sie diese Forderung an die antragstellenden Konzerne weiterleiten. Im Falle einer Weiterleitung können die Konzerne dann ganz Deutschland oder Teile davon aus ihrem Zulassungsantrag ausnehmen – müssen sie aber nicht.

Allein die Regelung, die in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, Konzerne an nationalen Anbauverboten zu beteiligen ist skandalös genug. Denn Konzerne werden auf dieselbe Stufe wie Regierungen gestellt. Auch die Tatsache, dass sechs verschiedene Ministerien zu einer einstimmigen Entscheidung kommen müssen, verkompliziert den Prozess enorm. Denn zum einen ist der Zeitrahmen, innerhalb dem die Entscheidung getroffen werden muss, sehr eng. Zum anderen vertreten die beteiligten Ministerien (Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft, für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales, für Gesundheit und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) traditionell sehr unterschiedliche Meinungen bezüglich der grünen Gentechnik. Damit ist ein Anbauverbot für genmanipulierte Pflanzen auf diesem Weg praktisch unmöglich. Das ist es, was unser Landwirtschaftsminister mit seiner extrem industriefreundlichen Umsetzung der EU-Richtline beabsichtigt.

Flickenteppich vorprogrammiert

Kommt also auf diesem Weg kein Anbauverbot zustande, müssen die einzelnen Bundesländer, die keine Gen-Pflanzen auf ihrem Gebiet anbauen möchten, wieder ein Anbauverbot aussprechen. Allerdings kann auch der Bund ein Verbot aussprechen. Wer wann zuständig ist, ist in dem Gesetzesentwurf nicht klar formuliert. Liegt die Verantwortung bei den Ländern, ist ein Flickenteppich aus Bundesländern mit und ohne Gen-Pflanzen-Anbau vorprogrammiert. Dadurch kann sich der Pollen gentechnisch manipulierter Pflanzen auch in Ländern verbreiten, die den Anbau der Gen-Pflanzen verboten haben. Die Umwelt und damit Lebensmittel sind so der gentechnischen Kontamination ausgesetzt.

Weitere problematische Änderungen

Neben den hohen Hürden für ein bundesweites Anbauverbot sind in dem Gesetzesentwurf noch weitere problematische Inhalte zu finden:

  • Der Anbau von genmanipulierten Pflanzen zu Forschungszwecken soll auch dann erlaubt bleiben, wenn der kommerzielle Anbau verboten ist. Auch hier ergibt sich die Gefahr der gentechnischen Verunreinigung von nicht manipulierten Nutzpflanzen und Wildpflanzen.
  • Einzelne Bundesländer können beantragen, ein Verbot für ihr Gebiet aufzuheben, auch wenn die Mehrheit der Bundesländer gegen den Anbau genmanipulierter Pflanzen ist.
  • Die Null-Toleranz gegenüber nicht zugelassen genmanipulierten Pflanzen soll weiter aufgeweicht werden. Das heißt, dass eine nicht für den Anbau in der EU zugelassene genmanipulierte Pflanze, die „unabsichtlich” angebaut wurde, in Lebens- oder Futtermitteln toleriert wird.
  • Die Bundesländer müssen bereits „zwingende Gründe“ für ein Anbauverbot angeben, wo dies in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen ist.
Grundlegende Überarbeitung dringend nötig

Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen den Anbau von genmanipulierten Pflanzen. Diese Vorbehalte erkennt die Bundesregierung an, heißt es im Koalitionsvertrag. Doch der Gesetzesentwurf entspricht dem in keiner Weise. Um ein wirksames und bundesweites Anbauverbot von genmanipulierten Pflanzen in Deutschland sicherzustellen, muss der Entwurf dringend überarbeitet, wenn nicht sogar komplett neu geschrieben werden. Dies fordert auch eine Mehrheit der Bundesländer, die sich für ein bundeseinheitliches Anbauverbot aussprechen. Sie kritisieren außerdem die bei ihnen liegende Begründungslast für ein Anbauverbot. Dennoch möchte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf vornehmen. Am 2. November soll der Entwurf dem Bundeskabinett zur Beratung vorgelegt werden. Mit diesem Gesetzentwurf verlässt Schmidt den von der CSU eingeschlagenen Weg der Gentechnikfreiheit. Wir halten Sie auf dem aktuellen Stand und bleiben dran, bis der Anbau von genmanipulierten Pflanzen wirksam verboten wird.

+++Update+++

2. November 2016

Der Gentechnik-Gesetzesentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Gleichzeitig wurde bekannt, erst kurz vor der Kabinettssitzung ein weiterer Punkt in den Gesetzesentwurf eingefügt wurde, der die neuen Methoden zur Genmanipulation betrifft, wie zum Beispiel CRISPR/Cas. Diese sind bisher nicht auf EU-Ebene geregelt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei den neuen Gentechniken im Einzelfall geprüft werden soll, ob ein genmanipulierter Organismus vorliegt und damit unter das geltende Gentechnikrecht fällt. Außerdem wird das Vorsorgeprinzip mit einem Innovationsprinzip gleichgesetzt, dessen Bedeutung nicht näher erklärt ist.

16. November 2016

Der Bundesrat nimmt Stellung zum Gentechnik-Gesetzesentwurf. Es werden in zahlreichen Punkten Nachbesserungen gefordert.
So fordert der Bundesrat unter anderem

  • dass das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium alleine über Anbauverbote entscheiden können
  • dass keine „zwingenden Gründe“ für ein Anbauverbot genannt werden müssen, wenn Unternehmen aufgefordert werden, Deutschland vom Anbau auszunehmen
  • dass ebenso wie bei der Einführung von Anbauverboten auch für eine Aufhebung von Anbauverboten eine Mehrheit im Bundesrat vorhanden sein muss

Außerdem lehnt der Bundesrat die Gleichsetzung des Vorsorgeprinzips mit dem im Gesetzesentwurf nicht definierten Innovationsprinzips ab und fordert, „dass dem Vorsorgeprinzip im Umgang mit den neuen Gentechniken oberste Priorität eingeräumt werden sollte“.

Nun wird die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung weitergereicht. Die Bundesregierung nimmt dann wiederum zu der vom Bundesrat vorgebrachten Kritik und leitet beides an den Bundestag weiter. Der Gesetzesentwurf soll dann voraussichtlich im Frühjahr 2017 von der Bundesregierung beschlossen werden.

19.05.2107

Das neue Gentechnikgesetz ist vorerst gescheitert. Union und SPD konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Dass das Gesetz so nicht kommen wird, sind gute Nachrichten. Denn in diesem Fall gilt wohl: Besser erstmal kein neues Gesetz als dieses, das rechtssichere und bundesweite Anbauverbote genmanipulierter Pflanzen verhindert hätte. Das Gesetzgebungsverfahren wird wohl nach den Wahlen neu gestartet.

Zurück nach oben