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Fukushima: Neue EU-Importbestimmungen in Kraft

Künftig kein Nachweis von Strahlungskontrollen für Reis und einzelne Fischereiprodukte erforderlich
Europäische Kommission, Brüssel - Foto: Kevin White (Flickr, CC BY-NC-ND 2.0)

Europäische Kommission, Brüssel - Foto: Kevin White (Flickr, CC BY-NC-ND 2.0)

(7.12.2017) Die Europäische Kommission hat zu Anfang Dezember die Aufhebung von Importbeschränkungen für einzelne Produkte aus Landwirtschaft und Fischerei aus Japan beschlossen. Für Reis aus der Präfektur Fukushima - Ort des Reaktorunfalls im Jahr 2011 - ist künftig vor dem Import in Staaten der Europäischen Union kein Nachweis von Strahlungskontrollen mehr erforderlich. Gleiches gilt für einige Produkte aus der Fischerei von dort und aus anliegenden Gebieten

Die EU-Kommission begründet die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen mit Daten der japanischen Behörden zur radioaktiven Belastung in den Jahren 2014, 2015 und 2016. Die nun freigegebenen Lebensmittel unterschritten demzufolge die gültigen Grenzwerte. Die EU-Parlamentarierin Rebecca Harms (Grüne) hebt in einer parlamentarischen Anfrage an die EU-Kommission hervor, dass jedoch „weder diese spezifischen Daten noch jegliche andere damit im Zusammenhang stehende Analysen veröffentlicht“ wurden. Das japanische Gesundheitsministerium veröffentlicht ausschließlich Überblicksdokumente zu Messergebnissen, jedoch keine ausführlichen Daten zu den zugrundeliegenden Messreihen.

Mit ihrem Erlass zur Aufhebung der Importbeschränkungen stellt sich die Kommission gegen das EU-Parlament. Dieses hatte Mitte September – einem Einspruch des Umweltausschusses folgend – eine Lockerung der Kontrollen bei Lebensmitteln aus der Region Fukushima abgelehnt. Die Abgeordneten forderten die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag für abgeschwächte Kontrollen auf radioaktive Verseuchung zurückzuziehen.

Wirtschaftliche Interessen vor Verbraucherschutz?

Die neu-erlassene Durchführungsbestimmung für Lebensmittelimporte ist mithin ein Resultat der Vorverhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen mit Japan, JEFTA. Bereits im Juli vereinbarten Japans Premier Abe und EU-Kommissionspräsident Juncker im Rahmen ihrer Einigung über die Eckpunkte von JEFTA, dass die aufgrund der Fukushima-Katastrophe erlassenen Lebensmittel-Exportbeschränkungen abgebaut werden sollen.

Die bislang in Japan gültigen Regelungen zu Strahlungskontrollen standen Medien zufolge bei japanischen LandwirtInnen und HändlerInnen in der Kritik. Die lückenlose Überwachung bei der jeder einzelne Sack Reis geprüft worden sei, wurde von ihnen als zu aufwändig und teuer empfunden. Es ist insofern damit zu rechnen, dass die Aufhebung der bisher gültigen Messnachweise auch einer ökonomischen Entlastung von ProduzentInnen und HändlerInnen gleichkommt.

Exporte stabilisieren sich, trotz weiterhin hoher Strahlenbelastung vor Ort

Gerade bei Meeresprodukten aus der Region Fukushima sind weiterhin hohe Belastungen zu erwarten, da nach wie vor radioaktiv verseuchtes Wasser in den Ozean gelangen kann – beispielsweise durch die vom AKW-Betreiber TEPCO geplante „Entsorgung“ von verstrahltem Kühl- und Grundwasser vom Reaktorgelände ins Meer. Die Anzahl der Staaten, die Importbeschränkungen aufrechterhalten, sinkt jedoch.

Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 erließen 54 Länder Importbeschränkungen für Lebensmittel aus Japans Landwirtschaft und Fischerei. Seitdem haben 25 dieser Länder die Beschränkungen aufgehoben. Einige der einst größten Importeure japanischer Lebensmittel halten weiterhin an Beschränkungen fest – darunter Südkorea, China, Taiwan, Hongkong und auch die USA. Trotz allem nähern sich die Exportmengen von Produkten aus Landwirtschaft und Fischerei aus der Präfektur Fukushima zunehmend den Werten vor der Reaktorkatastrophe an. Im Jahr 2011 brachen die Exporte ein – von 153 Tonnen im Jahr 2010 auf zwei Tonnen im Jahr 2012.

Wir fordern die Aufrechterhaltung der Kontrollen bei Lebensmitteln aus Fukushima und Umgebung. Die Grenzwerteinhaltung muss auch weiterhin durch Prüfungen gewährleistet werden.

Eindrücke aus Fukushima:

Fisch und Fischereiprodukte, für die künftig vor dem Import in Staaten der Europäischen Union kein Nachweis von Strahlungskontrollen* mehr erforderlich ist:

  • Japanische Seriola (lat. Seriola quinqueradiata) -> Japanisch: Buri
  • Gelbschwanzmakrele (lat. Seriola lalandi) -> Japanisch: Hiramasa
  • Große Bernsteinmakrele (lat. Seriola dumerili) -> Japanisch: Kanpachi
  • Gemeine Meerbrasse (lat. Pagrus major) -> Japanisch: Tai
  • Gelbflossen-(Stachel)Makrele (lat. Pseudocaranx dentex) -> Japanisch: Shima-aji
  • Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (lat. Thunnus orientalis) -> Japanisch: Maguro/ Tsuna
  • Japanische Makrele (lat. Scomber japonicus) -> Japanisch: Aji

    *)
     d.h.: Messungen und Analyse der Aktivität von Caesium 134 und Caesium 137
    Quelle: Neufassung von "Annex II to Regulation (EU) 2016/6"
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