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Hopfen und Malz verloren: Carlsbergs Patente auf Bier

(17.11.2016) Das Europäische Patentamt (EPA) hat drei Patente auf Gerste an den dänischen Brauereikonzern Carlsberg vergeben. Jedes dieser Patente erstreckt sich auf die Gerste, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, auf Produkte wie Malz und Würze und nicht zuletzt auf jegliche auf diese Weise produzierten Getränke. Patente auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen werden seit Jahren erteilt. Aber auch Tiere und Pflanzen, die aus ganz normalen Züchtungsvorgängen stammen – so wie im Fall der Gerste von Carlsberg - werden entgegen den Vorschriften des europäischen Patentrechts immer wieder patentiert.

Lebewesen als Erfindung

Besonders absurd dabei ist: Patente sind eigentlich Erfindungen und echten Neuheiten vorbehalten. Doch die nun patentierte Gerste ist – ebenso wenig wie alle anderen Tiere und Pflanzen - weder eine Erfindung noch eine Neuheit, sondern das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, der oft Jahrtausende andauert. Das sehen auch das Europäische Parlament und mehrere europäische Regierungen so. Sie haben das EPA dazu aufgefordert, die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung zu stoppen. Doch bisher ist das EPA dieser Forderung nicht nachgekommen. Anfang November 2016 hat auch die EU-Kommission eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Position des EU-Parlamentes unterstützt.

Auswirkungen von Patenten auf Leben

Patente auf Lebewesen bedrohen die Existenzgrundlagen von Bauern und Bäuerinnen und gefährden die Artenvielfalt. Die Kosten für VerbraucherInnen steigen, die Wahlfreiheit wird eingeschränkt. Der Agrarindustrie hingegen bescheren sie jährliche Gewinne in Milliardenhöhe. Patente dienen den Konzernen dazu, ihren Einfluss auf die Lebensmittelerzeugung weiter ausdehnen und fördern die ohnehin schon starke Konzentration auf dem Agrarmarkt. Auch der Biermarkt ist bereits jetzt enorm konzentriert. Im Jahr 2014 stammten mehr als 52 Prozent der weltweiten Bier-Produktion von den fünf größten Brauereikonzernen, zu denen auch Carlsberg zählt.

Wer vergibt die Patente?

Das Europäische Patentamt in München ist zuständig für die Vergabe von Patenten. Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich beim EPA nicht um eine EU-Behörde. Eine demokratische Kontrolle des Amtes findet kaum statt. Das einzige Kontrollgremium ist ein Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Vertragsstaaten besteht. Die im Europäischen Patentübereinkommen festgelegten Vorgaben verbieten die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren eigentlich. Doch diese Vorgaben werden vom Patentamt großzügig ausgelegt, sodass dennoch immer wieder konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen patentiert werden. Ein nicht unwesentlicher Aspekt dabei ist, dass das EPA großes Interesse an möglichst vielen Patentanträgen hat. Denn es finanziert sich über die Gebühren der Antragsteller und verdient so an jedem Patent mit.

Carlsberg muss seine Patente zurückziehen

Wir fordern gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen den Brauereikonzern Carlsberg dazu auf, sein Patent zurückzuziehen!

Unser gemeinsamer Brief an Carlsberg (auf englisch)

Unsere gemeinsame Pressemitteilung zu den Carlsberg-Patenten

Unsere Mitmachaktion gegen die Übermacht von Konzernen

Weitergehende Informationen:

Unsere Themenseiten zu Patente auf Leben

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