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Genmais-Anbau in der EU: Bundesregierung riskiert Zulassung

(02.02.2017) Genmais hat es in Europa bisher schwer. Nur eine einzige Sorte ist derzeit dort zugelassen: MON810 von der Firma Monsanto. Die größte Anbaufläche von MON810 liegt in Spanien, aber auch in Portugal, Rumänien, Tschechien und in der Slowakei wird die Genmais-Sorte auf kleineren Flächen angebaut. In Deutschland wurde die Anbau-Zu­las­sung 2009 wegen möglicher Gefahren für die Umwelt ausgesetzt. Denn das von den Gen-Pflanzen produzierte Gift tötet nicht nur Schädlinge der Maispflanzen, sondern auch zahlreiche andere Insekten wie Schmetterlinge und Marienkäfer. Die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten haben den Anbau von MON810 ebenfalls verboten, in dem sie von der so genannten „Opt-Out-Regelung“ Gebrauch machten. Sie ermöglicht es einzelnen Ländern, nationale Anbauverbote auszusprechen, auch wenn die Pflanze in der EU zugelassen ist.

Deutsche Enthaltung bei Abstimmung über Anbauzulassung

Vergangenen Freitag stimmten die EU-Mitgliedstaaten nun über die Anbauzulassung von drei Genmaissorten ab. Der altbekannte MON810, dessen Zulassung erneuert werden muss, sowie die Sorten 1507 und Bt11. Nachdem diese Abstimmung bereits mehrfach verschoben wurde, kam am Freitag keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Anbauzulassung zustande. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung, denn die Koalition ist sich uneinig: Während die SPD den Anbau genmanipulierter Pflanzen in der EU ablehnt, ist die Union dafür. Würde die deutsche Bundesregierung die Vorbehalte des größten Teils der Bevölkerung tatsächlich anerkennen – wie im Koalitionsvertrag zugesichert – hätte sie mit „Nein“ stimmen müssen. Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission – und die entscheidet in der Regel zu Gunsten der genmanipulierten Pflanzen.

Große Bedenken auch bei 1507 und Bt11

Bei den beiden Maissorten, die jetzt neben MON810 zur Abstimmung standen, steht die Anbauzulassung bereits seit Jahren aus. Denn auch bei 1507 und Bt11 gibt es große Bedenken zu den Auswirkungen der Insektenresistenz auf Schmetterlinge und andere sogenannte Nichtzielorganismen. Außerdem verfügen die beiden Sorten auch über eine Resistenz gegenüber dem Totalherbizid Glufosinat der Firma Bayer, dass extrem gesundheitsschädlich auf Säugetiere wirkt. Die EU-Kommission selbst forderte die Mitgliedstaaten deshalb im Jahr 2013 dazu auf, die Verwendung des Unkrautvernichters einzuschränken. In Deutschland darf Glufosinat inzwischen nicht mehr auf Mais gespritzt werden. Als Lebens- und Futtermittel sind die beiden Genmais-Sorten aber bereits seit einigen Jahren in der EU zugelassen. Glufosinat-Rückstände in Lebens- und Futtermitteln stellen wegen ihrer starken Giftigkeit eine besondere Gefahr für die Gesundheit dar.

Flickenteppich droht…

Sollte die EU-Kommission sich nun für eine Anbauzulassung aussprechen, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten über die europäische Opt-Out-Richtlinie die Möglichkeit, den Anbau auf ihren Territorien unter bestimmten Voraussetzungen zu untersagen. Deutschland nutzte diese und bat die antragstellenden Konzerne, Deutschland aus dem Geltungsbereich ihres Antrags auszunehmen - die Konzerne gaben dem statt. Doch selbst wenn einzelne Länder erfolgreich von ihrem Verbotsrecht Gebrauch machen: Pollen machen an keiner Ländergrenze halt. Eine Kontaminierung der Landwirtschaft und somit unserer Lebensmittel wäre durch die unkontrollierbare Verbreitung genmanipulierter Pflanzen nicht mehr aufzuhalten.

…auch innerhalb Deutschlands

Und nicht nur der EU droht ein Flickenteppich aus Ländern mit und ohne Anbau genmanipulierter Pflanzen. Auch innerhalb Deutschlands könnte es in Zukunft von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen geben. Denn der Gesetzes-Entwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), mit dem die Opt-Out-Richtlinie derzeit in deutsches Recht umgesetzt werden soll, setzt die Hürden so hoch, dass ein bundesweites Anbauverbot sehr unwahrscheinlich wird (mehr dazu hier). Außerdem bleibt der Anbau genmanipulierter Pflanzen zu Forschungszwecken auch dann erlaubt, wenn er zu kommerziellen Zwecken verboten ist. Verbote können laut Gesetzesentwurf zudem rückgängig gemacht werden – auch von einzelnen Bundesländern.

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen:

MON 810

Dafür: CZ, EE, ES, IT, LT, NL, RO, FI, SV, UK

Enthaltung: BE, DE, HR, MT, PT, SK

Dagegen: BG, DK, IE, EL, FR, CY, LV, LU, HU, AT, PL, SL  

1507 und Bt 11

Dafür:  EE, ES, IT, LT, NL, RO, FI, UK

Enthaltung: BE, CZ, DE, HR, MT, PT, SK

Dagegen: BG, DK, IE, EL, FR, CY, LV, LU, HU, AT, PL, SL, SV

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