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Malmström will Investorenschutz retten

Handelskommissarin präsentiert ihre kosmetischen Reformen
Handelskommissarin Cecilia Malmström im Europäischen Parlament

Handelskommissarin Cecilia Malmström - © European Union 2015 - European Parliament

Seit Monaten tobt die Debatte um Sonderklagerechte für multinationale Konzerne (Investor-State Dispute Settlement, abgekürzt ISDS), die in Handelsverträgen wie dem europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP festgeschrieben werden sollen.

Wegen des starken Widerstands wurden die Verhandlungen über solche Investitionsschutzklauseln in TTIP ausgesetzt. Bei einer öffentlichen Konsultation sprachen sich anschließend 97 Prozent der Beteiligten prinzipiell gegen ISDS aus.

Nun hat Handelskommissarin Cecilia Malmström ihre Reformvorschläge präsentiert. Ziel dabei ist, das System, das bei den BürgerInnen in der EU einen sehr schlechten Ruf hat, noch zu retten.

Die EU-Kommission schlägt vier Reformen an den Schiedsverfahren vor:

  • Statt AnwältInnen sollen von den Staaten benannte RichterInnen die Fälle bearbeiten.
  • Welche RichterInnen welche Fälle bearbeiten, soll ausgelost werden.
  • Es soll eine Berufungsinstanz geben.
  • Die Verfahren sollen öffentlich geführt werden.

Durch diese Maßnahmen soll ein bilateraler Investitionsschutzgerichtshof zwischen EU und USA geschaffen werden.

Die Grundproblematik eines Sonderklagerechts für Konzerne ist jedoch, dass Staaten und Unternehmen auf eine Stufe gestellt werden sollen und ein paralleles Rechtssystem geschaffen wird, das die Souveränität der Vertragsstaaten einschränkt. Dieses Problem wird von den Reformvorschlägen der Kommissarin nicht gelöst.

In der Pressekonferenz zu den Reformen konnte Malmström auch auf mehrfache Nachfrage keinen konkreten Fall nennen, wofür der eigentlich Investitionsschutz gebraucht wird. Eine Neuverhandlung über das europäisch-kanadische Abkommen CETA, das bis zu 41.000 US-Konzerne nutzen könnten, um die EU und ihre Mitgliedsstaaten zu verklagen, schloss Malmström aus.  Von einer dänischen Journalistin musste sie sich sogar die Frage gefallen lassen, ob dem unbeliebten ISDS nun einfach ein neuer Name gegeben werden soll.

Malmströms Reformvorschläge sind eine Nebelkerze, die ablenken soll von den grundsätzlichen Problemen. Allerdings sind nicht alle gegen diese Ablenkung immun. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD) begrüßte die Vorschläge der liberalen Handelskommissarin kritiklos:

Klar ist: Egal wie das System künftig heißt und ob die Schiedsgerichte nun mit AnwältInnen oder RichterInnen besetzt sind, nutzt ISDS nur großen, international tätigen Konzernen. Es gibt dutzende erschreckende Beispiele für Klagen, sehr viele davon aufgrund neuer Gesetzen oder Regelungen zum Umwelt- oder Naturschutz (siehe Kasten).

Klar ist auch: Die große Mehrheit der Menschen will ISDS nicht. Das hat nicht zuletzt die hohe Teilnahme am Konsultationsprozess letztes Jahr gezeigt, bei dem 97 Prozent der TeilnehmerInnen das System prinzipiell ablehnten.

Beispiele für ISDS - Klagen

Wozu ISDS führt, zeigen aktuelle Fälle von Investorklagen auf Grundlage bereits existierender Handelsverträge:

  • Das schwedische Staatsunternehmen Vattenfall klagt wegen des mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossenen Atomausstiegs in Deutschland auf 4,6 Milliarden Euro Schadensersatz.
  • Der Bankier Julius Meinl will 200 Millionen Euro von Österreich, weil strafrechtliche Ermittlungen das Image und damit den Wert seiner Bank beschädigt haben sollen.
  • Die Brüder Micula nutzen einen Vertrag zwischen Schweden und Rumänien, um gegen den Wegfall von Subventionen zu klagen, die Rumänien gestrichen hat, weil sie gegen EU-Recht verstoßen.
  • Das kanadische Bergbaukonsortium Gabriel Ressources klagt gegen Rumänien, weil es keine Erlaubnis bekommt, in Rosia Montana vier Berge zu sprengen, um mit hochgiftigem Zyanid Gold aus dem Gestein zu lösen. Dabei geht es um mindestens 4 Milliarden Euro, einige Quellen sprechen sogar von 8 Milliarden Euro.

Sowohl die USA als auch die EU-Staaten haben entwickelte Rechtssysteme, vor denen Unternehmen klagen können, wenn sie sich vom Staat unfair behandelt sehen. Der Ansatz von ISDS, diese Entscheidungen an außerstaatliche Instanzen abzugeben ist so grundfalsch, dass es nicht reformierbar ist.

Das Parlament muss daher klarmachen, dass es keine Form von Sonderklagerechten für Konzerne akzeptieren wird. Wir brauchen keine Reform von ISDS, sondern eine klare Ablehnung!

Auf zur Großdemo am 10. Oktober!

Noch können wir TTIP stoppen! Deshalb rufen wir für den 10. Oktober 2015 zusammen mit Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden, kultur-, demokratie- und entwicklungspolitischen Organisationen zu einer Großdemonstration in Berlin auf.

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