AKW Gundremmingen: Betreiber stellen das Rückbau-Verfahren auf den Kopf

(06.04.2017) Ende 2017 wird Reaktorblock B des Atomkraftwerks Gundremmingen abgeschaltet. Der Betreiber hat daher einen Rückbau-Antrag gestellt, zu dem das Umweltinstitut München eine ausführliche Einwendung erstellte. Nach zwei langen Tagen Erörterung zum „Abbau von Anlagenteilen des Blocks B“ letzte Woche sehen wir uns bestätigt: Das Rückbauverfahren muss neu aufgelegt werden, da – entgegen des üblichen Vorgehens – noch kein Stilllegungsantrag gestellt wurde.  

Ein Stilllegungsantrag hätte zur Folge, dass weit mehr Prüfungen nötig wären, als jetzt, wo die Anlage noch unter Betriebsgenehmigung steht. So müssen Ereignisse wie Flugzeugabsturz oder Terrorangriff nicht untersucht werden, da die aktuelle Betriebsgenehmigung diese Störfälle abdeckt. Die Genehmigung beruht aber nur auf Basis einer „schnell fliegenden Militärmaschine“ und nicht, wie es heute Stand von Wissenschaft und Technik ist, auf einer vollbetankten großen Verkehrsmaschine wie dem Airbus 380.  Das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde hat zugesagt, dies zu berücksichtigen.  

Auch unseren Einwand, dass keinesfalls mit Abbauarbeiten begonnen werden darf, solange noch Brennelemente (BE) im Abklingbecken lagern (2900 BE, voraussichtlich bis Mitte 2022!), versuchten die AKW-Betreiber kleinzureden. Sie beharrten auf der „Rückwirkungsfreiheit“, dass während der Arbeiten zu jeder Zeit die vollständige Sicherheit der Brennelemente-Kühlung im Abklingbecken gewährleistet sei. Da Nachweise dazu fehlen, führte die Betreiberseite auf Nachfrage einige Atomanlagen in den USA und auch Neckarwestheim 1 in Deutschland an. Auf unsere nochmalige Nachfrage, was denn dort schon abgebaut wurde, mussten sie dann eingestehen, dass es dazu nur die Genehmigung gäbe. Das hätten wir nur missverstanden.  

Wir nutzten den Erörterungstermin und die dortige Medienpräsenz für eine Protestaktion mit der Forderung „Wer B sagt, muss auch C sagen!“. Denn der Reaktorblock C ist ein baugleicher Siedewasserreaktor des gleichen Baujahrs wie Block B und erfüllt wie dieser nicht die Sicherheitsanforderungen für deutsche Atomkraftwerke. Beide Blöcke müssen umgehend stillgelegt werden, dann können sie auch zusammen abgerissen werden. Sicherheitstechnisch die beste Lösung.

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