Fakten zu CETA

Grafik: daboost - Fotolia
(08.01.2017) Am 15. Februar stimmt das Europäische Parlament über das europäisch-kanadische Abkommen CETA ab. Nach dieser Abstimmung kann der Rat der EU die vorläufige Anwendung des Abkommens beginnen. Kurz vor der Abstimmung in Straßburg haben wir uns ein letztes Mal in einem Brief voller Fakten an die Abgeordneten gewandt.
Wir denken, dass nicht politische Narrative oder diffuse Ängste die Grundlage für die Entscheidung von Abgeordneten sein sollte, sondern die ernsthafte Beschäftigung mit Themen und den möglichen Folgen ihrer Entscheidungen. Was CETA angeht, so spielt es keine Rolle, ob Justin Trudeau netter und liberaler ist als Donald Trump oder wie europäisch die kanadische Kultur ist. Auch nationalistische Verschwörungstheorien à la "Deutschland als Vasall der USA" können getrost ignoriert werden.
Es geht um ein Abkommen mit 2.200 Seiten, das die Partikularinteressen großer, international agierender Konzerne stärkt. Die Umwelt, der Verbraucherschutz, die Demokratie und die Interessen von ArbeitnehmerInnen und Kommunen kommen dabei unter die Räder. Wir haben uns mit dem Abkommen intensiv beschäftigt und können diese Bedenken belegen.
Auch der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich erneut an die Abgeordneten gewandt. Die Gewerkschaften bitten die Abgeordneten in ihrem Brief ebenfalls darum, CETA abzulehnen. Unsere Verbündeten der kanadischen Umweltschutzorganisation "Council of Canadians" schreiben derweil gegen die Propaganda ihrer Regierung an, die CETA als völlig unproblematisch darstellen will. Der Widerstand gegen CETA ist ungebrochen groß.
Wie geht es nach der Abstimmung in Straßburg weiter?
Wenn das Europäische Parlament am Mittwoch für CETA stimmt, kann der Rat der EU (in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind) danach die vorläufige Anwendung des Abkommens beginnen.
Das Abkommen ist damit aber noch lange nicht endgültig beschlossen. Auch die Parlamente der 28 Mitgliedsstaaten wie der deutsche Bundestag und der österreichische Nationalrat müssen zustimmen. Ratifizieren müssen das Abkommen auch 14 Parlamente, die Regionen und Bundesländer repräsentieren, wie z.B. der deutsche Bundesrat. Der Prozess kann mehrere Jahre dauern. Wenn nur eines dieser Parlamente das Abkommen ablehnt, scheitert es komplett und die vorläufige Anwendung muss beendet werden.
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