Home  trenner  Meldungen  trenner  Genmais-Anbau in der EU: Abstimmung über Anbau und Import

Genmais in der EU: Es wird wieder abgestimmt

(26.03.2017) Kommenden Montag stimmen die Mitgliedsländer der EU zum wiederholten Male darüber ab, ob die drei umstrittenen Genmaissorten MON810, Bt11 und 1507 auf den Äckern der Europäischen Union angebaut werden dürfen. Nachdem das Votum bereits mehrfach verschoben wurde, kam bei einer Abstimmung im Januar dieses Jahres keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Anbauzulassung zustande. Außerdem wird über die Importzulassung von bis zu 20 Genmais-Sorten zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel abgestimmt, für die bei einer ersten Abstimmung ebenfalls keine qualifizierte Mehrheit zustande kam.

+++UPDATE: ABSTIMMUNGSERGEBNIS+++

(28.03.2017) Gestern haben die EU-Mitgliedstaaten über die Zulassung mehrerer Genmais-Sorten für den Anbau und Import abgestimmt. Es kam weder eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine Zulassung zustande. Die deutsche Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung und hat so ihre Verantwortung gegenüber den EU-BürgerInnen abgegeben, von denen sich ein Großteil gegen genmanipulierte Pflanzen ausspricht.

Wie geht es jetzt weiter?

Nun liegt die Entscheidung, ob die Genmais-Sorten zugelassen werden, bei der EU-Kommission. Und damit wird aller Voraussicht nach der Weg für den Genmais frei, denn in der Vergangenheit hat sich die EU-Kommission in der Regel für die Zulassung genmanipulierter Pflanzen ausgesprochen.

Sollte dies der Fall sein, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten über die europäische Opt-Out-Richtlinie die Möglichkeit, den Anbau der genmanipulierten Pflanzen auf ihren Territorien unter bestimmten Voraussetzungen zu untersagen. Deutschland nutzt diese und bat die antragstellenden Konzerne, Deutschland aus dem Geltungsbereich ihres Antrags auszunehmen - die Konzerne gaben dem statt. Doch selbst wenn einzelne Länder erfolgreich von ihrem Verbotsrecht Gebrauch machen: Pollen machen an keiner Ländergrenze halt. Eine Kontaminierung der Landwirtschaft und somit unserer Lebensmittel wäre durch die unkontrollierbare Verbreitung genmanipulierter Pflanzen nicht mehr aufzuhalten.

Darum ging es in der Abstimmung:

Aktuell darf nur eine einzige genmanipulierte Pflanze in der EU angebaut werden: Der insektenresistente Mais MON810 von Monsanto. In Deutschland und den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten wurde die Anbau-Zulassung allerdings ausgesetzt. Denn das von den Gen-Pflanzen produzierte Gift tötet nicht nur Schädlinge der Maispflanzen, sondern auch zahlreiche andere Insekten. Die Zulassung für den Genmais ist abgelaufen. Die EU-Staaten müssen nun entscheiden, ob er weiterhin angebaut werden darf. Auch bei den beiden anderen Maissorten (Bt11 und 1507), über deren Anbauzulassung abgestimmt werden soll, gibt es große Bedenken zu den Auswirkungen der produzierten Gifte auf Schmetterlinge und andere Insekten. Zusätzlich zur Insektenresistenz sind die Sorten auch gegenüber dem Totalherbizid Glufosinat der Firma Bayer resistent. Wegen der extrem gesundheitsschädlichen Wirkung auf Säugetiere forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten 2009 dazu auf, die Verwendung des Ackergifts zu begrenzen. In Deutschland darf das Totalherbizid nicht mehr auf Mais gespritzt werden.

Genmais für den Import als Lebens- und Futtermittel

Die Genmais-Sorten die für eine Importzulassung zur Abstimmung stehen, sind durch die Kreuzung verschiedener älterer Genmais-Sorten mit unterschiedlichen Eigenschaften entstanden. Die Ausgangs-Pflanzen sind resistent gegenüber bestimmten Unkrautvernichtern und überstehen dadurch unbeschadet eine Giftdusche mit glyphosat- oder glufosinathaltigen Herbiziden. Oder sie produzieren selbst Insektengifte gegen bestimmte Käfer- bzw. Schmetterlingsarten.

Kreuzt man diese Pflanzen miteinander, werden die verschieden Eigenschaften kombiniert. Eine solche neu entstandene Sorte kann somit sowohl gegen Glyphosat als auch gegen Glufosinat resistent sein und zusätzlich noch selbst Insektengifte produzieren.

Sogenannte mehrfachresistente Gen-Pflanzen sind aber besonders problematisch. Werden verschiedene Gifte gespritzt, können sie sich gegenseitig beeinflussen. Dadurch können unbekannte Effekte hervorgerufen werden, die die gesundheitsschädliche Wirkung der Mittel noch verstärken. Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei einer Genehmigung von gentechnisch manipulierten Pflanzen allerdings nicht die Effekte, die durch eine Kombination verschiedener Gifte herbeigeführt werden.

Bereits vergangenes Jahr wurden 11 solcher mehrfachresistenten Genmais-Sorten für den Import in die EU genehmigt.

EU-Parlament lehnt Anbau- und Importzulassungen ab

Die Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments hat sich sowohl gegen den Anbau der drei Maissorten ausgesprochen als auch gegen die Importzulassung. Gründe dafür sind unter anderem das Auftreten der Urform von Mais (Teosinte) in Spanien und Frankreich, die Auswirkungen auf geschützte Schmetterlingsarten und die Entwicklung von Resistenzen bei Schadinsekten. Das Votum des EU-Parlaments ist rechtlich nicht bindend, die Entscheidung liegt bei den Mitgliedstaaten bzw. der EU-Kommission, wenn sich diese nicht einigen können. Die EU-Mitgliedstaaten, die sich bei der Abstimmung enthielten oder gegen die Zulassung stimmten beriefen sich unter anderem auf Unsicherheiten in der Risikobewertung, Sicherheitsbedenken bei Umweltaspekten und potenzielle Risiken für Gesundheit und Umwelt aufgrund von Pestizid-Toleranzen.

Deutschland muss mit „NEIN“ stimmen

Häufig kommt bei der Abstimmung der Mitgliedsländer keine Mehrheit für oder gegen ein Anbauverbot von genmanipulierten Pflanzen zustande. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung über die Anbauzulassung, da sich die Koalitionspartner uneinig sind. Ohne Mehrheit entscheidet dann die EU-Kommission über das Anbauverbot. Der Großteil der deutschen und europäischen Bürgerinnen und Bürger sind gegen den Anbau von genmanipulierten Pflanzen. Deutschland darf sich durch die Enthaltung seiner Stimme nicht der Verantwortung gegenüber der EU und ihren BürgerInnen entziehen, und muss der Ablehnung des EU-Parlaments folgen. Wenn die Bundesregierung die Gentechnikfreiheit ernst meint, muss sie mit „Nein“ stimmen.

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