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Bienengefährliche Pestizide: EU will Einsatz weiter einschränken

Hummel bestäubt Tomatenblüte. Foto: ajcespedes / pixabay.com

Hummel bestäubt Tomatenblüte. Foto: ajcespedes / pixabay.com

(29. März 2017)  Die bienengefährlichen Pestizide Clothianidin und Imidacloprid des Chemiekonzerns Bayer sowie Thiamethoxam von Syngenta sollen laut Plänen der EU-Kommission nicht mehr im Freien eingesetzt werden. Das berichtete Ende vergangener Woche der britische „Guardian“, die EU-Kommission bestätigte das Vorhaben inzwischen.

Bestehende Teilverbote sollen ausgeweitet werden

Bei den 3 Pestiziden handelt es sich um sogenannte Neonicotinoide, die bereits in sehr geringen Mengen eine dauerhafte Störung des zentralen Nervensystems auslösen und zum Tod von Bienen und anderen Insekten führen. 2008 starben innerhalb kurzer Zeit über 11.000 Bienenvölker am Oberrheingraben an giftigen Staubwolken, die bei der Aussaat von mit diesen Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut entstanden waren.

Darum wurden sie von der EU-Kommission 2013 mit Teilverboten belegt. Sie dürfen seither europaweit nicht mehr auf blühende Pflanzen gespritzt werden und in Deutschland auch nicht als Beize für Raps- und Getreidesaatgut verwendet werden. Nun soll das bestehende Verbot auf jede Verwendung im Freien ausgeweitet werden. Ein entsprechender Vorschlag soll den EU-Mitgliedstaaten Mitte Mai zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Hersteller der betroffenen Pestizide sind wenig begeistert von dieser Entwicklung. Sie klagen bereits wegen der bestehenden Teilverbote vor dem Europäischen Gericht gegen die EU-Kommission. Die Konzerne fordern Schadensersatz in Milliardenhöhe. Ein Urteil wird in Kürze erwartet.

Umfassende Verbote nötig

Doch das von der EU-Kommission angestrebte Verbot ist kein Totalverbot, sondern lediglich eine Ausweitung des Teilverbots. Die drei Pestizide sollen in Gewächshäusern weiterhin zum Einsatz kommen. Gewächshäuser sind jedoch keine komplett geschlossenen Systeme. Zwar verlassen die Pflanzen die Gewächshäuser üblicherweise nicht, doch wilde Insekten finden leicht ihren Weg hinein und sind als Bestäuber auch willkommen.

Viele andere für Honigbienen und wilde Bestäuber hochgiftige Wirkstoffe beiben auch nach dem Vorschlag der Kommission erlaubt. So zum Beispiel das bienengefährliche Fipronil, für das das Teilverbot nicht ausgeweitet werden soll. Weitere Neonicotinoide wie Thiachloprid und Acetamiprid sind bisher von den Teilverboten nicht betroffen und sollen auch nicht eingeschränkt werden. Auch sind bereits neue bienengiftige Stoffe auf EU-Ebene zugelassen worden. Zulassungsverfahren für die fertigen Formulierungen mit diesen Stoffen laufen derzeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten, darunter auch in Deutschland. Für einen wirksamen Schutz von Honigbienen, wilden Bestäubern und anderen Nützlingen, sind vollständige Verbote der bereits erlaubten bienengefährlichen Pestizide notwendig, neue bienengefährliche Stoffe dürfen gar nicht erst zugelassen werden.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Ein Verbot dieser drei hoch bienengefährlichen Wirkstoffe im Freien wäre trotzdem ein guter Schritt in die richtige Richtung. Doch damit der Vorschlag der Kommission umgesetzt wird, braucht sie eine Zustimmung der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere die deutsche Bundesregierung hat als stärkste Kraft im EU-Rat großen Einfluss – und die Lobby der chemischen Industrie ist in Deutschland besonders stark. Selbst das wesentlich kritischere Österreich hat in der Vergangenheit erst bienenfreundlich und nicht industriefreundlich abgestimmt, als die Öffentlichkeit genau hingeschaut hat.

Wir fordern die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten auf, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen und nicht zu blockieren.

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