Kein Stress? Von wegen!

© Dagmar Zechel / pixelio.de
(13. Oktober 2015) Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel macht seinem Ruf als „Genosse der Bosse“ mal wieder alle Ehre. Am Wochenende stellte er die Ergebnisse des Atom-Stresstests vor und kam dabei zu dem Schluss, die Vorsorge der Energiekonzerne für den Atomrückbau reiche aus und es bestehe kein Handlungsbedarf. In Wirklichkeit gibt es jedoch keinen Grund zur Entwarnung. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, wird die Allgemeinheit früher oder später für einen Teil der Kosten aufkommen müssen.
Anfang Februar hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der amerikanischen Firma Cibus zugesichert, dass ihre mit neuen Methoden der Gentechnik hergestellten Rapslinien nicht dem Gentechnikgesetz unterliegen würden. Der Raps hätte somit schon diesen August für Versuchszwecke freigesetzt werden können.
Gegen den Bescheid des BVL hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit zwei Unternehmen aus der Bio-Branche Klage eingereicht. Unterstützt wurde die Klage durch das Umweltinstitut München und weitere Umwelt- und Anbauverbände. Nun schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die Klage aufschiebende Wirkung und der Bescheid des BVL damit erst einmal keinen Bestand hat. Der Gentechnik-Raps darf also vorerst nicht ausgesät werden.
Bereits im April hatte das Umweltinstitut die Online-Aktion "Keine Gentechnik durch die Hintertür" gestartet, bei der Protest-Mails gegen den BVL-Bescheid an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt versendet werden können. Innerhalb kürzester Zeit beteiligten sich mehr als 45.000 Menschen daran.
Im Juni stellte die EU-Kommission dann klar: die Freisetzung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnologien hergestellt wurden, sollte bis auf weiteres unterlassen werden. Die EU-Kommission wies darauf hin, dass die Bewertung der beim Cibus-Raps verwendeten Methode und einiger anderer neuen Biotechnologie-Methoden noch nicht abgeschlossen sei. Die Behörden der Mitgliedsländer sollten daher auf den Ausgang der Analyse warten.
In seinem Schreiben teilte das Landwirtschaftsministerium jetzt mit, dass „der Bundesregierung auch an einem auf europäischer Ebene abgestimmten Vorgehen gelegen ist“. Damit bestätigt sich unsere Kritik am BVL, dass es mit seinem Bescheid an Cibus vorgeprescht ist und einer Entscheidung der europäischen Behörden vorweggegriffen hat.
Würde sich das BVL mit seiner Einstufung des Cibus-Raps durchsetzen, würde das einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Denn es geht auch grundsätzlich um die Frage, wie mit den neuen Methoden der Gentechnik umgegangen wird.
Durch die aufschiebende Wirkung der Klage gewinnen wir wertvolle Zeit. Sie gibt unserem Bündnis die Möglichkeit weiter dafür zu kämpfen, dass das BVL seinen Bescheid endgültig zurückzieht und neue Verfahren der Gentechnik generell auch als solche gelten.
Weitergehende Informationen
Mehr zu den neuen gentechnischen Methoden erfahren sie auf unserer Themenseite.
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