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Fracking-Verbot wird weiter aufgeweicht

Fracking

In den letzten Wochen lag das geplante Fracking-Gesetz aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierungsfraktionen im Kanzleramt auf Eis. Einige Fraktionsmitglieder forderten strengere Umweltstandards, andere pochten auf wirtschaftsfreundlichere Regelungen. Nun haben sich die Regierungsparteien auf einen Kompromiss geeinigt, der die Verbotsregelungen weiter aufweicht. Der rechtliche Rahmen wandelt sich immer mehr zum Fracking-Ermöglichungsgesetz.

Auf Druck des Wirtschaftsflügels der CDU, der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) soll es eine sechsköpfige wissenschaftliche Kommission geben, die Fracking-Vorhaben prüfen und für „unbedenklich“ erklären kann. Auch für die Erdgasvorkommen oberhalb von 3000 Metern Tiefe soll kein absolutes Fracking-Verbot gelten.

Dabei sollen nicht nur Probebohrungen möglich sein, wie schon in den im Juni veröffentlichten Eckpunkten angekündigt, sondern auch „ausnahmsweise“ Fracking für wirtschaftliche Zwecke. Es läge dann im Anschluss im Ermessen der Berg- bzw. Wasserbehörden der Länder, ob sie der Experten-Empfehlung folgen und die Fracking-Genehmigung erteilen. Diese Öffnungsklausel öffnet damit Fracking Tür und Tor, denn wenn erst einmal ein wissenschaftliches Gremium öffentlich behauptet, Fracking sei in einem bestimmten Fall „unbedenklich“, kann leichter Druck auf die Landesbehörden ausgeübt werden, insbesondere wenn noch andere Argumente wie die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Energiesicherheit hinzugezogen werden.

Die Zusammensetzung der wissenschaftlichen Kommission steht noch nicht fest. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen sowohl das Fracking gegenüber kritische Umweltbundesamt als auch die frackingfreundliche Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie Forschungsinstitute der Helmholtz-Gesellschaft vertreten sein. Entscheiden soll die Mehrheit, so dass zu erwarten ist, dass einzelne Kritiker überstimmt werden.

Bundesumweltministerin Hendricks gibt in einem Interview mit dem Deutschlandfunk zudem zu, dass die Genehmigung von Probebohrungen letztlich dazu dient, die wirtschaftliche Ausbeutung von Fracking zu ermöglichen. Man könne Fracking nicht dauerhaft verbieten, wenn tatsächlich wissenschaftlich nachgewiesen würde, dass Fracking absolut unschädlich wäre. Das ist allerdings absurd, denn die zahlreichen Umweltschäden, die durch Fracking entstehen – von Trinkwasser- über Luftverschmutzung bis hin zu Erdbebengefahr – sind bereits wissenschaftlich erwiesen. Zudem kann eine Technologie, die der Ausbeutung fossiler Energiequellen dient, niemals absolut unschädlich sein. Sie behindert die Energiewende und ist eine Gefahr für den dringend notwendigen Klimaschutz!

Die Koalitionsparteien brechen ihre Wahlversprechen und setzen sich über den Willen der BürgerInnen hinweg. In einem offenen Brief haben wir die Bundesregierung erneut aufgefordert, Fracking vollständig zu verbieten. Das, was die Regierung nun als unbefristetes Fracking-Verbot verkauft, ist in Wirklichkeit ein Gesetz, das Fracking in Deutschland den Weg bereitet. Die Schlupflöcher müssen dringend geschlossen werden!

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