Erste Ergebnisse der Fracking-Wahlkreisaktion:
Regierungsparteien gespalten
Im ersten Quartal 2015 soll im Bundestag über den Fracking-Gesetzesentwurf abgestimmt werden. Wie stehen Ihre Bundestagsabgeordneten zum geplanten Gesetz? Seit Dezember haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe unseres Online-Tools direkt danach zu fragen. Fast 29.000 Anfragen sind so schon in den Postfächern der PolitikerInnen gelandet – im Schnitt also über 40 Anfragen pro Abgeordnetenbüro. Auf diese Weise wird den ParlamentarierInnen in dieser entscheidenden Phase vor der Beratung und Abstimmung im Bundestag noch einmal eindrücklich vor Augen geführt, dass sehr viele Menschen Fracking ablehnen.
Erste Erfolge können wir bereits verzeichnen: Die Regierungsparteien, die sich im November auf den umstrittenen Gesetzesentwurf zu Fracking geeinigt haben, sind tief gespalten. In der CDU gibt es eine wachsende Gruppe, unter anderem um die Abgeordneten Andreas Mattfeldt und Karl Schiewerling, die Umweltschäden durch Fracking anprangern und den Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form ablehnen. Auch in der SPD formiert sich Widerstand – vorneweg die Landesgruppe Niedersachsen, die darauf drängt, dass der Entwurf in entscheidenden Passagen geändert werden müsse. In der Ressortabstimmung war dadurch die Einigung erschwert: Während Länder und Verbände nach ursprünglichem Zeitplan bereits am 8. Dezember das abgestimmte Gesetzespaket für ihre Stellungnahme erhalten sollten, bekamen sie schließlich erst am 19. Dezember Post aus dem Umweltministerium.
Die Rückmeldungen, die uns von TeilnehmerInnen an der Aktion weitergeleitet wurden, spiegeln diese Gemengelage wider. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE verweisen auf die offiziellen Parteipositionen: Beide Parteien wollen die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking im Bundesbergrecht verbieten. Bei CDU/CSU und SPD, von deren Abgeordneten uns ebenfalls zahlreiche Antworten erreichten, besteht wesentlich größere Uneinigkeit. Einige wenige erklärte Fracking-Befürworter, vor allem in der CDU, stehen einigen überzeugten Fracking-Gegnern in CDU/CSU und SPD gegenüber.
Die große Mehrheit der Abgeordneten der Großen Koalition wirft jedoch mit vorgefertigten Phrasen um sich, nach dem Motto: Die Gesundheit der Bürger und Trinkwasserschutz haben für uns oberste Priorität, deshalb erlauben wir Fracking nur unter strengen Auflagen. Sie bleiben dabei aber viele Erklärungen schuldig – etwa, warum das risikoreiche Schiefergasfracking auch oberhalb von 3000 Metern für Probebohrungen und ab 2019 sogar für die kommerzielle Ausbeutung erlaubt werden soll. Eine sichere Entsorgung des giftigen Lagerstättenwassers ist durch den neuen Gesetzesentwurf ebenfalls nicht gewährleistet. Und das bisher schon praktizierte Fracking in Sandgestein (Tight Gas-Fracking) soll zwar in Nationalparks und Naturschutzgebieten, nicht aber in den ebenfalls schützenswerten Natura 2000-Schutzgebieten verboten werden.
Die wichtigsten Aussagen der Bundestagsabgeordneten zu Fracking und dem umstrittenen Gesetzesentwurf in Reaktion auf unsere Aktion „Fracking oder Umweltschutz?“ haben wir hier für Sie zusammengestellt und mit Kommentaren versehen.
Weitere Informationen zu dem Fracking-Gesetzesentwurf finden Sie in unseren FAQs.
Hier geht es zur Mitmach-Aktion „Fracking oder Umweltschutz? – Fragen Sie Ihre Abgeordneten!“
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