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Die Bundesregierung darf die Atomfabriken in Gronau und Lingen stilllegen

Umweltministerium legt Gutachten vor

(27.11.2017) Die Bundesrepublik steigt im Jahr 2022 aus der Atomenergie zur Stromerzeugung aus. Doch auch darüber hinaus sollen in Deutschland - mit bislang unbefristeter Genehmigung - Brennelemente produziert werden. Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat nun in zwei Gutachten von externen Fachjuristen prüfen lassen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Stilllegung der Fabriken durch den Bundesgesetzgeber möglich wäre.

Die Urananreicherungsanlage im nordrhein-westfälischen Gronau und die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen versorgen Atomkraftwerke in aller Welt – darunter auch die hochumstrittenen Pannenreaktoren wie die in Cattenom (Frankreich) oder in Tihange und Doel (Belgien). Die aktuellen Gutachten kommen nun zu dem Ergebnis, dass eine Stilllegung "mit hoher Wahrscheinlichkeit" möglich wäre - im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht.

Stilllegung mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungskonform

Darüber hinaus, sei in Gronau "eine entschädigungslose Beendigung der Urananreicherung durch den Bundesgesetzgeber" sogar mit internationalen Verträgen vereinbar, "soweit sie ein Risiko für Menschen und Umwelt darstellt". Für den Fall, dass infolge einer Stilllegung ein Schiedsgericht angerufen wird und dieses den Vertrag über die Energiecharta anwendet, sei damit zu rechnen, dass sie für rechtmäßig erachtet wird, wenn Übergangsregelungen oder eine Entschädigungszahlung als Ausgleich für verlorene Investitionen und entgangene Gewinne vorgesehen wären.

Mit den Gutachten kommt das BMUB einer Bitte der Konferenz der Landesumweltminister nach. Im Juni 2016 hatten sich die Minister dafür ausgesprochen, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs einzuleiten und die Stilllegung in die Atomausstiegsstrategie aufzunehmen. Sie wiesen dabei auf die Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung hin,

"im Sinne der Vollendung eines konsequenten und glaubwürdigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer den für die inländische  Entsorgung erforderlichen Zwischen - und Endlagern) zu schaffen."

Das BMUB stellt hierzu nun selbst fest: "Es bleibt der politischen Willensbildung innerhalb der Bundesregierung überlassen, ob sie diesen Weg gehen will."
Aufgabe der kritischen Zivilgesellschaft bleibt es weiterhin, diesen Weg einzufordern.

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