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Freihandelsabkommen: Ein Maulkorb für Kommunen

Titelbild des Infobriefs des wissenschaftlichen Dienstes

Seit Monaten sorgen sich Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte um die Folgen der Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA für die Kommunen. Betroffen wären z.B. Kommunalunternehmen, öffentliche Dienstleistungen und das Vergaberecht. Mindestens 123 Kommunen haben bereits Resolutionen dazu beschlossen.

Diese Stimmung kommt in Berlin an: Zum einen schicken viele Kommunen ihre Stellungnahmen dem Bundestag. Zum anderen sind viele Abgeordnete auch Mitglieder im Kreistag ihres Landkreises.

Offenbar genervt vom Protest der Kommunen, haben Bundestagsabgeordnete den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags mehrfach um eine Einschätzung gebeten, ob sich "Kommunalvertretungen mit den Freihandelsabkommen befassen und dazu Beschlüsse erlassen dürfen". Wie die ZEIT berichtet, hat der wissenschaftliche Dienst dazu jetzt einen "Infobrief" an die Abgeordneten verfasst, der den Kommunen praktisch jegliches Recht abspricht, sich zu TTIP zu äußern.

Mitreden: Nein! Umsetzen: Ja!

Der wissenschaftliche Dienst kommt zu der Einschätzung: Kommunalparlamente dürfen keine Beschlüsse über Handelsabkommen fassen. Sie dürfen nicht einmal darüber reden. Sie müssen die Abkommen aber umsetzen, wenn sie beschlossen sind.

Was bedeutet das?

Es handelt sich hier um einen dreisten Einschüchterungsversuch gegenüber der Kommunalpolitik. TTIP-BefürworterInnen können das Schreiben des wissenschafltichen Dienstes nutzen, um in den Kommunalparlamenten Angst vor möglichen juristischen Folgen einer kritischen Beschlussfassung schüren.  

Es ist skandalös, dass auf diese plumpe Weise versucht wird, kritische Stimmen ruhig zu stellen, wir sollten uns davon aber nicht einschüchtern lassen.

Zum einen handelt es sich lediglich um eine Einschätzung eines Juristen, nicht um einen Beschluss oder ein Urteil. Zum anderen haben die Resolutionen der Kommunalparlamente keine formale Bedeutung. Sie sind meist Aufforderungen an die Politik im Bund und der EU, die Interessen der Kommunen zu wahren. Selbst wenn sie formal ungültig sein sollten, ändert das nichts an ihrer politischen Wirkung. Und es fehlt der Durchsetzungsmechanismus: KeinE BürgermeisterIn wird vor Gericht zu einer Strafe verurteilt werden, weil der Gemeinderat eine Resolution über Freihandelsabkommen beschlossen hat.

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