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Gentechnik-Raps: Bundesregierung muss Aussaat verhindern

Gentechnik-Raps: Bundesregierung muss Ausaat verhindern

Foto: Guenter Hamich / pixelio

(München, 12.06.2015) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt im Falle des Cibus-Raps ein skandalöses Vorgehen. Im Februar 2015 erteilte das BVL der amerikanischen Firma Cibus faktisch einen Freifahrtschein für den von ihr mittels eines neuen gentechnischen Verfahren entwickelten, herbizidresistenten Raps.

BVL wehrt Widerspruch ab

Ein Bündnis aus Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden, Saatgutinitiativen und Unternehmen hatte daraufhin im März 2015 Widerspruch eingelegt. In der nun öffentlich gewordenen Antwort des BVL wehrt die Behörde die vorgebrachten Einwände mit fadenscheinigen Argumenten ab.

Zum einen ist die Einstufung der zur Debatte stehenden neuen Gentechnik-Methode des „Genome Editing“ als „keine Gentechnik im Sinne des Gentechnik-Gesetzes“ wissenschaftlich nicht haltbar. Da hierbei im Labor erzeugte DNA-Sequenzen künstlich in die Zelle eingeschleust werden, ist die resultierende Pflanze nach dem Wortlaut der EU-Richtlinie eindeutig als gentechnisch verändert anzusehen.

Freifahrtschein für Gentechnik-Raps

Zum anderen hat das BVL grundsätzlich gar nicht darüber zu entscheiden, ob eine Methode unter das Gentechnikrecht fällt, oder nicht. Die Kritik an der fehlenden Zuständigkeit wehrt das BVL folgendermaßen ab: Der Bescheid verliere ja seine Wirksamkeit, sollte die EU-Kommission zu einem abweichenden Ergebnis gelangen.

Doch damit bestätigt die Behörde nur, dass sie tatsächlich keine Zuständigkeit in dieser Sache besitzt. Gleichzeitig ist dies ein gefährlicher Schritt, denn der Firma Cibus wird von öffentlicher Seite ein Freifahrtschein für den Anbau des Gentechnik-Raps erteilt.

Nun ist Agrarminister Schmidt gefordert

Gegen dieses skandalöse und unbefugte Vorgehen des BVL hat sich bereits ein sehr breiter Widerstand formiert. Doch nun ist die Politik, namentlich Landwirtschaftsminister Schmidt, gefragt. Um die Gentechnik-Freiheit Deutschlands weiterhin zu gewährleisten und damit den Willen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, muss die Politik das BVL in die Schranken weisen und gegen den unbefugten Bescheid des BVL vorgehen.

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