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Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden
Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden; Bild: Umweltinstitut

(13. Juli 2017) Kurz bevor sich die EU-Mitgliedstaaten erneut mit der Wiederzulassung für Glyphosat befassen, belegt der Toxikologe Dr. Peter Clausing mit einer neuen Analyse, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards als "wahrscheinlich krebserregend" hätte eingestuft werden müssen. Die Analyse mit dem Titel "Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden" wurde auch vom Umweltinstitut München unterstützt.

Systematischer Regelbruch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA), die an der Wiederzulassung von Glyphosat beteiligt sind, haben systematisch Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat aussortiert. Bei der Auswertung von sieben Studien verstießen die Behörden zudem eindeutig gegen ihre eigenen Richtlinien. Das ist von großer Bedeutung, denn es genügen zwei voneinander unabhängige Studien mit positiven Krebsbefunden, um eine Substanz als krebserregend einzustufen. Im Fall von Glyphosat weisen mindestens 7 von 12 dieser Langzeitstudien positive Krebsbefunde auf. Die daraus folgende Konsequenz müsste eigentlich lauten: Keine Wiederzulassung für Glyphosat!

Ist Glyphosat systemrelevant geworden?

Die Skandale um die gesundheitliche Bewertung von Glyphosat sind uferlos: Immer wieder kommen Informationen über geheim gehaltene Studien von Monsanto und Co., das gezielte Weglassen von relevanten Daten und die Beeinflussung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ans Licht. Dennoch fordern Politiker wie Landwirtschaftsminister Schmidt und auch die EU-Kommission die Wiederzulassung des Unkrautvernichters für 10 Jahre. Es drängt sich ein schwerwiegender Verdacht auf: Soll Glyphosat trotz dieser Skandale und trotz den zahlreichen Hinweisen auf seine krebserzeugende Wirkung weiter zugelassen werden, weil der Einsatz des Unkrautvernichters aus der industriellen Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken ist, also "systemrelevant" geworden ist?

Importverbot für glyphosatresistentes Gen-Soja

Diese Woche wurde zudem ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag bekannt, das ein Glyphosatverbot mit Gentechnik in Verbindung bringt. Sollte Glyphosat verboten werden, muss die EU auch den Import von Lebens- und Futtermitteln mit Glyphosatrückständen unterbinden. Auf Millionen Hektar in Südamerika wächst genmanipuliertes, glyphosatresistentes Soja für die Massentierhaltung in Europa. Wenn Glyphosat verboten wird, dürfen diese Futtermittel nicht mehr importiert werden.

Beratung über die Wiederzulassung

Kommende Woche beraten die EU-Mitgliedsstaaten erneut über den Vorschlag der Kommission, das Gift für zehn weitere Jahre zuzulassen. Dabei dürfen die falschen Einschätzungen der Behörden nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Wir fordern die Mitgliedsstaaten dazu auf, das in der EU geltende Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein Verbot von Glyphosat durchzusetzen. Das Europäische Parlament muss außerdem einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die massiven Fehler der Behörden im Zusammenhang mit der Glyphosatbewertung ans Licht zu bringen.

Hier finden Sie die Analyse "Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörde"

Hier finden Sie das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes

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